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Heirat im Ausland (Gelesen: 27.813 mal)
Themen Beschreibung: Wiederholung in Standesamt
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 01.10.2009 um 18:23:35
 
Moin,

dewa99 schrieb am 24.09.2009 um 09:24:29:
wir haben in ein afg.standesamt es nennt sich afghan consulat and marriage registration institution in pakistan geheiratet



Damit haben offenbar auch die Briten Probleme:

http://www.ukvacpk.com/Guidance_afganistan.aspx

Vgl. auch Punkt 10) in http://www.islamabad.diplo.de/Vertretung/islamabad/en/01/Visabestimmungen/FZ__AF...

Gruß, ULF
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Waheed
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Antwort #16 - 24.11.2009 um 21:39:05
 
Hallo Dewaa jan,

ich habe deine Beiträge ausführlich durchgelesen. Ich sehe mich leider auch in derselben Problematik. Erst Anfang November 2009 habe ich in Pakistan geheiratet. Wir haben ein Neka Chat erhalten von der afghanischen Botschaft in Islamabad. Diese wird aber von der deutschen Botschaft nicht anerkannt.

Hintergrund ist: Artikel 2 des " Afghan Law of Marriages" bestimmt, dass die Heiratsurkunde durch das Gericht herausgegeben wird. In keiner Stelle dieses Gesetzes findet sich ein Hinweis, daß auch andere Stellen, z. B. Auslandsvertretungen, befugt sind, eigene Vordrucke für Heiratsurkunden herzustellen.

Bitte lies dir den folgenden Link genau durch:

http://www.karachi.diplo.de/Vertretung/karachi/en/01/Visabestimmungen/download__...

Eine Lösung wäre vielleicht dir ein IKRAR NAMA auszustellen. Wer das allerdings macht, müsste ich mich selber nochmals erkundigen. Sobald ich näheres weiß, gebe ich dir gerne Bescheid.

Ich weiß liebe Schwester, dass es wirklich schwierig ist mit dem ganzen bürokratischen Schei...einigermaßen den Überblick zu behalten. Du vermisst deinen Mann bestimmt sehr, so wie ich meine Frau  weinend Noch schlimmer ist es, dass sich wirklich keine Sau auskennt. Man muss sich die Informationen überall selber verschaffen.

Viel Glück und bis bald
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Antwort #17 - 25.11.2009 um 10:25:35
 
Salam wahid jan,

danke für deine info. Ich habe auch Ausländerbehörde gefragt ob es mit ikrar nama geht sie meinte nein gehen sie Standesamt und die ehe muss hier wiederholt werden. Mein Mann hat mir dann sämtliche Unterlagen von afg.geschickt, unter anderem auch ikrar nama und eidesstattliche Versicherung, was Standesamt von mir verlangt hat und
es wurde vor 2 Wochen Antrag bei Oberlandesgericht veranlasst wegen Befreiung der ehefähigkeit. Wenn alles klappt dann bekomme ich ehetermin und damit gehe ich dann Ausländerbehörde und die sagen deutsche Botschaft bescheid damit mein mann einreisen kann. Ich sage es dir, hier die Behörden sind schlimm. Jeden muss du alles erklären, keiner kennt sich mit afg.gesetzen aus. OLG wollte nur orginale urkunden aber die sind in deutsche Botschaft Kabul wegen Visumverfahren für mein Mann, es gibt eine Kommunikation zwischen den Behörden und wir als Antragsteller müssen hin – und her rennen, dabei wollen wir doch nur heiraten und zusammen leben. Jetzt muss ich nur tazkira von mein mann übersetzen lassen und morgen abgeben dann abwarten. Mein Mann hat dort soviel Geld für das ganze ausgeben und ich auch. Ich hoffe für uns beiden dass alles klappt. Ja ich vermisse ihn so sehr und es geht auch um unsere Existenz und das leben meines Mannes in Kabul. Dir auch viel erfolg. Ich würde dir raten ikrar nama in Kabul high court zu beantragen. Bei uns war das so das die deutsche Botschaft an Ausländerbehörde fax geschickt hat dass es nicht anerkannt wird deswegen diese ganze stress, vielleicht habt ihr mehr glück.

Schöne grüße
dewa
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Antwort #18 - 26.11.2009 um 23:33:47
 
Hallo Dewajan,

ich habe inzwischen von der deutschen Botschaft in Islamabad folgende Information erhalten (siehe Link):

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Merkblat...

