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Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo??? (Gelesen: 14.775 mal)
Hatice80
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27.08.2008 um 00:06:04
 
Hallo ihr Lieben

Habe mal eine Frage bei Familienzusammenführung wenn der Visum Abgelehnt wird ist es besser das Mann erst einmal gegen die Ablehnung Remonstriert??

Oder sollte man lieber gleich beim Verwaltungsgericht in Berling Klagen gegen die Ablehnung??

Der Visum für meinen Mann wurde Abglehnt am 25 04 08 daraufhin hat habe ich durch einen Anwalt Remonstriert bekam dann auch am 14 07 08 einen Termin bei der ABH zum interview Zeitgleich mein Mann bei der Deutschen Botschaft ich hier.

Am 21 07 08 wurde dann eine Stellungnahme durch die ABH abgegeben Teilte mir die ABH mit einem Schreiben das nun die Deutsche Botschaft für weitere Informationen zuständig sind.

Mein Anwalt hat da auch einen Brief gefaxt wie die Stellungnahme lautet die Schrieben das es in Bearbeitung ist.

Langsam hab ich das gefühlt die kümmern sich nicht richtig drum
wie soll ich weiter voran gehen????

Mein Anwalt meinte man könnte eine auf Untätigkeit Klagen??
oder sollte ich gleich lieber auf die Ablehnung Klagen???

Bitte helft mir



Lieb Gruss Hatice

Mein
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trixie
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Antwort #1 - 27.08.2008 um 00:15:05
 
Solange noch kein Ablehnungsbescheid seitens der Botschaft ergangen ist, dürfte eine Klage wohl wenig sinnvoll sein. Du kennst ja das Ergebnis noch gar nicht. So weit ich mich erinnern kann, hatten wir das Thema erst vor kurzem hier diskutiert.

trixie
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Einbeck
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Antwort #2 - 27.08.2008 um 00:18:00
 
Hatice80 schrieb am 27.08.2008 um 00:06:04:
Am 21 07 08 wurde dann eine Stellungnahme durch die ABH abgegeben Teilte mir die ABH mit einem Schreiben das nun die Deutsche Botschaft für weitere Informationen zuständig sind.


Unter obigen Gesichtspunkt würde ich noch etwas warten.
Da die gemeinsame Befragung und Stellungnahme durch die ABH bereits erfolgte, ist es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit bis Ihr eine Antwort erhaltet.

Klage auf Untätigkeit wäre in meinen Augen wohl nicht erfolgreich, da man in euren Falle nicht von einer längeren Untätigkeit reden kann, da u.a. eine befragung erfolgte.
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fons
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Antwort #3 - 27.08.2008 um 00:23:05
 
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Hatice80
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Antwort #4 - 27.08.2008 um 00:31:38
 
Noch ist ja kein Ablehnungsbescheid das Stimmt schon aber die Ungewissheit ich macht einem verrückt

Dauert es bei Removerfahren länger ?
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Hatice80
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Antwort #5 - 27.08.2008 um 00:40:14
 
hallo fons

Was meinst du mit lesetipp??
meine Rechtschreib fehler schreibe schnell daher Smiley
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fons
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Antwort #6 - 27.08.2008 um 00:41:47
 
öhm: hast du mal drauf geklickt?
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trixie
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Antwort #7 - 27.08.2008 um 00:44:10
 
Hatice80 schrieb am 27.08.2008 um 00:31:38:
Dauert es bei Removerfahren länger ?


Länger als was? Das Visumsverfahren?
Es werden die ganzen Unterlagen nochmals geprüft, auch die Auswertung des Interviews nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch.

trixie
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Hatice80
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Antwort #8 - 27.08.2008 um 00:53:43
 
Hm bei einer Freundin ging es ganz flott 7 Befragun 10 Visum bekommen obwohl sie nicht mal ne richtige arbeit hat.

Fons habe gelesen also ist es Sinnvoll wie mein Anwalt vorgegangen ist erst Remo, wäre der vorgang schneller Bearbeitet wenn wir statt remo gleich geklagt hätten?

Weil in manchen Fällen soll ja die ABH gesagt haben nehmen Sie die Klage zurück und der Mann kann Einreise bei einer bekannten war es so

Ich will endlich ein geregeltes Eheleben führen
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Antwort #9 - 27.08.2008 um 01:03:22
 
Hatice80 schrieb am 27.08.2008 um 00:53:43:
wäre der vorgang schneller Bearbeitet wenn wir statt remo gleich geklagt hätten?

Wenn wir die  Wahrsagerin fragen könnten, da sieht es aber schlecht aus, da ... diese scheinbar im Moment im Urlaub ist.

