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Visum für Türkin trotz Arbeitslosigkeit? (Gelesen: 2.440 mal)
Themen Beschreibung: Wie stehen die Chancen...
arloow
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09.08.2009 um 22:07:22
 
Hallo allerseits,

da sich hier drin sich wohl die Experten aufhalten, bin ich wohl hier am ehesten richtig für die Beurteilung folgendem Sachverhalts!

Meine Freundin würde mich gerne für ein paar Wochen hier in Deutschland besuchen kommen wollen, damit sie mal mein Umfeld kennenlernen kann, da es nicht auszuschließen ist, daß sie irgendwann hier mal wohnen wird! Zwinkernd
Nun habe ich vieles gelesen über die vielen Ablehnungen im Konsulat! Sie selbst wohnt in Antalya und müsste die 600 km bis nach Izmir zum Konsulat fahren, aber wenn es von vornherein zum scheitern verurteilt ist, dann kann sie sich das auch sparen...! unentschlossen
Meine Freundin ist seit 6 Monaten arbeitslos, momentan lebt sie noch von ihrem Ersparten, aber demnächst wird sie sich wieder einen Job suchen müssen!
Jetzt geht es darum, dem Konsulat den Rückkehrwillen meiner Freundin darzulegen, daß sie ihre Schwester und ihre ganzen Freunde in Antalya hat, wird wohl nicht so interessieren, denn die Eltern und eine Schwester wohnen nach wie vor in Deutschland!
Was kann man alles darlegen, damit man dem Konsulat glaubhaft machen kann, daß sie einen Rückkehrwillen hat, trotz momentaner Arbeitslosigkeit?
Sie hat eine abbezahlte Eigentumswohnung im Wert von ca. 60.000 Euro.
Sie hat 10 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und natürlich Sozialversichungsbeiträge...!
Was kann man noch so aufführen, was für das Konsulat interessant sein könnte?

Wie schätz Ihr die Lage ein? Besteht überhaupt eine geringe Chance auf ein Besucher-Visum?

Vielen Dank vorab und schöne Grüße vom Bodensee,

Armin




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Mono
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Antwort #1 - 09.08.2009 um 22:44:34
 
arloow schrieb am 09.08.2009 um 22:07:22:
Sie hat eine abbezahlte Eigentumswohnung im Wert von ca. 60.000 Euro.

Das ist allerdings kein überzeugendes Argument für die Rückkehrbereitschaft. Eine Eigentumswohnung kann man schließlich auch verkaufen.

Mono
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steini007
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Antwort #2 - 09.08.2009 um 22:59:39
 
arloow schrieb am 09.08.2009 um 22:07:22:
Wie schätz Ihr die Lage ein?

Eher negativ, als positiv.

Du hast dich ja schon sehr gut informiert und weißt um die Schwierigkeiten, die Rückkehrbereitschaft zu belegen.

arloow schrieb am 09.08.2009 um 22:07:22:
Besteht überhaupt eine geringe Chance auf ein Besucher-Visum?

Eine geringe Chance besteht immer. Aber auch diese Aussage nützt deiner Freundin wohl wenig.

Ohne Job scheint es mir wenig erfolgversprechend zu sein.
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 09.08.2009 um 23:13:40
 
arloow schrieb am 09.08.2009 um 22:07:22:
Wie schätz Ihr die Lage ein? Besteht überhaupt eine geringe Chance auf ein Besucher-Visum?

Hallo Armin, du hast ja selbst sicherlich einige Zweifel, deshalb wuerdest du nicht hier fragen. Ich befuerchte auch, dass diese berechtigt sind, da du keine wirklich stichhaltigen Gruende geliefert hast, die fuer eine vorhandene Rueckkehrbereitschaft sprechen. Im Gegenteil deutet
arloow schrieb am 09.08.2009 um 22:07:22:
da es nicht auszuschließen ist, daß sie irgendwann hier mal wohnen wird! 

das ja eher auf fehlenden Rueckkehrwillen hin. Jetzt weiss ich natuerlich nicht, wie es um die beschriebenen Ersparnisse deiner Freundin aussieht.

