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"Spezialfall" Schengenvisum für Seemann? (Gelesen: 5.959 mal)
mrs_cay
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26.12.2008 um 18:22:26
 
Hallo ihr da draußen..

Mein Freund arbeitet auf einem Schiff, fährt seit über fünf Jahren für diese Cruise Line.
Momentan ist er im Urlaub zu Hause auf den Phils und tritt dann im Februar seinen neuen Vertrag (9Monate) an. Im Anschluss an diesen, also im Herbst/Winter würde er mich und meine Familie gerne in D besuchen.

Im Rahmen seiner Verträge war er u.a. auch schon in D, natürlich nur tageweise, hatte aber dort auch „Landgänge“. Nach eigener Aussage hat er dafür auch schon zweimal ein S-Visum erhalten. Das ist ja positiv, genau wie die Tatsache, dass er einen festen Job hat.

Ein Bekannter, der auf dem gleichen Schiff arbeitet, aber zum Zeitpunkt unseres letzten „Zusammentreffens“ schon im Urlaub war und den er daher erst bei seinem Aufstieg wieder sehen wird, hat wohl eine ähnliche Situation erlebt. Er (auch Philippino) hatte seine deutsche Freundin im Anschluss an seinen Vertrag besucht…Hatte dieses Visum wohl „mit Hilfe eines Freundes“ erhalten. Wie diese Hilfe aussah ist mir nicht bekannt.

Die bisherigen Visa wurden durch den AG organisiert, vermutlich in Verbindung mit der Agentur in Manila? Bei dieser wird dann auch der jeweilige Anschlussvertrag unterzeichnet, i.d.R. sofort nach der Rückkehr.

Ich weiß nicht, ob jemand mit dieser Thematik im Speziellen schon Erfahrungen gemacht hat…Ist es möglich, dass das Visum für einen Besuch direkt im Anschluss an seinen Vertrag in Form eines..ich nenne es mal „verlängerten“ Transit-Visums erteilt wird und dass dabei die Firma/die Agentur helfen könnte? Ist so eine „Verlängerung“ möglich und wenn ja, wie lange?

Muss er das Visum hingegen selbst beantragen, so müsste das ja idealerweise vor dem Antritt seines neuen Vertrages erfolgen. Bis dahin müsste ja ggf auch eine Verpflichtungserklärung dorthin geschickt werden…Eine Antragsstellung ist aber ja nur möglich, wenn man das genaue geplante Ein- und Ausreisedatum angeben kann, oder? Da er seinen genauen Austritt aber noch nicht kennt, ist dies ja nicht möglich. Außerdem würde die Einreise aus der Dominikanischen Republik erfolgen (wenn dies direkt im Anschluss an seinen Vertrag der Fall wäre…) und dann würde auch die Reise/der Flug von seinem Arbeitgeber bezahlt und vorgegeben werden…Diese Daten erhalten sie aber erst in den letzten Wochen vor der Desembarkation…

Der Heimathafen des Schiffes, auf dem er anheuert, ist Genua.
Firmensitz ist aber in Deutschland.
Er in der Dom.Rep. sowohl an Bord als auch von Bord gehen.
Die Transit-Visa erhalten sie im Prinzip nur für den Zwischenstopp in Paris..war zumindest auf dem Heimweg so.

Es ist so, dass das Schiff, also auch er, wie in diesem Jahr im April aus der Karibik wieder nach (Nord-)Europa kommt und dort bis Ende August bleibt. Wenn für die Landgänge in den verschiedenen Ländern dann also ein  Schengenvisum erteilt wird, müsste das nicht schon das Multiple Entry beinhalten?

Reist er dann Ende August aus, ist es dann überhaupt möglich..sagen wir Ende November wieder einzureisen, mit einem SV, da es doch diese max. 90 Tage/6 Monate-Regelung gibt? Oder liege ich da ganz falsch? Allerdings muss das Visum, das die Crew erhält ja länger gültig sein, als 90 Tage, wenn sie zwischen Mitte April und Ende August "hier" sind..Ich bin irritiert...  

