Hallo ihr Lieben
Habe mal eine Frage bei Familienzusammenführung wenn der Visum Abgelehnt wird ist es besser das Mann erst einmal gegen die Ablehnung Remonstriert??
Oder sollte man lieber gleich beim Verwaltungsgericht in Berling Klagen gegen die Ablehnung??
Der Visum für meinen Mann wurde Abglehnt am 25 04 08 daraufhin hat habe ich durch einen Anwalt Remonstriert bekam dann auch am 14 07 08 einen Termin bei der
ABH zum interview Zeitgleich mein Mann bei der Deutschen Botschaft ich hier.
Am 21 07 08 wurde dann eine Stellungnahme durch die
ABH abgegeben Teilte mir die
ABH mit einem Schreiben das nun die Deutsche Botschaft für weitere Informationen zuständig sind.
Mein Anwalt hat da auch einen Brief gefaxt wie die Stellungnahme lautet die Schrieben das es in Bearbeitung ist.
Langsam hab ich das gefühlt die kümmern sich nicht richtig drum
wie soll ich weiter voran gehen????
Mein Anwalt meinte man könnte eine auf Untätigkeit Klagen??
oder sollte ich gleich lieber auf die Ablehnung Klagen???
Bitte helft mir
Lieb Gruss Hatice
Mein