Wenn sie massig Geld auf dem Konto hat, dann sind die Chancen sicher hoeher, als wenn die Ersparnisse bald auslaufen. Bei genug Geld waere es dann aber vielleicht besser es mit einem Pauschal-Urlaub (am schoenen Bodensee?) zu versuchen. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Tuerken bei Beginn eines neuen Arbeitsverhaeltnisses in den ersten 12 Monaten 0 Urlaubstage haben ist es vielleicht verstaendlich, dass man vorher nochmal die Chance nutzen mag um ein bisschen zu verreisen.
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arloow
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Antwort #4 - 09.08.2009 um 23:55:53
 
@All

Dankeschön für Eure Antworten, aber ich bin ja nicht einer, der so schnell aufgiebt! Zwinkernd

Warum soll eigentlich eine feste Arbeitsstelle in den Augen des Konsulats die Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen!
Wenn in meiner Heimat die Arbeit auf mich warte würde, dann wäre es sicherlich ein Grund, dort nicht wieder zurück zu gehen!  Laut lachend
Aber mal im Ernst, nur weil man Arbeit hat, ist ja noch lange nicht gegeben, daß man zurückkehrt!

@Mono
Zitat:
Das ist allerdings kein überzeugendes Argument für die Rückkehrbereitschaft. Eine Eigentumswohnung kann man schließlich auch verkaufen.

Da hast Du natürlich recht, aber gibt es vielleicht die Möglichkeit, bei einem Notar die Eigentumsrechte der Wohnung bis zur Rückkehr der Reise, so das gewährleistet ist, daß in diesem Zeitraum ein Verkauf des Wohneigentums ausgeschlossen werden kann?

Hat noch jemand Ideen, was man noch vorbringen könnte?

Wäre es besser, wenn Ihre Eltern sie einladen würden?
Aber das dürfte für uns halt etwas kompliziert werden...besser ist erst mal, wenn Sie nichts von mir wissen... Augenrollen

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steini007
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Antwort #5 - 10.08.2009 um 06:51:14
 
arloow schrieb am 09.08.2009 um 23:55:53:
Warum soll eigentlich eine feste Arbeitsstelle in den Augen des Konsulats die Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen!

... weil man daraus versucht abzuleiten, dass der Antragssteller wieder zurückgeht um seinen LU zu sichern.

Jemand der keine Arbeit hat, hat auch nichts zu verlieren. Zwinkernd

arloow schrieb am 09.08.2009 um 23:55:53:
gibt es vielleicht die Möglichkeit, bei einem Notar die Eigentumsrechte der Wohnung bis zur Rückkehr der Reise, so das gewährleistet ist, daß in diesem Zeitraum ein Verkauf des Wohneigentums ausgeschlossen werden kann?

Man kann keine Verkaufssperre des Eigentums eintragen lassen. Was hat das türkische Zivilrecht mit den deutschen Visabedingungen zu tun?

Die Botschaft würde sich mit solchen rechtlichen Sachen auch nicht herumschlagen. Entweder jemand überzeugt beim Interview in Sachen Rückkehrbereitschaft oder das Visum wird abgelehnt.

Die sog. Rückkehrbereitschaft zu beweisen ist eine der schwierigsten Aufgaben im Visumsverfahren. Hierzu gibt es keine Patentlösung.

Du wirst hier im Forum Fälle finden, wo von den Fakten des Antragsstellers alles gepasst hat und das Visum abgelehnt wurde und auch der anderen Seite wirst du Infos finden, dass es bei jemanden geklappt hat, bei dem man eher abgewunken hätte.
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Stefan-TR
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Antwort #6 - 10.08.2009 um 23:18:08
 
steini007 schrieb am 10.08.2009 um 06:51:14:
Entweder jemand überzeugt beim Interview in Sachen Rückkehrbereitschaft oder das Visum wird abgelehnt.

Generell stimme ich Steinis Aussagen zur Rueckkehrbereitschaft hier durchaus zu. Aber ich wuerde es nicht all so sehr am Interview festmachen.

Denn gerade in Hochbetriebs-Visa-Laendern wie der Tuerkei bekommt man als Antragsteller fuer gewoehnlich keinen Deutschen Beamten zu gesicht. Da wird bei der Vorsprache nur vom Ortspersonal geschaut, was es alles an Dokumenten gibt und ob diese zum "Laufzettel" passen. Bei Unklarheiten verschwindet die Ortskraft dann "hinten" und konsultiert die Sachbearbeiter. Zumindest ist es bei uns in Istanbul bisher immer so gewesen.

Der- oder Die-Jenige die ueber Erteilung/Ablehnung des Visums entscheiden haben den Antragsteller also nie persoenlich zu Gesicht bekommen. Daher wuerde ich vermuten, dass es eher auf die beigebrachten Unterlagen ankommen wird, als auf irgend was anderes.
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