Hallo nochmal an alle im Forum,
zunächst möchte ich mich nochmals für die hilfreichen Antworten, die ich bisher erhalten habe bedanken.
Der Fall hat sich inzwischen wie folgt weiterentwickelt:
Meine inzwischen Frau war im Dezember vergangenen Jahres via Schengen-Abkommen, sprich Visa-Frei eingereist.
Innerhalb der legalen 90 Tages Frist, habe ich für Sie ein Sprachvisum beantragt und auch erhalten. Die ersten zwei Monate des Sprachvisums sind inzwischen vorbei und sie hat z.Zt. Sommerferien.
Jetzt haben wir Anfang Juli in Dänemark geheiratet. Ich habe es heute geschafft, dass die Gemeinde die Hochzeitspapiere anerkennt und die Hochzeit einträgt (incl. Steuerklassenwechsel bei mir).
Aufgrund dieser Aussage habe ich dann heute Nachmittag bei der
ABH angerufen und mich mit dem zuständigen Bearbeiter in Verbindung gesetzt.
Ich wollte von ihm wissen, welche Unterlagen ich nun brauche, damit meine Frau die Aufenthaltskarte gem. Freizügigkeitsgesetz EU erhält.
Er hat mir daraufhin entsprechende Infos gegeben. Soweit so gut.
Allerdings kam er dann mit etwas um die Ecke, was ich nicht verstanden habe.
Er meinte, dass die ganze Sache noch geprüft werden müsste. Ich fragte nach, inwiefern noch geprüft wird, da aufgrund des Sprachkursvisums ja bereits alle Daten meiner Frau vorliegen würden.
Daraufhin folgende Aussage:
Es müsste noch geprüft werden, ob meine Frau mit dem richtigen Visum eingereist wäre. (zur Erinnerung: via Schengen eingereist)!
Und ob ich denn in Dänemark beim deutschen Konsulat ein
FZF Visum für meine Frau beantragt hätte.
Daraufhin war ich völlig irritiert.
Ich hatte es an sich so im Kopf, bzw. so wurde mir im Forum ja auch geantwortet bisher, und so hatte ich das Gesetzt auch verstanden, dass:
a) mit dem Sprachkursvisum meine Frau in ein anderes europäisches Land reisen darf (schließlich hat Dänemark das ja vor Einreise auch geprüft gehabt, sonst hätte es erst gar keine Hochzeit gegeben!
)
b) ab Heiratsdatum für meine Frau das Freizügigkeitsgesetz EU gilt, sprich ab Heiratsdatum darf sie sich quasi frei innerhalb der EU bewegen.
Habe ich da jetzt irgendwas übersehen oder wie kommt die
ABH auf sowas??
Er sprach auch noch davon, dass meine Frau ja ursprünglich zu kurzfristigen Zwecken eingereist wäre (90 Tage) und jetzt ein langfristiger bzw. dauernder Aufenthalt "geplant" wäre.
Könnte es passieren, dass die jetzt ein FZF-Visum von der deutschen Botschaft in Brasilien nachträglich fordern oder worauf könnte der Sachbearbeiter bei der
ABH sonst noch hinaus wollen??
Wäre über Hilfe sehr froh.
Gruß