Wie kann das zusammenpassen? Wie kann man vorgehen? Hat irgendjemand einen Rat oder Erfahrungen gemacht, die zum Thema passen. Ich bin für jeden Hinweis dankbar…
Denkfehler und Bretter vor dem Kopf bitte ich zu entschuldigen, wenn man relativ neu in dem Thema drin ist, ist es manchmal schwer alles zu überblicken..


LG
Verena
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Antwort #1 - 26.12.2008 um 21:02:40
 
Hallo Verena,

in deinem Sachverhalt fehlen einige wichtige Angaben. Dazu aber später mehr.

Dein Freund ist philippinischer Staatsangehöriger. Als solcher unterliegt er für einen Kurzaufenthalt der Visumspflicht. Von dieser Visumspflicht können die Mitgliedsstaaten der EU (i.S.d. EU-Visums-VO) einzelne Berufsgruppen befreien. Dies wurde zumindest durch Deutschland gemacht. Gem. §24 AufenthV sind (philippinische) Seeleute während der Liegezeiten ihres Schiffes (in Deutschland) von der Visumspflicht befreit, sofern er sich nur in der Hafengemeinde/Landgang aufhält. Zu diesem Zweck wird ihm ein Passierschein ausgestellt.

Sollte aber ein Besuchsaufenthalt angestrebt werden, benötigt er ein Schengenvisum Typ -C-. Dieses müßte bei der deutschen Botschaft beantragt werden. Sollte ihm ein Visum durch den Arbeitgeber beschafft werden, müßte der anschließende Besuchsaufenthalt in Deutschland mit angegeben werden. Die Botschaft wird dann mitteilen, welche Unterlagen zusätzlich erforderlich sind. Sollte er für seine Tätigkeit kein C-Visum benötigen, müßte er das Visum persönlich bei der deutschen Botschaft beantragen. Der Zeitraum kann in Ausnahmefällen auch variabel angegeben werden (wenn nicht genau bekannt). Die Gültigkeit des Visums kann dann verlängert werden. Die maximale Aufenthaltsdauer (z.B. zwei Wochen) bleibt aber gleich. Die Erteilung eines Schengenvisums Typ -C- ist auf maximal 90 Tage pro Halbjahr begrenzt.

Als Beispiel: Ein Reisender beabsichtigt im Oktober 2009 eine Reise nach Deutschland. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Das Visum darf frühestens 3 Monate vor der geplanten Einreise erteilt werden. Ihm wird dann im Juli 2009 das Visum erteilt. Der Gültigkeitszeitraum könnte der 20.9. - 05.11.2009 sein. In diesem Zeitraum darf er sich 2 Wochen aufhalten.

Jetzt zu den wichtigen Fragen:

1) Um was für ein Schiff handelt es sich (z.B. Kreuzfahrt)?
2) Unter welcher Flagge fährt das Schiff?
3) Handelt es sich um ein Schiff, dass unter der Flagge eines EU-Staates geführt wird, hat er ggf. einen Aufenthaltstitel dieses Staates?
4) Welches Visum ist ihm erteilt worden? Ich vermute es war lediglich ein Transitvisum Typ -B- zum Erreichen des Schiffes (z.B. Einreise aus DomRep um in einen Schengenhafen zu gelangen, mit anschließender Weiterfahrt in einen Nichtschengenstaat).

Zusatz: Es können auch Jahres bzw. Mehrjährige Visa erteilt werden. Sie gelten im Prinzip wie mehrmalig erteilte Halbjahresvisa (6 Monate). Beantragung jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nicht der Regelfall.

MfG
Beppo
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Antwort #2 - 26.12.2008 um 21:47:00
 
Beppo schrieb am 26.12.2008 um 21:02:40:
Jetzt zu den wichtigen Fragen:

1) Um was für ein Schiff handelt es sich (z.B. Kreuzfahrt)?
2) Unter welcher Flagge fährt das Schiff?
3) Handelt es sich um ein Schiff, dass unter der Flagge eines EU-Staates geführt wird, hat er ggf. einen Aufenthaltstitel dieses Staates?
4) Welches Visum ist ihm erteilt worden? Ich vermute es war lediglich ein Transitvisum Typ -B- zum Erreichen des Schiffes (z.B. Einreise aus DomRep um in einen Schengenhafen zu gelangen, mit anschließender Weiterfahrt in einen Nichtschengenstaat).



