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Umzug während des Einbürgerungsprozesses (Gelesen: 5.917 mal)
Themen Beschreibung: Umzug während des Einbürgerungsprozess
snow112
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.06.2009 um 10:48:47
 
hallo zusammen,

Ich wohnte in einer kleinen Stadt in Baden-Württemberg. Vor 2 Monate habe ich angetragen für Einbürgerung(benütigte Unterlagen schon komplett abgegeben) und nach 1 Monate habe auch die hälfte Gebühr bezahlt. Der Beamter hat gesagt,dass ich anspruchsvoll auf Einbürgerung,obwohl ich nur halbes Jahr gearbeitet (Arbeitsvertrag ist auf 2 Jahre befristet) und vorher war nur als Student  7,5 Jahren in Deutschland studiert. Wegen der Arbeit muss ich leider nach eine andere Stadt umziehen, zwar in Böblingen. Ich habe gehöhrt, dass die Studienzeit in Böblingen nicht anerkennt wird und soll 60 Monate Renteversicherung schon haben(bisher habe nur 6 Monate Renteversicherung gezahlt). Keine Garantie, aber wenn es so ist, dann habe ich gar keine Chance mehr.

Das Problem ist: Ich habe jetzt keine Wohnung mehr in der kleinen Stadt und schon seit 1 Monat in Böblingen umgezogen.

Deswegen muss ich jetzt entweder schnell ummelden oder suche ich noch ein Meldungadresse von der kleine Stadt.

Bitte hilf mir bei der Entscheidung!!!

Vielen Dank im Voraus Durchgedreht
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 17.06.2009 um 12:31:34
 
Hoi,

wenn Du eine Scheinadresse anmeldest und quasi vortäuschst, in der
"kleinen Stadt" zu wohnen, dann machst Du falsche Angaben im Ein-
bürgerungsverfahren. Das ist strafbar. Lass also die Finger davon und
gut ist. Weitere Auskünfte dazu sind hier nicht zu erwarten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Odysseus
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Antwort #2 - 17.06.2009 um 13:23:49
 
snow112 schrieb am 17.06.2009 um 10:48:47:
Ich wohnte in einer kleinen Stadt in Baden-Württemberg.  (...)  Ich habe jetzt keine Wohnung mehr in der kleinen Stadt und schon seit 1 Monat in Böblingen umgezogen.


Wenn Du vorher schon in BaWü gewohnt hast, dann verstehe ich nicht, warum die Studienzeit überhaupt vom ersten Kollegen anerkannt worden ist. Da dürfte sich doch nun nach dem Umzug nach Böblingen eigentlich nichts geändert haben.

Fakt ist aber, dass Du Dich so schnell wie möglich ummeldest, nicht nur, weil es melderechtlich eine Ordnungswidrigkeit ist, sondern vor allem, weil die falschen Angaben im EB-Verfahren strafrechtliche Konsequenzen haben können.

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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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snow112
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.06.2009 um 13:58:18
 
Mick schrieb am 17.06.2009 um 12:31:34:
Hoi,

wenn Du eine Scheinadresse anmeldest und quasi vortäuschst, in der
"kleinen Stadt" zu wohnen, dann machst Du falsche Angaben im Ein-
bürgerungsverfahren. Das ist strafbar. Lass also die Finger davon und
gut ist. Weitere Auskünfte dazu sind hier nicht zu erwarten.


Vielen Dank für den Hinweis. ich wird morgen mich ummelden. Smiley
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snow112
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.06.2009 um 14:11:07
 
Odysseus schrieb am 17.06.2009 um 13:23:49:
Wenn Du vorher schon in BaWü gewohnt hast, dann verstehe ich nicht, warum die Studienzeit überhaupt vom ersten Kollegen anerkannt worden ist. Da dürfte sich doch nun nach dem Umzug nach Böblingen eigentlich nichts geändert haben.

