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Heirat im Ausland (Gelesen: 27.811 mal)
Themen Beschreibung: Wiederholung in Standesamt
dewa99
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #30 - 30.11.2009 um 07:37:15
 
salam wahidjan,

ich habe alles in wege geleitet und der Antrag ist schon bei OLG wegen Befreiung von ehefähigkeit. standesamt stellt keine ehefähigkeit sonder bereitet die Unterlagen für den Antrag für OLG.Also muss ich noch paar Wochen warten auf die Entscheidung von olg dann bekomme ich hoffe ich den termin.Mein mann hat schon alles gemacht und die botschaft wartet nur auf ok von ausländerbehörde aber du hast vollkommen recht mit deine information. Afghansitan gehröt zu ländern die keine ehefähigkeitzeungis ausstellen deshalb halt die befreiung durch olg.


gruß dewa
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Waheed
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 30.11.2009 um 12:30:53
 
Salaam Dewaajan,

ich habe heute mit dem Standesamt gesprochen. Die wollen von mir wissen, warum unsere Ehe von der deutschen Botschaft nicht anerkannt wird. Kannst du mir da helfen? Hast du einen Ansprechpartner bei der deutschen Botschaft?
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dewa99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #32 - 30.11.2009 um 13:38:14
 
hi,

ich helfe dir gerne. Von wo hast du die Info das die Ehe nicht anerkannt wird, bei mir war das so dass ich zur ausländerbehörde gegangen bin und die hatten fax von deutsche botschaft in kabul das habe ich dann dort vorgelegt beim standesamt meine ich. Wo wohnst du frankfurt?

Gruß dewa
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Waheed
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Antwort #33 - 30.11.2009 um 19:31:46
 
Salam Dewaajan,

die Info hat mir meine Frau gegeben als sie bei der deutschen Botschaft in Islamabad ihren Visaantrag abgeben wollte. Die Behörden haben ihr gesagt, dass die Heiratsurkunde nicht anerkannt wird. Sie soll ein IKRAR NAMA vorlegen. Den Rest kennst du ja. Sie haben nicht einmal ihre Anträge entgegengenommen.

Ich bin aus München. Das Standesamt hier ist ganz schön unfreundlich.

Hat die deutsche Botschaft in Islamabad dieses Fax an die Ausländerbehörde nach Frankfurt geschickt? Wenn ja, welche Begründung haben die reingeschrieben, dass sie die EHE nicht anerkennen?

Du würdest mir riesig helfen, da ich am Freitag zum Standesamt muss, um genau dasselbe zu beantragen, nämlich die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis für meine Frau beim OLG (da hat Steini schon Recht gehabt).

Das Standesamt möchte aber vorher von mir die Stellungnahme von der deutschen Botschaft sehen. Die habe ich aber nicht, weil ich niemanden von der deutschen Botschaft in Islamabad erreiche (weder telefonisch noch per Email. Es ist echt zum verzweifeln).

Kannst du mir sagen, welche Unterlagen das Standesamt von dir verlangt hat? Musstest du auch ein IKRAR NAMA vorlegen?

@Steini,

vielen Dank für die hilfreiche Information.
Sag mal, wenn die Eheschliessung in Islamabad sowieso von der deutschen Botschaft nicht anerkannt wird, dann gelte ich doch in Deutschland als ledig. Dann müsste meine Frau ein Visum beantragen zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland, oder?

Viele Grüße
Waheed
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« Zuletzt geändert: 30.11.2009 um 19:42:09 von Waheed »  
 
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 30.11.2009 um 19:46:58
 
Waheed schrieb am 30.11.2009 um 19:31:46:
Sag mal, wenn die Eheschliessung in Islamabad sowieso von der deutschen Botschaft nicht anerkannt wird, dann gelte ich doch in Deutschland als ledig. Dann müsste meine Frau ein Visum beantragen zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland, oder?

Das sehe ich auch so.

Nur - wie weiter oben schon geschrieben - weiß ich nicht, wie man deiner "Frau" bescheinigen kann, dass sie heiratsfähig/ledig ist, nachdem sie nach afghanischem Recht bereits mit dir verheiratet ist.
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Antwort #35 - 01.12.2009 um 08:19:45
 
salam wahidjan,

am besten hier beantragt in kabul ikrar nama und das ist viel einfacher als die befreiung von ehefähigkeit. Du hast glück gehabt das die btoschaft das gesagt hat bei uns wurde alles von botschaft angenommen, es hiesse er bekommt visum aber dann hier beim ausländerbehörde kam fax heiratsurkunde wrid nicht anerkannt.Mit ikrar nama hast du gut chancen. Ansonsten sagt dir die standesbeamtin was du brauchst aber wie gesagt du hast ja kein antrag beim botschaft abgegeben deswegen versuch es mit ikrar nama ok

ich schreibe dir später weiter...