1. ja, Kreuzfahrt (ist Näheres relevant/hilfreich?)
2. Es fährt unter italienischer Flagge.
3. nein
4. Transitvisa hat er natürlich mehrfach erhalten zum Erreichen des Schiffes und zur Heimreise. Er wird auch im Februar eines erhalten,
Möglicherweise habe ich etwas falsch verstanden, aber er hat zwei Visa, die er erhalten hat, als     "Schengenvisum" bezeichnet. Das kann sich aber nicht auf die Transitvisa bezogen haben, da er diese öfter als zweimal bekommen hat.


Beppo schrieb am 26.12.2008 um 21:02:40:
Dies wurde zumindest durch Deutschland gemacht. Gem. §24 AufenthV sind (philippinische) Seeleute während der Liegezeiten ihres Schiffes (in Deutschland) von der Visumspflicht befreit, sofern er sich nur in der Hafengemeinde/Landgang aufhält.


Ja, das ist hier der Fall gewesen.
Ich weiß allerdings nicht, wie es sich mit den anderen besuchten Ländern verhält? Ich glaube, zwei der angelaufenen Länder gehören nicht zu den Schengenstaaten...Ich weiß aber, dass sie dennoch dort (z.B. in Irland) Landgänge hatten.
Die Befreiung von der Visumspflicht lässt sich also auch nicht automatisch auf die anderen Schengenstaaten übertragen, sodass für diesen Zweck vllt doch ein solches Visum ausgestellt worden ist und werden würde...
Dann würde sich ja ein zeitliches Problem auftun, da er dann ja für mehr als 90Tage/6Monate ein Visum bräuchte, wobei dieses zeitl. Problem ja durch die Dauer des Aufenthaltes des Schiffes in Europa schon gegeben wäre??

Sehe ich es richtig, dass man auf der sichereren Seite wäre, wenn er vor dem Antritt seines neuen Vertrages ein Schengenvisum für einen variablen Zeitraum XY beantragt?
Der Nachweis eines verlässlichen Einkommens/Jobs müsste seine Ausreisewilligkeit ja bekräftigen.
Es wäre auch möglich, eine Verpflichtungserklärung für ihn abzugeben.
Praktisch stellt sich aber dann doch das Problem, dass man eine Flugreservierung o.ä. vorlegen muss?
Wie ist das möglich, bei einem variablen Zeitraum?
Es ist aber möglich, das Visum beispielsweise schon im Januar zu beantragen? Bei einem persönlichen Antrag bliebe ihm auch nichts anderes übrig.

Was wäre dann noch zu beachten?
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Antwort #3 - 27.12.2008 um 00:15:15
 
mrs_cay schrieb am 26.12.2008 um 21:47:00:
2. Es fährt unter italienischer Flagge.

die italienischen Botschaften erteilen fuer Seeleute, die auf italienisch beflaggten Schiffen fahren sollen, Schengen C-Visa, nur fuer Italien gueltig.
Zitat:
4. Transitvisa hat er natürlich mehrfach erhalten zum Erreichen des Schiffes und zur Heimreise. Er wird auch im Februar eines erhalten,
Möglicherweise habe ich etwas falsch verstanden, aber er hat zwei Visa, die er erhalten hat, als     "Schengenvisum" bezeichnet. Das kann sich aber nicht auf die Transitvisa bezogen haben, da er diese öfter als zweimal bekommen hat.

das ist alles so ueblich und meist problemlos.



Zitat:
Dann würde sich ja ein zeitliches Problem auftun, da er dann ja für mehr als 90Tage/6Monate ein Visum bräuchte, wobei dieses zeitl. Problem ja durch die Dauer des Aufenthaltes des Schiffes in Europa schon gegeben wäre??

das wird es nicht geben.

