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Heirat im Ausland (Gelesen: 27.812 mal)
Themen Beschreibung: Wiederholung in Standesamt
dewa99
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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23.09.2009 um 14:12:42
 
Hallo an Alle.

ich bin zum erstenmal in diesen forum und brauch eure Hilfe.

Habe am 26.02.2009 in afghnischen Auslandsvertretung in Pakistan geheiratet,weil ich aus Sicherheitsgründen nicht nach Kabul geflogen bin und ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und mein Ehemann ist Afghaner und lebt in Kabul. Er hat den deutsche Kurs bestanden und 1A Zertificat bekommen. Vor ca.4 Wochen hat er die komplette Unterlagen bei der deutschen Botschaft in Kabul zwecks ehegattennachzug abgegeben. Diese Woche habe ich ein Anruf von Ausländerbehörde bekommen(Nachdem ich Druck gemacht habe), dass die HU nicht anerkannt wird weil wir A nicht in Afghanistan geheiratet haben und 2.bin ich detusch und deswegen ist die Ehe nicht gültig und muss in Standesamt wiederholt werden. Morgen bin ich beim Ausländerbehörde eingeladen und danach gehe ich Standesamt.

Kennt ihr so ein Fall und habt ihr ähnliche Erfahrung gemacht. Ich warte schon seit 7 Monaten und jetzt heißt es laut Standesamt noch mehrere Monaten warten, weil die Unterlagen nochmal durch Landesobergericht und dann nochmal durch die Botschaft überprüft werden Griesgrämig. Wisst ihr wie lange so was dauert??

vielen dank. 

Grüße
Dewa99
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fasike
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.09.2009 um 19:00:46
 
Hallo dewa99,

also mir ist nicht bekannt, dass man im Standesamt noch mal heiraten kann oder muss.

Mein Mann und ich wollten in Deutschland auch noch einmal ganz offiziell und nach deutschem Recht im Standesamt heiraten. Jedoch sagte man uns, dass dies gar nicht geht. Man könne nur eine Nachbeurkundung machen lassen, was wir dann auch getan haben.
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.09.2009 um 21:55:32
 
fasike schrieb am 23.09.2009 um 19:00:46:
also mir ist nicht bekannt, dass man im Standesamt noch mal heiraten kann oder muss.


Du hast aber auch wahrscheinlich nicht in der in afghanischen Auslandsvertretung in Pakistan geheiratet?

Man kann natürlich nur einmal gültig heiraten, an der Gültigkeit der obigen Heirat wird aber wohl gezweifelt.

Zu der Berechtigung dessen werden sich vielleicht noch Experten äußern.

Liebe Grüße
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.09.2009 um 22:34:23
 
janetm schrieb am 23.09.2009 um 21:55:32:
Zu der Berechtigung dessen werden sich vielleicht noch Experten äußern.

Bin zwar kein Experte, aber m.W. können auf der Botschaft/dem Konsulat, soweit das überhaupt (noch) möglich ist, nur Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit heiraten.

Im Allgemeinen werden die Auslandsvertretungen keine Eheschließungen vornehmen und an die Zuständigkeit der Standesämter verweisen. 
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 24.09.2009 um 08:35:23
 
Zitat:
Im Allgemeinen werden die Auslandsvertretungen keine Eheschließungen vornehmen und an die Zuständigkeit der Standesämter verweisen. 


Das trifft für die deutschen Auslandsvertretungen zu, muß aber nicht für andere Auslandsvertretungen gelten.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/08-Botsch...

dewa99 schrieb am 23.09.2009 um 14:12:42:
dass die HU nicht anerkannt wird weil wir A nicht in Afghanistan geheiratet haben und 2.bin ich detusch und deswegen ist die Ehe nicht gültig

Eine in Afghanistan geschlossene Ehe ist genauso gültig, wenn sie der Ortform entspricht, als wenn die Ehe in Deutschland geschlossen worden wäre.

Wenn bei Eheleuten einer Deutsche/r ist, muß auch das deutsche Recht berücksichtigt werden und das schreibt vor, dass nur ein Standesbeamte die Beurkundung im Standesamt vornehmen dürfen.
Somit würde die Eheschließung im Konsulat durch einen Mitarbeiter des Konsulats nicht den Vorschriften entsprechen.
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dewa99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 24.09.2009 um 09:24:29
 
hallo.