gruß dewa
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Antwort #36 - 01.12.2009 um 09:40:15
 
Hallo noch mal,

als wahid, mein Mann wohnt in Kabul und hat in kabul bei der deutschen Botschaft Antrag zur ehegattenanchzug abgegeben zusammen mit allen unterlagen im 08-2009.  09-2009 ging ich Ausländebehörde und die unfreundliche Sachebarbeiterin zeigt mir fax von deutsche botschaft in kabul das alles soweit ok ist aber die heiratsurkunde nicht anerkannt wurde weil wir in afghanische konsulat in peshawar unsere ehe registriert haben.somit sind wir nach afg.gesetz verheirate und islamisch auch aber die ehe muss beim standesamt wiederholt werden. Bei euch ist es bisschen komplizierter, weil ihr afghaner seid aber in paksitan geheiatet habt und in islamabad eure Anträge abgeben wollt. Soweit ich weis ist das mit viel
Aufwand verbunden. Deswegen gib ich dir rat: Versucht den Antrag bei der deutschen btoschaft in kabul abzugeben zusammen mit deutsch a1 zertificat und macht eine ikrar nama in kabul fertig. Das kann auch deine frau, du muss nicht dabei sein dann bekommt sie schnell visum ansonsten wenn du hier die befreiung auf Ehefähigkeit beim Standesamt durch olg beantragt ohh jee das dauert. Die hier brauchen dann von dein Frau familienstandbescheinigung, eidesstattlich Versicherung mit zeugnin über eure ehe und das deine Frau dort keine weitere ehen und kinder hat, orginale geburts und heiratsurkunde mit deutsche Übersetzung und begläubigung. Meldebescheingung wo deine Frau wohnt, einkommensbescheinigung ob deine frau arbeitet oder arbeitslos ist usw.
Mein mann hat mir dass alles besorgt aber mit viel mühe. Nun warte ich auf olg und mal sehen was die sagen.bestimmt kommen die mit was neues.Ich habe deutsche pass, arbeitet, habe mir ne wohung genommen aber trotzdem mach den die stress.
Hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß
dewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #37 - 02.12.2009 um 10:54:39
 
Hallo.

Also wie gesagt ich streng mich an wie du siehst loll.

Meine Frage war:

bezüglich Vertrauensanwalts durch die deutsche Botschaft in Kabul wegen Ehegattennachzug.


Da Amtshilfeprüfung und Legalisation und Appostelle in Afg. zur  Zeit eingestellt sind, wird die Prüfung nur in Einzelfall gemacht und es ist kein muss. Bei vielen die ich kenne wurde der Vertrauensanwalt allerdings doch durch die Botschaft bestellt und zwar erst wenn Ausländerbehörde ok an die deutsche Botschaft in Kabul gegeben hat oder  Faxbestätigung.
Da ich im moment auf die Befreiung von Ehefähigkeitzeugnis durch OLG warte, meinte die in Standesamt das es eventuell bei mir die Amtshilfeprüfung doch vorgenommen wird zwar jetzt bevor Ausländerbehörde ok an die Botschaft gibt. Wie sind eure Erfahrung und wie soll das gehen. Was wollen die prüfen, unsere Heiratsurkunde ist geprüft und es wurde nicht anerkannt, deshalb heiraten wir hier noch mal standesamtlich, Geburtsurkunde wurde auch überprüft und begläubigt durch die deutsche Botschaft. Sämtliche Unterlage von mein Mann wegen Familienstand und Eidesstattlich Versicherung über unsere ehe wurden schon an OLG geschickt. Mich wundert es nur was sie prüfen wollen. Er hat auch eidesstattlich Versicherung durch afg.gericht mit Zeugen und notar abgegeben das er nur einmal mit mir verheiratet ist und keine Kinder hat und keine Vorehen. Somit ist er nach afg.Gesetz verheiratet und es besteht auch kein Ehehindernis.  Danke für eure Beiträge und hoffe diesmal ist mein Text deutlich zu lesen.


Gruß
Dewa99


schweitzer Änderung:
Habe dieses Post (das nun verständlicher ist) hierher in Deinen Ursprungsthread verschoben - er ist in diesem Gesamtkontext besser aufgehoben als als "Anhängsel" eines anderen threads.
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« Zuletzt geändert: 02.12.2009 um 11:15:01 von schweitzer »  
 
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Antwort #38 - 03.12.2009 um 16:54:55
 
Salaam Dewaajan,

soweit ich mir das erklären kann ist das reine Willkür. Jeder Beamter hinter einem Schreibtisch geht seiner eigenen Meinung nach, mach dich da nicht verrückt. Es reicht auch, wenn wir schon jeden Tag an unsere Partner denken. Vom hohen finanziellen Aufwand mal ganz abgesehen.