Zitat:
Sehe ich es richtig, dass man auf der sichereren Seite wäre, wenn er vor dem Antritt seines neuen Vertrages ein Schengenvisum für einen variablen Zeitraum XY beantragt?

das geht nicht. Es handelt sich um ein zweites Visum fuer einen anderen Zweck, welches nich frueher as 3 Monate vor der Reise ausgestellt werden kann.
Zitat:
Der Nachweis eines verlässlichen Einkommens/Jobs müsste seine Ausreisewilligkeit ja bekräftigen.

das ist eine schwache Begruendung, da er sich ja von Vertrag zu Vertrag hangelt und keine Festanstellung hat. Im Grunde ist er, zwischen 2 Vertraegen, arbeitslos. Was er in seinem Heimatland tatsaechlich hat, waere zu pruefen.
Zitat:
Es wäre auch möglich, eine Verpflichtungserklärung für ihn abzugeben.

ein klares MUSS bei einem Besuchsvisum.
Zitat:
Praktisch stellt sich aber dann doch das Problem, dass man eine Flugreservierung o.ä. vorlegen muss?
Wie ist das möglich, bei einem variablen Zeitraum?

wenner den Visaleuten den Zeitraum verklickern kann und alle anderen Nachweise hat, sollte das das kleinste Problem sein.
Zitat:
Es ist aber möglich, das Visum beispielsweise schon im Januar zu beantragen? Bei einem persönlichen Antrag bliebe ihm auch nichts anderes übrig.

nein
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Antwort #4 - 27.12.2008 um 14:19:08
 
Mensch3o schrieb am 27.12.2008 um 00:15:15:
die italienischen Botschaften erteilen fuer Seeleute, die auf italienisch beflaggten Schiffen fahren sollen, Schengen C-Visa, nur fuer Italien gueltig.
das ist alles so ueblich und meist problemlos.


Fraglich ist nur, warum die Italiener das Schengenvisum räumlich auf Italien beschränken.

Grundsätzlich ist das C-Visum schengenweit zu erteilen. Nur sofern das Reisedokument nicht in allen Staaten anerkannt ist oder wenn innerhalb des Halbjahres ein weiterer Sichtvermerk erteilt werden soll, ist das C-Visum räumlich auf den Ausstellerstaat zu beschränken.

Der Reisepass der Philippinen ist jedoch in allen Schengenstaaten anerkannt. Anders verhält es sich, wenn er mit einem Seefahrtsbuch reist. Sinnvoll wäre die Erteilung eines AT oder zumindest eines D-Visums, da der Aufenthalt in den meisten Fällen länger als 90 Tage dauern würde (bei Intra-Schengenreisen).

Geklärt ist jedoch, dass er für den Besuchsaufenthalt in Deutschland ein eigenes Schengenvisum Typ -C- beantragen muss, wobei natürlich die Aufenthaltszeiten eines räumlich beschränkten Visums mit angerechnet werden. Bei einem nationalen Aufenthalt (z.B. D-Visum) würden die Zeiten nicht mitgerechnet. Kann für die Erteilung des Besuchsvisums von Bedeutung sein. Die Bezugszeiträume sind natürlich zu beachten.

Gruß
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Antwort #5 - 27.12.2008 um 20:35:05
 
Beppo schrieb am 27.12.2008 um 14:19:08:
Fraglich ist nur, warum die Italiener das Schengenvisum räumlich auf Italien beschränken.

um die Visa fuer ihre Seeleute, im Rahmen einer SOFA, schneller erteilen zu koennen. Die Philippinen sind fuer Italien nicht KZB-pflichtig

Zitat:
Grundsätzlich ist das C-Visum schengenweit zu erteilen. Nur sofern das Reisedokument nicht in allen Staaten anerkannt ist oder wenn innerhalb des Halbjahres ein weiterer Sichtvermerk erteilt werden soll, ist das C-Visum räumlich auf den Ausstellerstaat zu beschränken.

bei einer, europaweit, so starken Lobby? Es waere doch zu schoen, wenn alle gleich waeren in diesem Geschaeft.

Zitat:
Der Reisepass der Philippinen ist jedoch in allen Schengenstaaten anerkannt. Anders verhält es sich, wenn er mit einem Seefahrtsbuch reist. Sinnvoll wäre die Erteilung eines AT oder zumindest eines D-Visums, da der Aufenthalt in den meisten Fällen länger als 90 Tage dauern würde (bei Intra-Schengenreisen).