Erstmal vielen dank für die schnelle Antworten.

wir haben in ein afg.standesamt es nennt sich afghan consulat and marriage registration institution in pakistan geheiratet weil ich selber aus sicherheitsgründen nicht nach kabul fliegen wollte.  Die in standesamt meinten, die originalen Urkunden müssen nochmal von Oberlandesgericht in Frankfurt geprüft werden und heute nachmittag bin ich beim ausländerbehörde eingeladen.mal schauen was auf mich zukommt. Griesgrämig
Wir haben jetzt 7 monate gewartet und jetzt die ganzen Bürokratien hier das ganze wird nochmal  viele Monate dauer.

vielen dank und gruß

dewa
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dewa99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 25.09.2009 um 10:09:12
 
hallo ihr lieben,

also ich war gestern ausländerbehörde. Die Dame hatte Brief erhalten von deutsche botschaft das mein HU nicht gültig ist und die Ehe muss hier beim standesamt wiederholt werden.
Darauf ging ich zur Standesamt und mir wurde ein Listen geben wo ich mehrere Sachen von mein brauche. Nachdem mein Mann das zurück geschickt hat, gebe ich das Wieder Standesamt und das Standesamt schickt die Unterlagen dan zur OBG in Frankfurt wegen Überprüfung und Terminvergabe zur Hochzeit in Deutschland. Danach muss ich mit dem Terminbestätigugn von standesamt zur Ausländerbehörde mit sämtlich anderen Unterlagen. Und erst dann wird mein Ehemann Visa bekommen.
Was für ein Alptraum. Das ganze kann nochmal 4-6 Monaten dauern meinten die.

Wisst ihr was mit Familienstandbescheinigung gemeint ist und eidesstaatliche versicherung das er vorher nicht verheiratet war.Muss das von Notar und die meinte auch Zeugen müssen mitunterschreiben. Bitte gibt mir paar tipps.ich bin so verwirrt..

danke

gruß dewa
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 25.09.2009 um 12:51:19
 
Zitat:
... eidesstaatliche versicherung das er vorher nicht verheiratet war.Muss das von Notar und die meinte auch Zeugen müssen mitunterschreiben


Das sollte das Standesamt am besten wissen! Gemeint ist wahrscheinlich eine Versicherung an Eides Statt beim Standesamt, siehe § 9 Abs. 2 PStG.

Eine Familienstandsbescheinigung ist die behördliche Auskunft über den Familienstand. Das müsste eine Behörde im Heimatland deines Verlobten ausstellen und z.B. reinschreiben, Herr XY, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in xxxxx ist ledig oder geschieden oder verwitwet.

Zitat:
Was für ein Alptraum. Das ganze kann nochmal 4-6 Monaten dauern meinten die.

Beim nächsten Mal einfach vorher bei den richtigen Stellen erkundigen, ob so was anerkannt wird oder nicht.
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« Zuletzt geändert: 25.09.2009 um 14:54:53 von Mick » 
Grund: Link zum PStG geflickt. 

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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dewa99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 27.09.2009 um 18:28:49
 
hallo.

ich habe mich vorher erkundigt.es hieße könnte kein Problem sein weil ich deutsche staatsangehörigkeit besitzte, wohnung habe und arbeite.Mein mann hat zerrtificat a1, und jetzt war ich beim ausländerbehörde,die botschaft hat denen nur mitgeteilt das unsere ehe für die staats nicht gültig ist weil es in einer afghanischen konsulat und standesam in pakistan geheiratet wurde.es heißt nur die ehe muss widerholt werden.die von ausländerbehörde sagt mir sie weiß nicht weiter und sie weiß auch nicht wer prüft und hat mich einfach zur standesamt geschickt.nun habe ich aber nachrecherchiert.
man kann die heiratsurkunde heilen inden man ein zusatz document von afg.high court beantrag welche besagt das wir ehepaar sind und nach afg.recht geheiratet haben so würde es auch für deutschland anerkannt werden.morgen gehe ich ausländerbehörde und frage die frau ob sie das weiß und an deutsche botschaft in kabul weiterleitet denn mein mann war dort aber ihm wurde gesagt er soll warten bis die botschaft mitteilung von ausländerbehörde bekommt. was meint ihr dazu??

gruß
dewa
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 28.09.2009 um 09:27:39
 
dewa99 schrieb am 27.09.2009 um 18:28:49:
ich habe mich vorher erkundigt.

Anscheinend aber nicht bei der richtigen Stelle.
Beim Standesamt (in Deutschland) hätte man Dir sicherlich gesagt, daß eine Eheschließung auf der afgh. Botschaft nicht möglich bzw. nicht rechtskonform ist.

Die Verwendung von Groß- und Kleinschreibung würde Deine Texte, insbesonders für unsere ausländischen Forumsmitglieder wesentlich lesbarer machen.
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Wiebke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #10 - 28.09.2009 um 14:42:35
 
M.E. bestimmt sich nach pakistanischem Recht (Ortsform), ob die Ehe in Deutschland gültig ist, d.h. wenn die Pakistaner eine deutsch-afghanische Eheschließung in einer afghanischen Auslandsvertretung in Pakistan akzeptieren, dann gibt es keinen Grund, warum diese Ehe in Deutschland formnichtig sein sollte.