Also wenn du vom OLG die Entscheidung auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erhältst, dann kriegst du einen Trauungstermin beim Standesamt. Damit müsste auch die deutsche Botschaft zufrieden sein. Dann kriegt dein Mann auch ein Visum zur Eheschliessung in BRD. Alles andere ist reine Spekulation. Warte am besten ab, bis die Entscheidung vom OLG da ist. Was denkst du wie lange die brauchen?

Sag mal Dewaajan, wo stellt man den Antrag auf Ikrar Nama? Reicht es auch, wenn ein Verwandter in Kabul dies für uns erledigt, oder ist persönliche Teilnahme Voraussetzung? Wie schaut so ein Dokument aus und was kostet der Spass?

Schöne Grüße
Waheed
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Antwort #39 - 04.12.2009 um 07:20:49
 
Waheed schrieb am 03.12.2009 um 16:54:55:
soweit ich mir das erklären kann ist das reine Willkür. Jeder Beamter hinter einem Schreibtisch geht seiner eigenen Meinung nach


Bei aller Unzufriedenheit, die einzelfallbezogen auch berechtigt sein mag - derart pauschalierende Aussagen sind unangemessen und stigmatisierend, egal ob sie Beamte oder Menschen in einem anderen Kontext betreffen.

Lass das also bitte!!!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #40 - 04.12.2009 um 07:26:48
 
hallo.

Schweizer warum antwortes du immer so rarr. Versetzt dich mal in wahid und  meine lage dann wirst du bestimmt verstehen was wir meinen und wie wir uns füllen.Es nicht einfach für uns also bitte einbißchen feingefühl.danke

wahid jan.

Antrag ikrar nama kann nur deine Frau, du musst nicht dabei sein. Aber es muss ein Ehepartner dies beantragen , wahrscheinlich brauchen die dein vollmacht.Ich versuche dir privaten email zu schreiben.

gruß
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Antwort #41 - 04.12.2009 um 08:14:48
 
dewa99 schrieb am 04.12.2009 um 07:26:48:
Schweizer warum antwortes du immer so rarr. Versetzt dich mal in wahid undmeine lage dann wirst du bestimmt verstehen was wir meinen und wie wir uns füllen.Es nicht einfach für uns also bitte einbißchen feingefühl.danke

schweitzer antwortet so, wie der Großteil der hier anwesenden Experten empfindet.

Meinst du für uns, die wir die Behörden vertreten, wäre es eine reine Freude immer wieder mit Worten wie Willkür betitelt zu werden. Alle die, die du als willkürlich Handelnde bezeichnest, versuchen hier immer wieder überwiegend in ihrer Freizeit euch zu helfen - eben weil auch wir verstehen, dass eure Probleme nicht einfach sind.
Da ist schon eher die Frage zutreffend, auf welcher Seite das von dir geforderte Feingefühl Mangelware ist Ärgerlich

Gruß
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Antwort #42 - 04.12.2009 um 09:18:02
 
dewa99 schrieb am 04.12.2009 um 07:26:48:
Schweizer warum antwortes du immer so rarr. Versetzt dich mal in wahid undmeine lage dann wirst du bestimmt verstehen was wir meinen und wie wir uns füllen.Es nicht einfach für uns also bitte einbißchen feingefühl.danke


Erstens hat schweitzer Recht, zweitens ist schweizer Moderator und drittens:

... wegen Verstoß gegen die NUB.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Waheed
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Antwort #43 - 04.12.2009 um 13:08:16
 
Hallo Zusammen,

ich hoffe, dass wir uns alle ein bißchen beruhigt haben.
Wenn ich jemanden verletzt habe, dann tut es mir leid.
Ich glaube, da hat schweitzer schon Recht. Pauschalieren darf man natürlich nicht. Meine Gefühle sind mit mir durchgegangen. Also, ich hoffe, dass meine Entschuldigung akzeptiert wird.

Viele Grüße
Waheed
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« Zuletzt geändert: 04.12.2009 um 13:33:50 von Waheed »  
 
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Antwort #44 - 04.12.2009 um 13:12:28
 
Waheed schrieb am 04.12.2009 um 13:08:16:
Pauschalieren darf man natürlich nicht. Also ich hoffe, dass meine Entschuldigung akzeptiert wird.



Wird sie.

Danke.

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