Geklärt ist jedoch, dass er für den Besuchsaufenthalt in Deutschland ein eigenes Schengenvisum Typ -C- beantragen muss, wobei natürlich die Aufenthaltszeiten eines räumlich beschränkten Visums mit angerechnet werden. Bei einem nationalen Aufenthalt (z.B. D-Visum) würden die Zeiten nicht mitgerechnet. Kann für die Erteilung des Besuchsvisums von Bedeutung sein. Die Bezugszeiträume sind natürlich zu beachten.

Gruß
Beppo

sehe ich auch so, wobei die Erteilung eines zweiten Schengenvisums kaum in Frage kommen wird, wenn der Gueltigkeitszeitraum mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt. Ausserdem stellt sich hier schon die Frage, welche Rechtsnorm genutzt werden kann, die zwei Schengenvisa nahtlos erlaubt. Ich kenne da keine.
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Antwort #6 - 28.12.2008 um 15:24:06
 
Mensch3o schrieb am 27.12.2008 um 20:35:05:
um die Visa fuer ihre Seeleute, im Rahmen einer SOFA, schneller erteilen zu koennen. Die Philippinen sind fuer Italien nicht KZB-pflichtig


Wenn du mit KZB die Konsulationspflicht meinst würde das auf philippinische Seeleute auch für die anderen Schengenstaaten gelten. Für philippinische Seeleute gibt es eine Ausnahme. Dies kann also nicht die Begründung für eine räumliche Beschränkung sein. Aber vielleicht hast du ja andere Erkenntnisse und kannst mir diese per PN mitteilen um den Beitrag nicht unnötig lang werden zu lassen. Ist für die Auskunftssuchende ja nicht von Bedeutung.


Zur Visumantragstellung: Die Antragstellung sollte frühestens 3 Monate vor der eigentlichen Nutzung liegen, damit die Botschaft die tatsächlichen Voraussetzungen für die Erteilung auch prüfen kann. Eine nahtlose Erteilung wäre möglich, wenn die Bezugszeiträume erfüllt sind, jedoch nicht zwei Visa innerhalb eines Zeitraumes.

Abschließend sei gesagt: Das Visum für den Besuchsaufenthalt ca. 3 Monate vor der eigentlichen Reise einreichen, sofern es sich nicht mit einem bereits erteilten Schengenvisum überschneidet. Sollte Zoey einmal genauere Daten zum erteilten Visum einstellen können, kann man erneut eine Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen
Beppo
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Antwort #7 - 01.01.2009 um 13:28:38
 
Vielen Dank für die Antworten,

nach einigem Hin-und-Her haben sich nun auch ein paar Unklarheiten beseitigt.
Ich muss korrigieren:
Die Visa, die er erhalten hat und als "Schengenvisa" bezeichnet hatte, waren lediglich für die S-Staaten gültige Transitvisa, die in zwei Fällen für 3 bzw 5 Tage ausgestellt waren, da sich die An-/Abreise so lange hinzog.
Diese Visa hatten einen Gültigkeitszeitraum von 3 und 4 Wochen.



Mensch3o schrieb am 27.12.2008 um 20:35:05:
sehe ich auch so, wobei die Erteilung eines zweiten Schengenvisums kaum in Frage kommen wird, wenn der Gueltigkeitszeitraum mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt.


Wird aber nur eines beantragt, dann schon?


Beppo schrieb am 28.12.2008 um 15:24:06:
Zur Visumantragstellung: Die Antragstellung sollte frühestens 3 Monate vor der eigentlichen Nutzung liegen, damit die Botschaft die tatsächlichen Voraussetzungen für die Erteilung auch prüfen kann.


Aha! Wie passt das aber zusammen mit:

Mensch3o schrieb am 27.12.2008 um 00:15:15:
Zitat:
Es ist aber möglich, das Visum beispielsweise schon im Januar zu beantragen? Bei einem persönlichen Antrag bliebe ihm auch nichts anderes übrig.

nein
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« Zuletzt geändert: 01.01.2009 um 13:52:38 von Mick » 
Grund: Posts zusammengeführt 
 
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Antwort #8 - 01.01.2009 um 15:50:59
 
mrs_cay schrieb am 01.01.2009 um 13:28:38:
Vielen Dank für die Antworten,

nach einigem Hin-und-Her haben sich nun auch ein paar Unklarheiten beseitigt.
Ich muss korrigieren:
Die Visa, die er erhalten hat und als "Schengenvisa" bezeichnet hatte, waren lediglich für die S-Staaten gültige Transitvisa, die in zwei Fällen für 3 bzw 5 Tage ausgestellt waren, da sich die An-/Abreise so lange hinzog.
Diese Visa hatten einen Gültigkeitszeitraum von 3 und 4 Wochen.

es handelte sich also um die normalen Transit-B Visa, wie sie für Seefahrer ausgestellt werden, die im Schengenbereich ein Schiff besteigen, dass keine Schengenflagge trägt.