Darin steht geschrieben, dass wenn ein Teil deutscher ist und ein Teil afghanischer Staatsbürger und die Heirat in Pakistan durchgeführt wurde, diese Eheschließung in keinem Fall im deutschen Rechtsbereich anerkennbar ist.

Sie muss wiederholt werden.
Lösung: Die Eheschließung muss nach § 192 DA für Standesbeamte in Deutschland
wiederholt werden.

Daher müsstest du zuerst ein Ehefähigkeitszeugnis bei deinem Standesamt beantragen. Sobald du diese hast, kann dein Mann bei der deutschen Botschaft in Kabul oder Pakistan ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung in Deutschland beantragen.

Die Eheschliessung, die ihr in Pakistan durchgeführt habt wird auch mit einem IKRAR NAMA sowieso nicht im deutschen Rechtsbereich anerkannt (siehe Merkblatt).

Du hast vollkommen Recht liebe Dewajan. Das mit den Behörden ist wirklich zum Verzweifeln. Ich komme mir vor, dass ich der einzige Mensch bin, der eine Ehe mit einer Afghanin in Pakistan eingegangen bin.

Aber ich denke, wenn wir uns hier Informationen austauschen können wir zumindest andere Landsleute unterstützen. Wir sind glaube ich auf einem ganz guten Weg.

Warum habt ihr eigentlich das Oberlandesgericht eingeschaltet? Was meinst du eigentlich mit der Befreiung der Ehefähigkeit.

Schöne Grüße
Waheed
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Antwort #19 - 27.11.2009 um 08:58:04
 
Waheed schrieb am 26.11.2009 um 23:33:47:
Daher müsstest du zuerst ein Ehefähigkeitszeugnis bei deinem Standesamt beantragen. Sobald du diese hast, kann dein Mann bei der deutschen Botschaft in Kabul oder Pakistan ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung in Deutschland beantragen.

Das ist falsch. Afghanische Staatsangehörige benötigen kein EFZ. Deshalb wurde auch von der TS ein entsprechender Befreiunsantrag beim OLG gestellt.
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Antwort #20 - 27.11.2009 um 09:40:01
 
salam wahidjan,

um eine Ehe hier beim standesamt zu wiederholen, brauch man Ehefähigkeit. Das ist ein Zeungisn, wo drin steht das mein mann der in kabul ist, kein hindernis für die ehe steht aus afhganische recht, d.h.keine andere frau, keine kinder, minderjährig usw.da aber afghansitan keine ehefähigkeitzeugnis ausstellt muss dann hier bei OLG die befreiung von ehefähigkeit beantrgt werden damit standesamt mir ehetermin geben kann. Ich habe alles in wege geleitet gestern und jetzt warte ich 2wochen noch. dann hoffe ich bekommen ich den termin.Mein mann hat schon den Antrag bei der botshcaft zur visa abgegebn, denn das muss man zuerst dann wird geprüft und dann bekommt ausländerbehörde hier ein schreiben, jenach dem positiv oder negativ und bei mir was es halt so das die heiratsurkunde teilweise anerkannt wurde.


viele glück und sag bescheid


gruß

dewa
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Antwort #21 - 27.11.2009 um 11:06:57
 
Salam Dewaajan,

hast du schon ein Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt beantragt? Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wäre der Antrag beim OLG überflüssig oder stellt dir das Standesamt kein Ehefähigkeitszeugnis aus?

Wenn nein, welche Begründung hat das Standesamt angebracht?

Schöne Grüße
Waheed
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Antwort #22 - 27.11.2009 um 11:55:33
 
Waheed schrieb am 27.11.2009 um 11:06:57:
Wenn nein, welche Begründung hat das Standesamt angebracht?

Vielleicht liest du dir folgenden Link durch:

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/zustand/verfahren/vf_Ehefaehigkeitsze...

Damit dürfte dann klar sein, warum für den künftigen Mann des TS kein EFZ benötigt wird. Alles andere verwirrt hierzu nur unnötig.
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Antwort #23 - 27.11.2009 um 14:00:16
 
Salam wahid,

Standesamt stellt kein ehefähigkeitzeungis sondern der Antrag wird von Standesamt an olg geschickt, weil mein Mann sich in Ausland befindet.


Steini was meinst du für Ehemann fällt ehefähigkeitz. jetzt verwirrst du mich.loll
Standesamt meint für ausl-ehepartner wird generell ehefähigk. benötigt und es gibt
Länder die stellen es nicht aus deswegen halt die befreiung.


