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Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo??? (Gelesen: 14.782 mal)
Hatice80
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Antwort #30 - 01.09.2008 um 10:16:00
 
Ist schon ok Einbeck mit Hartnäckig braucht ja korrekte infos um hilfreichen Rat zu geben.

Bin auch durcheinander gekommen gebürtige gebürgte usw
Bin aber gebürgte Deutsche also vor 10 Jahren Eingebürgert.

Vielen Dank für alle Infos jetzt bleibt noch das Warte Marathon

und hoffe mal das es positiv ausgeht

LG Hatice
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reinhard
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Antwort #31 - 01.09.2008 um 10:31:02
 
Zitat:
Bin auch durcheinander gekommen gebürtige gebürgte usw
Bin aber gebürgte Deutsche also vor 10 Jahren Eingebürgert.


@hatice

"gebürgt" gibt es in diesem Zusammen nicht.

Du bist "gebürtige Türkin" (gebürtig von Geburt, also als Türkin / mit türkischer Staatsangehörigkeit geboren) und "eingebürgerte" Deutsche.
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Hatice80
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Antwort #32 - 03.09.2008 um 11:54:12
 
Hallo ihr lieben

hab mal eine Frage kann mein Anwalt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das Auswärtige Amt etwas erreichen so das die mit der Entscheidung nun voran kommen die Stellungnahme wurde ja schon am 21.07.08 an die Auslandsvertretung abgegeben leider ist immer noch nichts gekommen ob das begeherte Visum nun erteilt wird oder nicht weinend
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Antwort #33 - 03.09.2008 um 12:11:04
 
Würde sagen eher nicht, wieso denn auch?
Welcher Beamte soll persönliches Fehlerverhalten gezeigt haben?
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Hatice80
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Antwort #34 - 03.09.2008 um 12:15:17
 
hm ja aber warum dauert es so lange bis die eine Antwort geben obwohl die Stellungnahme bereits am 21.07.08 abgegeben ist beim erstenmal wurde es gleich nach 2 Tagen Antwort gegeben abgelehnt und die Stellungnahme erfolgte am 23.04.08 daraufhin am 25.04.08 die Ablehnung nun sind schon fast 2 Monate her
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Antwort #35 - 03.09.2008 um 13:05:59
 
Einbeck schrieb am 31.08.2008 um 22:41:04:
Nun heißt es Geduld haben, gut Ding braucht weile, noch ist Sommer und Ferienzeit, Kollegen sind im Urlaub, werden versetzt und ziehen um, das Personal ist knapp, da dauert es evtl. etwas länger als sonst.


Hallo Einbeck
das ist sicherlich richtig, doch wie will der Staat es seinen Bürgern vermitteln! Zahle ich meine Steuern ein paar tage zu spät gibt es einen säumnisszuschlag, also erwarte ich auch vom Staat das er in der gleichen Weise mit sich selbst umgeht.

Hattice
ich denke du hast einen Anwalt?
Sachstandsanfrage mit angemessener Fristsetztung dürfte ihm doch auch bekannt sein, wenn nicht dann sag ihm schnell ade.
mfg
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Antwort #36 - 03.09.2008 um 14:40:22
 
Hatice80 schrieb am 03.09.2008 um 11:54:12:
Hallo ihr lieben

hab mal eine Frage kann mein Anwalt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das Auswärtige Amt etwas erreichen so das die mit der Entscheidung nun voran kommen die Stellungnahme wurde ja schon am 21.07.08 an die Auslandsvertretung abgegeben leider ist immer noch nichts gekommen ob das begeherte Visum nun erteilt wird oder nicht weinend


@hatice

So schwer das Warten auch ist: Wenn die Stellungnahme Ende Juli hingeschickt wurde, musst Du der Botschaft jetzt bis Ende Oktober Zeit lassen, alles zu klären und zu entscheiden.

Du siehst hier dech im Forum bei den anderen, die warten: Mal dauert es eine Woche, mal zwei Monate, mal vier Monate. Normalerweise solltet Ihr im September die Antwort erhalten, aber es kann auch mal ein bisschen länger dauern.

Der August ist nun mal Ferienmonat: Da sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Urlaub, aber es gibt auch viele deutsche Touristen, die dann in der Türkei sind, oder Türken, die dann ein Visum beantragen.
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Antwort #37 - 03.09.2008 um 15:15:54
 
sigi-n schrieb am 03.09.2008 um 13:05:59:
das ist sicherlich richtig, doch wie will der Staat es seinen Bürgern vermitteln! Zahle ich meine Steuern ein paar tage zu spät gibt es einen säumnisszuschlag, also erwarte ich auch vom Staat das er in der gleichen Weise mit sich selbst umgeht.
Sigi-n


da muss ich sigi-n leider zustimmen. als "kunde" kommt man sich sehr oft als bittsteller vor, von dem absolute korrektness - pünktlichkeit und verständniss erwartet werden.

@ hattice
ich hoffe du wolltest dich nur rückversichern, ansonsten folge dem rat von sigi-n und suche dir einen neuen anwalt.

marex
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Antwort #38 - 03.09.2008 um 18:39:03
 
reinhard schrieb am 03.09.2008 um 14:40:22:
Du siehst hier dech im Forum bei den anderen, die warten: Mal dauert es eine Woche, mal zwei Monate, mal vier Monate. Normalerweise solltet Ihr im September die Antwort erhalten, aber es kann auch mal ein bisschen länger dauern.