Zitat:
Wird aber nur eines beantragt, dann schon?

nein, eher nicht. Das eine wird, im Rahmen einer Bevorzugung, für berufliche Zwecke erteilt. Die Tätigkeit liegt, in der Regel, bei 10 Monaten. Eine zeitgleiche Erteilung eines C-Visums kommt dabei nicht in Frage.



Zitat:
Aha! Wie passt das aber zusammen mit:

?
ich hatte hiermit eine sehr theoretische Möglichkeit angesprochen, die die Praxis aber nur in extremen Ausnahmefällen hergibt. Einen solchen Ausnahmefall sehe ich hier aber bisher nicht.
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Antwort #9 - 01.01.2009 um 17:55:41
 
Mensch3o schrieb am 01.01.2009 um 15:50:59:
Zitat:
Wird aber nur eines beantragt, dann schon?

nein, eher nicht. Das eine wird, im Rahmen einer Bevorzugung, für berufliche Zwecke erteilt. Die Tätigkeit liegt, in der Regel, bei 10 Monaten. Eine zeitgleiche Erteilung eines C-Visums kommt dabei nicht in Frage.



Die Tätigkeit liegt hier bei 9 Monaten. So wie ich es verstehe wird dafür aber kein Schengenvisum erteilt.
Habe da wohl fehlinterpretiert. So oder so würde das Visum ja nicht für den Beschäftigungszeitraum beantragt werden.

Wenn kein anderes Visum beantragt ist, bewilligt ist, außer jeweils ein Transitvisum von jeweils 1-2Tagen Gültigkeit für den Zwischenstopp an einem Flughafen im Schengengebiet, dann ist die Beantragung eines Schengenvisums möglich?

Auch einige Monate im Voraus?
Auch ohne Vorlage eines Flugtickets? Bzw. wie "verklickert" man das?
(Beppo schrieb am 26.12.2008 um 21:02:40:
Der Zeitraum kann in Ausnahmefällen auch variabel angegeben werden (wenn nicht genau bekannt).

)
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Antwort #10 - 01.01.2009 um 21:12:11
 
mrs_cay schrieb am 01.01.2009 um 17:55:41:
Auch einige Monate im Voraus?
Auch ohne Vorlage eines Flugtickets? Bzw. wie "verklickert" man das?
(
)

Du solltest Dich nicht alzusehr darauf versteifen, was alles sein koennte. Grundsaetzlich wird ein Antrag fruehestens 3 Monate vor Einreise angenommen und das erklaert doch auch den Rest Deiner Fragen.
Er sollte, wenn er unterwegs ist, einen Antrag bei einer der deutschen Auslandsvertretungen abgeben, um dann bei einer anderen, wenn er denn die Zustimmung bekommt, sein Visum abzuholen. Das ist eine seiner Moeglichkeiten.
Die zweite waere die, dass er mal bei der Botschaft in Manila vorspricht, um sich dort beraten zu lassen.

Bei beiden Möglichkeiten aber den Hoffnungspegel nicht zu hoch schlagen lassen.
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Antwort #11 - 01.01.2009 um 22:45:23
 
Das ist doch eine klare Ansage, vielen Dank!
Ich wusste nicht, dass man den Antrag maximal 3 Monate vor Reiseantritt einreichen kann.
Das hilft sehr weiter und bis dahin sind dann auch sicherlich einige Fragen automatisch geklärt.

Ich weiß es sehr zu schätzen, mit welcher Ausdauer hier auch die Fragen geduldig beantwortet werden, die für Erfahrene und Experten offensichtlich eindeutig sind!

Gut, das heißt also, er könnte z.B. Ende August, wenn er in D ist (als Basishafen HH), dort den Antrag einreichen, evtl könnte ich dann auch mitgehen.