Fakt ist aber, dass Du Dich so schnell wie möglich ummeldest, nicht nur, weil es melderechtlich eine Ordnungswidrigkeit ist, sondern vor allem, weil die falschen Angaben im EB-Verfahren strafrechtliche Konsequenzen haben können.


vielen dank erst für die Antwort.
Ich habe auch keine Ahnung, warum der Kollege meine Studienzeit anerkennt. Er hat mir gesagt, dass meine Unterlagen schon vollständig sind und alle Voraussetzungen schon erfüllt. Jetzt wegen des Umzugs weiß ich nicht mehr, ob von dem Kollege(kleine Stadt) anerkennte Sache in Böblingen weiter anerkennt bleiben oder meine Unterlagen noch einmal neu geprüft werden???

Ist es möglich, dass meine Studienzeit in Böb. nicht mehr anerkennt?

Wart auf die Antwort. Smiley
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Antwort #5 - 17.06.2009 um 14:13:24
 
snow112 schrieb am 17.06.2009 um 14:11:07:
Ist es möglich, dass meine Studienzeit in Böb. nicht mehr anerkennt?

Was Odysseus sagte war, dass deine Studienzeit eigentlich in ganz BW nicht anerkannt werden dürfte (und in Bayern und Sachsen auch nicht).
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Antwort #6 - 09.07.2009 um 14:41:08
 
@ Odysseus & @ Mick - vielen Dank für Eure Unterstützung ! Smiley

Was bedeutet eine Scheinadresse ?`

Mein Fall ist ungefähr wie folgendes - 2003-2007 lebte ich in Berlin (Studium an TU Berlin).Seit 2007 in BaWü Stuttgart mit festen unbefristeten Job Hauptwohnsitz hier. Meine Frau arbeitet auch hier.

Demnächst wollen wir unseren Hauptwohnsitz nach Berlin verlegen(da mein ganzes Freundeskreis in Berlin ist und dass ich längerfristig dort leben will). Ich werde dort eine Wohnung mieten und mit meiner Frau immer 2-3 Tage die Woche dort vor Ort sein. So können wir  einfacher von Berlin aus Jobs suchen und ein Haus zum Kaufen suchen (was wir demnächst vor haben und vor-Ort viel einfacher ist). Die Wohnung in Stuttgart behalte ich als Nebenwohnung.

Danach will ich den Antrag zur Einbürgerung unter § 8 dort stellen. Spreche fließend Deutsch mit C2 SPrachdiplom des Goethe-Instituts.

Sieht jemand von euch hier Probleme ?
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Antwort #7 - 09.07.2009 um 14:47:17
 
jivan schrieb am 09.07.2009 um 14:41:08:
Sieht jemand von euch hier Probleme ? 

Ja, dass Problem nennt sich "Scheinadresse".

Du und deine Frau, ihr lebt und arbeitet beide in Böblingen/BW.
Jetzt wollt ihr euch eine Wohnung in Berlin suchen und dort dann 2-3 Tage die Woche bleiben.

Das ist natürlich kein Beweis für eine Scheinaddresse bzw. einen "Scheinumzug", riecht aber danach.
Denke dass deine Chancen besser wären wenn du zumindest einen job in Berlin hättest.
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Antwort #8 - 09.07.2009 um 14:54:35
 
maki schrieb am 09.07.2009 um 14:47:17:
Das ist natürlich kein Beweis für eine Scheinaddresse bzw. einen "Scheinumzug", riecht aber danach


Ich verstehe was du meinst aber so ist es. Ich habe bisher weniger in Stuttgart gelebt als in Berlin. Grund - Auslandsaufenthalt währens des Jobs und Außendiensttätigkeit die ich von Berlin aus genau so gut ausüben kann.
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maki
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Antwort #9 - 09.07.2009 um 14:57:25
 
jivan schrieb am 09.07.2009 um 14:54:35:
Ich verstehe was du meinst aber so ist es. Ich habe bisher weniger in Stuttgart gelebt als in Berlin. Grund - Auslandsaufenthalt währens des Jobs und Außendiensttätigkeit die ich von Berlin aus genau so gut ausüben kann. 

Solange du beweisen kannst dass der gewöhnliche Aufenthalt in Berlin ist, sollte es imho keine unüberwindbaren Probleme geben.

Nachtrag: jivan, solltest du nicht besser deinen eigenen trhead aufmachen anstatt in snows zu schreiben?
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jivan
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Antwort #10 - 09.07.2009 um 15:04:32
 
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Antwort #11 - 09.07.2009 um 15:19:23
 
O.K. dann ist hier

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