Jeder Fall ist anders. Ein Aussage darüber, was nun schneller oder langsamer geht bzw. gehen würde wäre sicherlich nicht seriös.

trixie

Änderung:
@ fons
Danke für den Hinweis
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« Zuletzt geändert: 27.08.2008 um 01:14:10 von trixie »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 27.08.2008 um 01:09:09
 
Hä.. war der link ein Vertipper? Passt NULL  Griesgrämig
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Hatice80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 31.08.2008 um 09:32:55
 
Hallo ihr lieben kennt ja mittlerweile meinen Fall
habe hier im Forum viel gelesen unterschiedliche Fälle.

Nun zu meiner Frage wenn mann Deutsche ist muss man dann auch
Lohnabrechnung Arbeitsvertrag Mietvertrag usw einreichen??

Das ist ja kein Problem das hatte ich bereits aber die ABH hat ja an die Deutsche Botschaft mitgeteilt gehabt ich hätte Sie nicht eingreicht.
Darauf hin wurde ja Remo verfahren eingestellt.

Lese hier oft das es bei manchen verlangt wird bei manchen nicht wie ist es gesetzlich muss???
oder machen da die Sachbearbeiter einfach wie sie es wollen???


Gruss Hatice
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Antwort #12 - 31.08.2008 um 12:08:17
 
Du solltest vielleicht erst mal systematisch schreiben, was eigentlich mit deinem Verfahren ist. Du hast geschrieben, der Anwalt habe remonstriert. Jetzt schreibst du, das Verfahren wurde eingestellt. Wie denn? Ist dein Mann jetzt hier? Oder habt Ihr auf das Visum verzichtet?

Grundsätzlich ist es so:
• als "geborene Deutsche" kann dein türkischer Mann zu Dir kommen, wenn es eine "echte" Ehe ist, auch wenn das Sozialhilfe-Bezug bedeutet.
• als "Türkin" kann dein türkischer Mann nur zu Dir kommen, wenn es eine "echte" Ehe ist, wenn Du Lebensunterhalt und ausreichend große Wohnung selbst sichern kannst – von deinem Arbeitslohn, Unterstützung der Familie oder Lottogewinn.
• als "ehemalige Türkin" / "eingebürgerte Deutsche" (oder: Deutsche, die lange im Land des Ehegatten gelebt hat / Ehepaar, das dort zusammen gelebt hat) wird beim Visum für den türkischen Mann überprüft: Könnt Ihr hier beide ohne Sozialhilfe leben? Wenn nicht, könnt Ihr nicht auch in der Türkei leben (Regelausnahme)?

[Der "türkische" Mann ist hier nur ein Beispiel, würde für den indischen Mann bei einer eingebürgerten Inderin auch gelten]

Wenn Du als Deutsche einen Gehaltsnachweis vorlegen musst, kann es das Visum betreffen. Es kann aber auch sein, dass die Ausländerbehörde überlegt, für welchen Zeitraum sie dem hergezogenen Mann eine Aufenthaltserlaubnis gibt, ob sie ihn zum Integrationskurs verpflichtet und so weiter.
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Antwort #13 - 31.08.2008 um 12:23:12
 
@Hatice Dein Fall ist zwar bekannt aber auf viele Postings verteilt,
daher kann ich mich der Bitte von Reinhard nur anschließen, stelle mal alles chronologisch dar.

Deine Staatsangehörigkeit, Deutsch, deutsch/türkisch, eingebürgert etc.
Visa beantragt, Visa abgelehnt? Ablehnungsbescheid erhalten, welcher Text/Inhalt?
Remonstriert? Remonstrationsbescheid erhalten Text/Inhalt?
Ablauf bei ABH?
Besser für uns um dir helfen zu können.
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Antwort #14 - 31.08.2008 um 12:27:15
 
also auf die Remo haben die reagiert mann hat mich am 14.07.08 vorgeladen und am 21.07.08 die Stellungnahme abgegeben aber bis jetzt noch keine Antwort. Mein Anwalt hat bei der Deutschen Botschaft Fax geschickt die haben dann darauf geantwortet ist noch in bearbeitung wir bekämen Bescheid bis jetzt nichts gekommen.

Ich bein gebürgte Deutsche Seit 10 Jahren Arbeite als BKF Wohnung Einkommen habe alles bekomme auch keine Staatliche hilfe brauch ich nicht.

Das komische ist das die beim ersten mal nicht bemerkt haben das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe ist doch Futsch einfach durch die ABH habe doch alles eingereicht gehabt Pass Kopie Personalausweis Mietvertrag usw

Da hat die ABH einfach Mist gebaubt

Lieb Gruss Hatice
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