Andererseits ist eine erneute Eheschließung in Deutschland möglich, denn verboten ist einem Verheirateten nur, einen Dritten zu heiraten, nicht aber nochmal den eigenen Ehegatten. Bestehen Zweifel an der Gültigkeit der Ehe, ist das also durchaus anzuraten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 28.09.2009 um 15:55:44
 
@ Wiebke

Sobald eine deutsche Beteiligung gegeben ist, sprich einer der beiden Eheleute Deutscher ist, muß auch deutsches Recht beachtet werden.

Wiebke schrieb am 28.09.2009 um 14:42:35:
Andererseits ist eine erneute Eheschließung in Deutschland möglich, denn verboten ist einem Verheirateten nur, einen Dritten zu heiraten, nicht aber nochmal den eigenen Ehegatten. 

Sorry, aber das stimmt so nicht. Wenn eine Ehe rechtskräftig geschlossen wurde, ist sie auch für den deutschen Rechtskreis gültig. Eine nochmalige Heirat ist dann NICHT mehr möglich, wozu auch?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.09.2009 um 16:06:36
 
Saxonicus schrieb am 28.09.2009 um 09:27:39:
.
Beim Standesamt (in Deutschland) hätte man Dir sicherlich gesagt, daß eine Eheschließung auf der afgh. Botschaft nicht möglich bzw. nicht rechtskonform ist.

Na ja ... ob man die Information - selbst bei Vorhandensein des Bergmann/Ferid - so aus der Hüfte schießen kann, bezweifle ich doch sehr. Denn die Frage, ob die Ehe hier wirksam ist, richtet sich ja letztlich nach pakistanischem Recht.

steini007 schrieb am 28.09.2009 um 15:55:44:
Sobald eine deutsche Beteiligung gegeben ist, sprich einer der beiden Eheleute Deutscher ist, muß auch deutsches Recht beachtet werden. 

Nein, wie kommst Du darauf? Wie wiebke richtig schreibt, gilt der Ortsformgrundsatz. Nur im Rahmen des Günstigkeitsprinzip kann die Ehe auch nach deutschem Recht wirksam sein. Siehe Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Nur Botschaftsehen im Inland können Deutsche nicht schließen: Art. 13 Abs. 3 EGBGB.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 28.09.2009 um 22:02:54
 
Hallo.

Die ist nicht nach dem pakistanischen REcht. Sie wurde in afghanischen Auslandsvertretung in Pakistan abgeschlossen aber nach afg.Recht. Ich war heute nochmal Behördengang und es beleibt mir nicht anders übrig hier nochmal zu heiraten und dafür verlangen die hier von mein Mann viele documente. Sobald er mir dies geschickt hat, prüft standesamt das nochmal, dann wird das an Oberlandsgericht geschickt wegen Hochzeitstermin erst danach gehe ich zur Ausländerbehörde und gebe unterlagen ab. Sie schicken es an die deutsche botschaft weiter ...danach denke ich wird mein mann visum bekommen..hoffe ich zumindest.

Wisst ihr was damit gemeint ist bzw. wie man sowas ausrucken kann:

1. Familienstandbescheinigung oder Versicherung an Eides Statt von Zeugen pber die Personalien und den Familienstand  mit Angaben zu religiösen gewohnheitsrechtlichen  und zivilrechtlichen Eheschließungen n Heimatland und Ausland durch notar.[

2.Eidessattliche Versicherung über den eigenen Familienstand durch Notar.

Den außer viele andere document muss mein Mann auch die oben genannte papier schicken. Nur weiß ich nicht wie ich ihm erklären soll.

vielen dank für eure Tipps. Diese Forum ist echt sehr informativ. Smiley

Gruß

dewa
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Antwort #14 - 29.09.2009 um 02:01:27
 
dewa99 schrieb am 28.09.2009 um 22:02:54:
Die ist nicht nach dem pakistanischen REcht. Sie wurde in afghanischen Auslandsvertretung in Pakistan abgeschlossen aber nach afg.Recht.

Das ist schon klar. Dennoch ist für Deutschland relevant, ob die Ehe in Pakistan anerkannt wird. Denn die Ehe wurde - wenn auch in der afghanischen Botschaft - , so doch auf pakistanischem Territorium geschlossen, so dass das pakistanische Recht entscheiden muss, ob es solche in Pakistan geschlossenen Botschaftsehen anerkennt, Art. 11 Abs. 1 EGBGB.
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