Hallo Reinhard
wohin der Herdentrieb führt hat uns die Vergangenheit gezeigt und auch die Progrome der Gegenwart. Kann es sein das die Flüchtlingshilfe in deinem Profil ein Fehler ist?

Hattice muss der Botschaft nicht bis ende Oktober zeit lassen, Ende Oktober ist die Frist für die Untätigkeit abgelaufen.
Durch solch unqualifizierten Aeusserungen hilfts du keinem Fragesteller sonder macht höchsten eien Punkt auf deinem Postkonto
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reinhard
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Antwort #39 - 03.09.2008 um 18:44:37
 
sigi-n schrieb am 03.09.2008 um 18:39:03:
Hallo Reinhard
wohin der Herdentrieb führt hat uns die Vergangenheit gezeigt und auch die Progrome der Gegenwart. Kann es sein das die Flüchtlingshilfe in deinem Profil ein Fehler ist?


Nein.
Aber Du kannst gerne die Begriffe reinhard kiel asyl einmal bei Google eingeben.


Aber wenn jemand im August auf eine Antwort wartet, halte ich es für sehr unseriös, offentlich den Rat zu geben, den Anwalt zu wechseln. Ein Anwaltswechsel kostet viel Geld und Zeit, das ist in diesem Falle vollkommen überflüssig. Und eine Untätigkeitsklage nach ein paar Wochen Wartezeit ist unsinnig. Hatice ist nervös genug, da sollte man nicht solche "Ratschläge" geben.

Und wenn mal die Antwort einer Botschaft zwei Wochen später kommt, ist das keineswegs mit einem Pogrom vergleichbar. Auch in dieser Hinsicht rate ich zu mehr Präzision – gerade weil ich in der Flüchtlingshilfe tätig bin.
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Antwort #40 - 03.09.2008 um 18:51:51
 
reinhard schrieb am 03.09.2008 um 18:44:37:
Aber wenn jemand im August auf eine Antwort wartet, halte ich es für sehr unseriös, offentlich den Rat zu geben, den Anwalt zu wechseln. Ein Anwaltswechsel kostet viel Geld und Zeit, das ist in diesem Falle vollkommen überflüssig. Und eine Untätigkeitsklage nach ein paar Wochen Wartezeit ist unsinnig. Hatice ist nervös genug, da sollte man nicht solche "Ratschläge" geben.


Hallo Reinhard
bitte genauer lesen.
ich hatte die Untätigkeitsklage nie angesprochen sondern expliziet die Sachstandsanfrage (ich hoffe du kennst den Unterschied).
Ich hatte erst einen Anwaltswechsel empfohlen wenn der Anwalt die Sachstandnachfrage mit Fristsetung nicht kennt.
Bitte tu mir und dir selbst einen gefallen lese genau bevor du die Finger einschaltest
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sigi-n
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Antwort #41 - 03.09.2008 um 18:59:01
 
reinhard schrieb am 03.09.2008 um 18:44:37:
Und wenn mal die Antwort einer Botschaft zwei Wochen später kommt, ist das keineswegs mit einem Pogrom vergleichbar. Auch in dieser Hinsicht rate ich zu mehr Präzision – gerade weil ich in der Flüchtlingshilfe tätig bin. 


Leider scheinst du nicht in der Lage zu sein das gelesene zu verarbeiten.
die Assotiation Botschaft und Progrom  entspringt deiner Phantasie
Ich hatte den von dir emphaohlenen Herdentrieb auch als mit verantwortlich für Progrome bezeichnet.
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Antwort #42 - 03.09.2008 um 19:03:28
 
zankt euch bitte per PN weiter.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Hatice80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #43 - 03.09.2008 um 21:44:04
 
Als am 14 07 08 war ja die befragung bzw interview 21 07 08 die Stellungnahme an die ABH wie ich geschrieben hatte.

Nun warte ich immer noch mein Anwalt hat da zwar einen Brief geschreiben aber die haben zugefaxt ist in bearbeitung so lange brauchen sie doch wohl auch nicht verstehe gar nichts mehr weinend

Hab auch schon daran gedacht Anwalt zu wechseln heute habe ich mit meinem Anwalt Telefoniert und gesagt die müsseten ihn doch wenigstens sagen wie die Stellungnahme lautet da er ja auch die Vollmacht von meinem Mann hat

Er meinte er wendet sich an das Auswärtige Amt mal sehn
aber ich will auch nicht viel zeit verlieren will wissen woran ich liege damit ich weiter handeln kann, wenn Ablehnung ist KLage beim VG

Dieses warten macht mich irre, wobei ich siggi auch recht gebe wenn man nicht pünktlich Zahlt bekommt mann ja auch Mahnkosten usw

Wieso arbeiten dann die Behörden auch nicht gerecht und so wie sie grad lust haben, find ich echt frechheit:(
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Antwort #44 - 03.09.2008 um 21:47:14
 
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Also ich denke hier wurde alles gesagt. Ständige Wieder-
holungen ändern nichts. Warte ab oder tu was, aber poste
bitte nicht 17 x annähernd dasselbe  unentschlossen

Mehr als dir hier geraten wurde, ist kaum zu sagen.

Also
BITTE BITTE
nur noch posten, wenn es echt was neues
gibt.
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