Hallo Dewajan,
ich habe inzwischen von der deutschen Botschaft in Islamabad folgende Information erhalten (siehe Link):
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Merkblat...Darin steht geschrieben, dass wenn ein Teil deutscher ist und ein Teil afghanischer Staatsbürger und die Heirat in Pakistan durchgeführt wurde, diese Eheschließung in keinem Fall im deutschen Rechtsbereich anerkennbar ist.
Sie muss wiederholt werden.
Lösung: Die Eheschließung muss nach § 192 DA für Standesbeamte in Deutschland
wiederholt werden.
Daher müsstest du zuerst ein Ehefähigkeitszeugnis bei deinem Standesamt beantragen. Sobald du diese hast, kann dein Mann bei der deutschen Botschaft in Kabul oder Pakistan ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung in Deutschland beantragen.
Die Eheschliessung, die ihr in Pakistan durchgeführt habt wird auch mit einem IKRAR NAMA sowieso nicht im deutschen Rechtsbereich anerkannt (siehe Merkblatt).
Du hast vollkommen Recht liebe Dewajan. Das mit den Behörden ist wirklich zum Verzweifeln. Ich komme mir vor, dass ich der einzige Mensch bin, der eine Ehe mit einer Afghanin in Pakistan eingegangen bin.
Aber ich denke, wenn wir uns hier Informationen austauschen können wir zumindest andere Landsleute unterstützen. Wir sind glaube ich auf einem ganz guten Weg.
Warum habt ihr eigentlich das Oberlandesgericht eingeschaltet? Was meinst du eigentlich mit der Befreiung der Ehefähigkeit.
Schöne Grüße
Waheed