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Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo??? (Gelesen: 14.779 mal)
Hatice80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 04.09.2008 um 12:30:43
 
ok Fons:)

Hab mal aber ne Frage wenn das FZ Visum bereits einmal Abgelehnt ist und im Pass oder AZR vermerkt ist hat es einen einfluss darauf bzw besteht die wahrscheinlichkeit höher das es wieder Abgelehnt wird??

Danke für die Antworten im voraus Hatice
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reinhard
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Antwort #46 - 04.09.2008 um 13:43:30
 
Die Frage ist so viel zu theoretisch. Manchmal ja, manchmal nein, kommt auf die Umstände an. Ein NEUER Antrag wird neu beurteilt, bei einem wiederholten Antrag werden sicherlich die alten Begründungen der vorigen Ablehnung nochmal angeguckt, ob die noch stimmen.

Wenn der Antrag im ersten Versuch abgelehnt wurde, weil noch eine Sperre eingetragen war, und beim zweiten Antrag ist die Sperre befristet / gelöscht, hat die erste Ablehnung keinen Einfluss, weil ja die Gründe dafür bearbeitet und beseitigt worden sind.
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Hatice80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #47 - 04.09.2008 um 21:35:08
 
hallo reinhard

was für eine Sperre meinst du den etwa Einreisesperre so was war nicht der Fall.

Antrag wurde Abgelehnt weil ich meine Unterlagen nicht eingereicht haben soll was gar nicht Stimmt

Lg Hatice
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reinhard
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Antwort #48 - 05.09.2008 um 10:43:11
 
Aber Deine Frage wurde ja schon beantwortet: Dein Mann stellt keinen neuen Visum-Antrag, sondern er remonstriert.

Du hattest jetzt nach einem neuen Antrag gefragt, und da kommt es eben darauf an, wer warum einen neuen Antrag stellt. Die Frage hat ja mit Dir und Deinem Mann überhaupt nichts zu tun. Deswegen wollte ich sagen: Solche eine Frage kann man immer nur konkret beantworten. Wenn konkret jemand einen neuen Antrag stellt, der schon einen abgelehnten Antrag in der Akte hat, muss man sich die alte Ablehnung ansehen.

Bei Dir: Der Antrag wurde wegen fehlender Unterlagen abgelehnt, jetzt sind alle Unterlagen da, also wirkt sich die alte Ablehnung nicht negativ aus. Denn die Gründe, die zur Ablehnung führten, gibt es ja nicht mehr. Wenn dazu noch ein Fehler der Ausländerbehörde oder der Botschaft "schuld" an dem Ablehnungsgrund war, hat Du erst recht keinen Grund, Dir Sorgen zu machen. Dann dauert es nur seine Zeit – das liegt aber nicht an Deinem Antrag, sondern an den tausend anderen Anträgen, die ja auch in der Botschaft liegen und auf Antwort warten.
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Hatice80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #49 - 05.09.2008 um 12:36:12
 
Jetzt hab ich eine Ablehnung mit dem verdacht Scheinehe ich soll ihn nur verhelfen damit er einen Aufenthaltstitel bekommt und begründung ich bin Älter als er 4 Jahre da ich schon mal verheiratet war und es vor 3 Jahren geschieden war und wiedersprüche ich wusste sein hobby zb Fussball.

Die versuchen es einfach einem schwer zu machen weinend
naja werd auf keinen Fall aufgeben was soll ich jetzt machen bleit mir ja eh nicht anderes auser klage im VG weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend
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Hatice80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #50 - 07.09.2008 um 16:04:21
 
Hallo ihr lieben

Wir ihr schon wisst habe ich meinen Fall hier oft geschildert, FZ Visa Remonstration war nicht Erfolgreich wieder Ablehnung mit der Begründung ich bin älter als Mein Mann Scheinehe

Ich wusste sein Hobby nicht Scheinehe wiedersprüche die Behörden machen es einem richtig schwer.

Werde jetzt im VG Berlin Klagen wäre sehr froh wenn ihr mich bisschen auf helfen könnt wie es in Berlin sein wird wie so eine Klage durchgeht


Freue mich über jeden Text und Erfahrungsaustausch

LG Hatice
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #51 - 07.09.2008 um 19:40:51
 
Nein, nein, nein!

Lernst du denn nie was. Langsam verlier ich die Geduld
mit dir!

Warum schon wieder ein neues Thema? Du hattest fast
50 Antworten! Aua.  unentschlossen
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