Ob das mit der Lebensunterhaltssicherung ausreichend wäre, prüft die
EBH konkret - ich will hier keine waghalsigen Prognosen anstellen - aber bei einem Jahresbruttoeinkommen von 40000,- Euro sollte das Ganze gut aussehen. -
Zu den Rentenbeitragszeiten bei Einbürgerungen nach § 9
StAG ist hier im Forum schon viel diskutiert worden - ich verweise Dich zum Nachlesen mal auf einige links - z.b.:
auf diesen
und
und diesen
.
Ich sehe das größte Problem in Deiner Strafe - möchte Dich dazu aber noch auf eine andere Webseite aufmerksam machen - die, die sich hinter dem Link "Selbstauskunft" verbirgt, bezieht sich ja auf Anfragen im Ausländerzentralregister.
Zum BZR, das hier eher zu "befragen" wäre geht es dagegen
hier
.
Wenn Du abschließend nicht sicher bist ob bzw. wann ein Einbürgerungsantrag erfolgreich sein könnte, wende Dich doch mal zu einem entsprechenden Sondierungstermin an Deine
EBH. - Die Leute dort beißen nicht
und Du siehst auf jeden Fall bezogen auf Deine konkrete Situation klarer.
=schweitzer=
(Blaues bitte jeweils anklicken!)