Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Kindergeld für EU-Ausländerin ohne Arbeit (Gelesen: 18.932 mal)
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld für EU-Ausländerin ohne Arbeit
Antwort #15 - 18.05.2009 um 11:33:41
 
Joghurt schrieb am 18.05.2009 um 11:00:09:
Inzwischen konnte ich in Erfahrung bringen, daß Kindergeld in Deutschland wohl nur gezahlt wird (an Ausländer ebenso wie an Deutsche), wenn man "Einkommensteuerpflichtig" ist.


Nee, das stimmt wohl so nicht.

Das Kindergeld wird geregelt in §§ 32, 62 ff. Einkommensteuergesetz (EStG), aber für nicht steuerpflichtige Berechtigte gilt das frühere Bundeskindergeldgesetz (BKGG) nach meiner Kenntnis fort.

Hier mal zwei links, die vielleicht hilfreich sind:

Klickmichan!



Klickmichauchan!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld für EU-Ausländerin ohne Arbeit
Antwort #16 - 18.05.2009 um 16:59:49
 
Obwohl das Kindergeld im EStG geregelt ist, ist Voraussetzung für einen Anspruch nach diesem Gesetz nicht, dass Steuern gezahlt werden, sondern dass eine Einkommensteuerpflicht hier bestünde, wenn denn ein Einkommen erzielt würde: Kindergeld nach dem EStG erhält gem. dessen § 62 Abs. 1, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder hier nach § 1 Abs. 2 und 3 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder so behandelt wird. Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts wird für das Steuerrecht in § 9 AO definiert. Danach hat Deine Freundin hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt, wenn sie sich mit Daueraufenthaltsabsicht nach Deutschland begibt; jedenfalls nach 6 Monaten ist der gewöhnliche Aufenthalt hier begründet.

Allerdings erhalten Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG Kindergeld nur, wenn sie freizügigkeitsberechtigt sind oder einen der dort aufgezählten Aufenthaltstitel nach dem AufenthG besitzen.

Dies ist, joghurt, wie Du schreibst, bei Deiner Freundin nicht der Fall.

Auch Kindergeld nach dem BKGG kommt nicht in Betracht, da die dortigen Voraussetzungen sämtlich nicht erfüllt sind.

Die §§ 62 Abs. 2, 1 Abs. 3 BKGG in ihrer jetzigen Fassung sind das (Zwischen)-Ergebnis verschiedener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die sich kritisch mit dem Ausschluss von Ausländern aus dem Anwendungsbereich der Kindergeldvorschriften befasst haben. Nach Auffassung einiger Gerichte sind die Korrekturen des Gesetzgebers aber nicht weit genug gegangen. Aktuell ist auch wieder ein Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Ob hieraus für Euch Honig zu saugen ist, kann nur ein Anwalt beurteilen, der sich tiefer in die Materie einarbeitet bzw. dies schon getan hat.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld für EU-Ausländerin ohne Arbeit
Antwort #17 - 22.05.2009 um 23:46:29
 
tapir schrieb am 18.05.2009 um 16:59:49:
Allerdings erhalten Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG Kindergeld nur, wenn sie freizügigkeitsberechtigt sind oder einen der dort aufgezählten Aufenthaltstitel nach dem AufenthG besitzen.

Dies ist, joghurt, wie Du schreibst, bei Deiner Freundin nicht der Fall.


Hallo Tapir,

jetzt verwirrst Du uns aber.

Yogurt schrieb, "Für den notwendigen Unterhalt werde ich aufkommen." Somit ist sie - wenn sie auch eine Krankenversicherung hat - nach § 4 freizügigkeitsberechtigt und hat Anspruch auf das Kindergeld. Fehlt der Nachweis einer Krankenversicherung, muss sie sich arbeitsuchend melden und wäre dann nach § 2 ebenfalls freizügigkeitsberechtigt mit Anspruch auf Kindergeld.

Heiraten könnte allerdings wegen der dann ggf. möglichen Familienkrankenversicherung für Mutter und Kind die bessere Lösung sein. Und natürlich ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

gc
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 22.05.2009 um 23:57:09 von gc »  
Homepage  
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld für EU-Ausländerin ohne Arbeit
Antwort #18 - 23.05.2009 um 00:05:26
 
Danke, gc. Du hast natürlich Recht. Irgendwie war ich nach dem Hin und Her zum Schluss fälschlich davon ausgegangen, dass kein Freizügigkeitstatbestand vorliegt. Das war mein Fehler.


Dennoch wär's einfacher, solche Fehler zu vermeiden,  wenn nicht, wie jetzt häufiger von dritter Seite, die threads unnötig zerredet oder mit Randfragen überladen und dadurch unübersichtlich werden.


Tatsächlich ist, wie ich ja mehrfach schon weiter vorne schrieb, unter den gegebenen Umständen der LU wohl gesichert. KV-Schutz ist allerdings notwendig, es sei denn, sie ist Arbeit suchend gemeldet (in diesem Fall müsste auch der LU nicht gesichert sein). Wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, gibt es einen Kindergeldanspruch.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Joghurt
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld für EU-Ausländerin ohne Arbeit
Antwort #19 - 25.05.2009 um 10:06:53
 
Hallo,

ja, ich war auch ein wenig verwirrt.
Also der letzte Stand ist der, daß meine Freundin ohne Arbeit in Deutschland Kindergeld erhalten sollte.

Mitte Juni ist sie dann hier und werden dann sobald wie möglich den Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse einreichen.

Werde hier auf jeden Fall berichten, wie das Ergebnis lautet.

Viele Grüße,
Joghurt

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Joghurt
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld für EU-Ausländerin ohne Arbeit
Antwort #20 - 19.06.2009 um 11:59:16
 
Hallo allerseits,

ich wollte ja noch bescheid geben, sobald ich Nachricht habe, ob meine Freundin Kindergeld erhält oder nicht.

Also, wir waren am vorigen Montag bei der Familienkasse und haben den Antrag auf Kindergeld gestellt. Zusätzlich hatte meine Freundin eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt, daß sie das Kindergeld in Polen gekündigt hat und sie das alleinige Sorgerecht für die Tochter besitzt. Weiterhin hatte sie Meldebescheinung unserer Stadt beigefügt. Die Freizügigkeitsbescheinung liegt natürlich noch nicht vor, da diese erst nach 3 Monaten zugestellt wird.
Informationen über den leiblichen Vater des Kindes (wo er arbeitet, usw.), wie sie im Antrag auf KG gefordert sind, konnte sie nicht vorlegen, da kein Kontakt zu dieser Person besteht.

Wie auch immer, gestern lag der Bescheid bereits im Briefkasten.
Ergebnis: Sie erhält Kindergeld!! Smiley

Um ehrlich zu sein, ich hätte gedacht, daß es viel komplizierter wird und noch weitere Dokumente angefordert werden oder ähnliches. Bin wirklich sehr positiv überrascht!

Viele Dank auch nochmal für Eure Hilfe!!

Viele Grüße,
Joghurt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema