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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> 3 Jahre in D, deutschverheiratet, Strafttat, Einbürgerung § 9
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Beitrag begonnen von Mohsen am 05.07.2009 um 22:59:28

Titel: 3 Jahre in D, deutschverheiratet, Strafttat, Einbürgerung § 9
Beitrag von Mohsen am 05.07.2009 um 22:59:28
Hallo,ich bin zeit 3 j in Deutschland mit einer deutschen frau verheiratet habe ich mit meiner frau mehrere mals Geschtrieten habe ich 90 Tage Geld Strafe. habe ich 20 mon gearbeitet und ein j arbeit los. meine frau hat eigener Praxis. Rentenversicherung habe ich nur 30 mon glauben  Sie bekomme die Einbürgerung nach §9 oder schwierig. Danke Liebe Grüß Mohsen    

Titel: Re: 3 Jahre in D, deutschverheiratet, Strafttat, Einbürgerung § 9
Beitrag von schweitzer am 06.07.2009 um 08:44:58
Hallo Mohsen,

ich denke, es wird schwierig werden mit der Einbürgerung - wenigstens derzeit.  -

Zu beachten ist insbesondere, dass die Einbürgerung nach § 9 StAG abgesehen von der zeitlichen Privilegierung (schon nach drei Jahren) unter den Voraussetzungen des § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung) erfolgt. UNd in § 8 (1) Nr. 2 StAG heißt es:


Zitat:
(1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er ...

2. weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung   und  Sicherung angeordnet worden ist ...


Solange Deine Strafe also im BZR steht, dürfte das schon mal ein Hinderungsgrund sein ... - Näheres dazu könntest Du im Rahmen einer Selbstauskunft erfahren.

Was die Lebesnunterhalstssicherung bei einer Einbürgerung nach § 9 StAG angehet, so ist es ausreichend, wenn diese durch beide Ehepartner oder durch einen Partner für beide sichergestellt ist.

=schweitzer=

Titel: Re: 3 Jahre in D, deutschverheiratet, Strafttat, Einbürgerung § 9
Beitrag von Mohsen am 06.07.2009 um 16:00:58
Hallo, schweitzer Vielen Dank für deine Antwort. die Lebensunterhalstssicherung ist von meiner Frau sichergestellt  Sie verdient ungefehr  jeder 3 mon zeit 10 j so um die 40000 € ich möchte weiter studieren , ich habe arbeit losen Geld bis Oct. 09. und wagen die 60 monate Renten beitrag  hat sie vor 20 j

10 j gearbeitet und hat so ungefahr 500€ Rente wenn Sie 68 j alt ist.

ist das ok?? Liebe Grüße Mohsen ;)

Titel: Re: 3 Jahre in D, deutschverheiratet, Strafttat, Einbürgerung § 9
Beitrag von schweitzer am 06.07.2009 um 16:22:19
Ob das mit der Lebensunterhaltssicherung ausreichend wäre, prüft die EBH konkret - ich will hier keine waghalsigen Prognosen anstellen - aber bei einem Jahresbruttoeinkommen von 40000,- Euro sollte das Ganze gut aussehen. -

Zu den Rentenbeitragszeiten bei Einbürgerungen nach § 9 StAG ist hier im Forum schon viel diskutiert worden - ich verweise Dich zum Nachlesen mal auf einige links - z.b.:

auf diesen und und diesen.

Ich sehe das größte Problem in Deiner Strafe - möchte Dich dazu aber noch auf eine andere Webseite aufmerksam machen - die, die sich hinter dem Link "Selbstauskunft" verbirgt, bezieht sich ja auf Anfragen im Ausländerzentralregister.

Zum BZR, das hier eher zu "befragen" wäre geht es dagegen hier.

Wenn Du abschließend nicht sicher bist ob bzw. wann ein Einbürgerungsantrag erfolgreich sein könnte, wende Dich doch mal zu einem entsprechenden Sondierungstermin an Deine EBH. - Die Leute dort beißen nicht  ;) und Du siehst auf jeden Fall bezogen auf Deine konkrete Situation klarer.

=schweitzer=

(Blaues bitte jeweils anklicken!)

Titel: Re: 3 Jahre in D, deutschverheiratet, Strafttat, Einbürgerung § 9
Beitrag von Mohsen am 06.07.2009 um 17:24:41
ich war schon am 12-06-09, und habe ich alles gesagt,dass ich 90 tage Geld Strafe habe und ich habe nur 20 mon gearbeitet und zur seit einen deutsch kurz besuche und Arbeit Los, die Sachbearbeiterin war ganz nett  hat sie .über die 60 mon Rentenversichrung geschbrochen  meine frau war dabei,und hatte sie ihre Rentennbelage dabei Und hat sie gesagt,dass sie, 10 j Renteversichrung   vor 13 j hat. die Sachbearbeiterin hat gesaget die 60 mon R. mussen wir zusammen Schließen.  aber ich kann schon ein Antragstellen .und hat sie gesaget wir werden schauen was  Sie brauchen noch.
ist das ok?? oder was Glauben Sie ??
Grüß Mohsen

Titel: Re: 3 Jahre in D, deutschverheiratet, Strafttat, Einbürgerung § 9
Beitrag von Ralf am 06.07.2009 um 17:50:50
Gemäß § 12a StAG bleibt eine Geldstrafe bis 90 TS (bzw.
mehrere Strafen bis zusammen 90 TS) bei der Einbürgerung
außer Betracht, sind also nicht hinderlich.

Titel: Re: 3 Jahre in D, deutschverheiratet, Strafttat, Einbürgerung § 9
Beitrag von Mohsen am 06.07.2009 um 18:26:05
Ok .
Vielen Danke Ralf. Was Glauben Sie besser beantrge ich allein oder mit Rachtsanweld Liebe ???
Danke Grüß Mohsen

Titel: Re: 3 Jahre in D, deutschverheiratet, Strafttat, Einbürgerung § 9
Beitrag von Mohsen am 07.07.2009 um 14:13:55
Hallo Alle. habe ich eine frage hat jemanden mit 90TZ   Geld strafe die Einbürgerung §9 bekommen.
Danke.
liebe Grüß Mohsen

Titel: Re: 3 Jahre in D, deutschverheiratet, Strafttat, Einbürgerung § 9
Beitrag von Mohsen am 09.07.2009 um 16:04:24
Hallo meine Frage ist, ich bin 3 mal verorteitet worden mit zusammen 90 TZ. wie siehet aus in Bayern. Danke Liebe Grüß Mohsen 

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