Falls der Antrag bewilligt wird, könnte er also sein Visum bei der deutschen Botschaft in einem der Länder abholen, in denen er sich zum Bewilligungszeitraum aufhält (z.B. USA, Kanada, Dom.Rep.?)?
Die wäre ja nötig wenn er vor der Einreise nicht mehr auf die Philippinen fliegen würde.

Gruß
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Antwort #12 - 02.01.2009 um 07:53:26
 
mrs_cay schrieb am 01.01.2009 um 22:45:23:
Gut, das heißt also, er könnte z.B. Ende August, wenn er in D ist (als Basishafen HH), dort den Antrag einreichen, evtl könnte ich dann auch mitgehen.
Gruß

nein, dass heißt es nicht. Ich hatte von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) geschrieben und ich bin mir ziemlich sicher, dass es sowas in Hamburg nicht gibt  Zwinkernd
Nun schreibst Du von Hamburg als Basishafen, daher noch einmal meine Frage, unter welcher Flagge das Schiff fährt. Besteigt er das Schiff in HH und welche Botschaft erteilt das Visum dafür?
Es gibt immer wieder Infos, die weitere Fragen öffnen..
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Antwort #13 - 02.01.2009 um 09:52:46
 
Guten Morgen..

Im Sommer ist HH der Basishafen der Europarouten, genau.
Im Winter hingegen ist es La Romana.
Dort wird er auch aufsteigen und am 26.2. die RP verlassen, um am 28. seinen Dienst anzutreten.
Im Frühjahr kommt das Schiff nach Europa, bleibt bis September und fährt dann zurück nach Kanada und in die USA und im Winter wieder "runter" in karibische Gefilde, erneut mit dem Basishafen La Romana, wo er dann auch wieder absteigt.

Also, es ist eine deutsche Reederei, mit Sitz in Rostock, die als Tochtergesellschaft einer italienischen eingetragen ist, welche wiederum zu Carnival gehört, mit Sitz in Panama und UK. Die Flotte fährt unter italienischer Flagge, der Heimathafen ist Genua.

Ich korrigiere mich und frage daher nochmals, es ist also evtl möglich, den Antrag beispielsweise in Norwegen (oder, oder, oder...jedenfalls unterwegs, wo Zeit und Möglichkeit vorhanden) in der d. Botschaft einzureichen und das Visum im Falle einer Erteilung in einem anderen Land abzuholen? Diese Kommunikation und Koordination ist dann also gegeben (theoretisch)?
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Antwort #14 - 02.01.2009 um 10:04:54
 
mrs_cay schrieb am 02.01.2009 um 09:52:46:
Guten Morgen..

Im Sommer ist HH der Basishafen der Europarouten, genau.
Im Winter hingegen ist es La Romana.
Dort wird er auch aufsteigen und am 26.2. die RP verlassen, um am 28. seinen Dienst anzutreten.
Im Frühjahr kommt das Schiff nach Europa, bleibt bis September und fährt dann zurück nach Kanada und in die USA und im Winter wieder "runter" in karibische Gefilde, erneut mit dem Basishafen La Romana, wo er dann auch wieder absteigt.

Also, es ist eine deutsche Reederei, mit Sitz in Rostock, die als Tochtergesellschaft einer italienischen eingetragen ist, welche wiederum zu Carnival gehört, mit Sitz in Panama und UK. Die Flotte fährt unter italienischer Flagge, der Heimathafen ist Genua.

ok, damit kann man doch schon was anfangen.

Zitat:
Ich korrigiere mich und frage daher nochmals, es ist also evtl möglich, den Antrag beispielsweise in Norwegen (oder, oder, oder...jedenfalls unterwegs, wo Zeit und Möglichkeit vorhanden) in der d. Botschaft einzureichen und das Visum im Falle einer Erteilung in einem anderen Land abzuholen? Diese Kommunikation und Koordination ist dann also gegeben (theoretisch)?

ja richtig, wie ich schon schrieb, ist das möglich, allerdings nicht in einem Schengenland. Noch einmal; es ist eine theoretische Möglichkeit. Ich weiß, dass das alles unbefriedigend ist, aber es ist das beste, was das System bieten kann.
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