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Antwort #24 - 27.11.2009 um 14:10:07
 
dewa99 schrieb am 27.11.2009 um 14:00:16:
weil mein Mann sich in Ausland befindet

Das ist nicht der Grund, sondern ...dewa99 schrieb am 27.11.2009 um 14:00:16:
Länder die stellen es nicht aus deswegen halt die befreiung.

... und da gehört Afghanistan dazu.

Es wäre sehr gut, wenn du dir den Link durchliest (Antwort #22), dann wird es klarer und man redet nicht ständig aneinander vorbei.
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Antwort #25 - 27.11.2009 um 14:26:15
 
steini tut mir leid aber ich weiss was in den link steht und ich habe mich mit dem thema gut auseinander gesetzut nur du sagst das für meinen zukünftigen kein Ehefähigk.beantragt wird das war meine frage was du meinst und was is TS.

Den link habe ich schonmal mir vorher angeschaut .danke
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Antwort #26 - 27.11.2009 um 14:35:15
 
TS heißt Themenstarter, sprich das bist DU.

Da Afghanistan kein EFZ ausstellt, ist die Befreiung hierzu vom OLG notwendig. Ein Dokument (EFZ) welches es für deinen Mann nicht gibt, kann auch nicht beantragt werden. Die Befreiung wurde ja hierzu bereits beantragt.

Ich hoffe, dass es soweit verständlich ist.
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Antwort #27 - 27.11.2009 um 14:39:52
 
ja es ist danke dir.

gruß
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Antwort #28 - 29.11.2009 um 22:10:52
 
Hallo zusammen,

ich habe folgende Anmerkung, mit der Bitte dies aufmerksam durchzulesen.

Bei einer Eheschliessung in Pakistan, bei der eine die afghanische und der andere die deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss die Ehe vor dem deutschen Standesamt wiederholt werden. Die im Ausland geschlossene Ehe wird nicht im deutschen Rechtsraum anerkannt.

In DIESEM Fall wird die EHE zwar in Afghanistan anerkannt aber nicht in Deutschland. Deshalb braucht das Ehepaar ein  DEUTSCHES Ehefähigketszeugnis und natürlich kein afghanisches Ehefähigkeitszeugnis.

Warum sollte sich also Dewaas Ehemann in Afghanistan ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen, wenn er schon mit Dewaajan liiert ist???!!!!
Das ist unlogisch. Also wie gesagt, benötigt Dewaajan und ihr Mann ein Ehefähigkeitszeugnis, das in Deutschland ausgestellt wurde.

Beim Standesamt kriegt Dewaajan nur dann einen Trauungstermin, wenn sie ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen kann.

Da das Standesamt ihr kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen kann (aus welchen Gründen auch immer) muss sie beim OLG die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

Erst wenn Dewaajan vom OLG die Befreiung für die Beibringung des Ehfähigkeitszeugnisses erhält, kann ihr Mann bei der deutschen Botschaft ein "Visum zum Zwecke der Eheschliessung" beantragen.

@Dewaajan,

Ist das so richtig Dewaajan? Warum hast du bei deinem Standesamt kein Ehefähigkeitszeugnis erhalten?

@Steini,

ich gebe dir auch Recht. Afghanistan stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus. Dies ist aber doch nicht notwendig, oder? Die im Ausland geschlossene Ehe muss doch auf jeden Fall in Deutschland wiederholt werden. Nur in diesem Fall muss die Ehefähigkeit von den deutschen Behörden überprüft werden.

Schöne Grüße
Waheed
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« Zuletzt geändert: 29.11.2009 um 22:24:04 von Waheed »  
 
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Antwort #29 - 29.11.2009 um 22:42:22
 
Waheed schrieb am 29.11.2009 um 22:10:52:
Deshalb braucht das Ehepaar einDEUTSCHES Ehefähigketszeugnis 

... wenn die Eheschließung im Ausland wäre.

Waheed schrieb am 29.11.2009 um 22:10:52:
Warum hast du bei deinem Standesamt kein Ehefähigkeitszeugnis erhalten?

... weil ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis nur dann ausstellt, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wird und nicht wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wird.

Waheed schrieb am 29.11.2009 um 22:10:52:
Nur in diesem Fall muss die Ehefähigkeit von den deutschen Behörden überprüft werden.

... was aber schwierig ist, weil der Ehemann nach afghanischen Recht bereits verheiratet ist. Wie sollte nun eine afghanische Behörde bescheinigen, dass er die TS heiraten kann?

Ein EFZ sagt doch im Grunde folgendes aus: Herr xy kann ohne rechtliche Einschränkung Frau wz heiraten.
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