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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
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Beitrag begonnen von Hatice80 am 27.08.2008 um 00:06:04

Titel: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 27.08.2008 um 00:06:04
Hallo ihr Lieben

Habe mal eine Frage bei Familienzusammenführung wenn der Visum Abgelehnt wird ist es besser das Mann erst einmal gegen die Ablehnung Remonstriert??

Oder sollte man lieber gleich beim Verwaltungsgericht in Berling Klagen gegen die Ablehnung??

Der Visum für meinen Mann wurde Abglehnt am 25 04 08 daraufhin hat habe ich durch einen Anwalt Remonstriert bekam dann auch am 14 07 08 einen Termin bei der ABH zum interview Zeitgleich mein Mann bei der Deutschen Botschaft ich hier.

Am 21 07 08 wurde dann eine Stellungnahme durch die ABH abgegeben Teilte mir die ABH mit einem Schreiben das nun die Deutsche Botschaft für weitere Informationen zuständig sind.

Mein Anwalt hat da auch einen Brief gefaxt wie die Stellungnahme lautet die Schrieben das es in Bearbeitung ist.

Langsam hab ich das gefühlt die kümmern sich nicht richtig drum
wie soll ich weiter voran gehen????

Mein Anwalt meinte man könnte eine auf Untätigkeit Klagen??
oder sollte ich gleich lieber auf die Ablehnung Klagen???

Bitte helft mir



Lieb Gruss Hatice

Mein

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von trixie am 27.08.2008 um 00:15:05
Solange noch kein Ablehnungsbescheid seitens der Botschaft ergangen ist, dürfte eine Klage wohl wenig sinnvoll sein. Du kennst ja das Ergebnis noch gar nicht. So weit ich mich erinnern kann, hatten wir das Thema erst vor kurzem hier diskutiert.

trixie

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Einbeck am 27.08.2008 um 00:18:00

Hatice80 schrieb am 27.08.2008 um 00:06:04:
Am 21 07 08 wurde dann eine Stellungnahme durch die ABH abgegeben Teilte mir die ABH mit einem Schreiben das nun die Deutsche Botschaft für weitere Informationen zuständig sind.


Unter obigen Gesichtspunkt würde ich noch etwas warten.
Da die gemeinsame Befragung und Stellungnahme durch die ABH bereits erfolgte, ist es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit bis Ihr eine Antwort erhaltet.

Klage auf Untätigkeit wäre in meinen Augen wohl nicht erfolgreich, da man in euren Falle nicht von einer längeren Untätigkeit reden kann, da u.a. eine befragung erfolgte.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von fons am 27.08.2008 um 00:23:05
Lesetipp

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 27.08.2008 um 00:31:38
Noch ist ja kein Ablehnungsbescheid das Stimmt schon aber die Ungewissheit ich macht einem verrückt

Dauert es bei Removerfahren länger ?

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 27.08.2008 um 00:40:14
hallo fons

Was meinst du mit lesetipp??
meine Rechtschreib fehler schreibe schnell daher :)

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von fons am 27.08.2008 um 00:41:47
öhm: hast du mal drauf geklickt?

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von trixie am 27.08.2008 um 00:44:10

Hatice80 schrieb am 27.08.2008 um 00:31:38:
Dauert es bei Removerfahren länger ?


Länger als was? Das Visumsverfahren?
Es werden die ganzen Unterlagen nochmals geprüft, auch die Auswertung des Interviews nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch.

trixie

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 27.08.2008 um 00:53:43
Hm bei einer Freundin ging es ganz flott 7 Befragun 10 Visum bekommen obwohl sie nicht mal ne richtige arbeit hat.

Fons habe gelesen also ist es Sinnvoll wie mein Anwalt vorgegangen ist erst Remo, wäre der vorgang schneller Bearbeitet wenn wir statt remo gleich geklagt hätten?

Weil in manchen Fällen soll ja die ABH gesagt haben nehmen Sie die Klage zurück und der Mann kann Einreise bei einer bekannten war es so

Ich will endlich ein geregeltes Eheleben führen

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von trixie am 27.08.2008 um 01:03:22

Hatice80 schrieb am 27.08.2008 um 00:53:43:
wäre der vorgang schneller Bearbeitet wenn wir statt remo gleich geklagt hätten?

Wenn wir die  :wahrsag: fragen könnten, da sieht es aber schlecht aus, da ... diese scheinbar im Moment im Urlaub ist.

Jeder Fall ist anders. Ein Aussage darüber, was nun schneller oder langsamer geht bzw. gehen würde wäre sicherlich nicht seriös.

trixie

[edit]@ fons
Danke für den Hinweis[/edit]

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von fons am 27.08.2008 um 01:09:09
Hä.. war der link ein Vertipper? Passt NULL  :(

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 31.08.2008 um 09:32:55
Hallo ihr lieben kennt ja mittlerweile meinen Fall
habe hier im Forum viel gelesen unterschiedliche Fälle.

Nun zu meiner Frage wenn mann Deutsche ist muss man dann auch
Lohnabrechnung Arbeitsvertrag Mietvertrag usw einreichen??

Das ist ja kein Problem das hatte ich bereits aber die ABH hat ja an die Deutsche Botschaft mitgeteilt gehabt ich hätte Sie nicht eingreicht.
Darauf hin wurde ja Remo verfahren eingestellt.

Lese hier oft das es bei manchen verlangt wird bei manchen nicht wie ist es gesetzlich muss???
oder machen da die Sachbearbeiter einfach wie sie es wollen???


Gruss Hatice

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von reinhard am 31.08.2008 um 12:08:17
Du solltest vielleicht erst mal systematisch schreiben, was eigentlich mit deinem Verfahren ist. Du hast geschrieben, der Anwalt habe remonstriert. Jetzt schreibst du, das Verfahren wurde eingestellt. Wie denn? Ist dein Mann jetzt hier? Oder habt Ihr auf das Visum verzichtet?

Grundsätzlich ist es so:
• als "geborene Deutsche" kann dein türkischer Mann zu Dir kommen, wenn es eine "echte" Ehe ist, auch wenn das Sozialhilfe-Bezug bedeutet.
• als "Türkin" kann dein türkischer Mann nur zu Dir kommen, wenn es eine "echte" Ehe ist, wenn Du Lebensunterhalt und ausreichend große Wohnung selbst sichern kannst – von deinem Arbeitslohn, Unterstützung der Familie oder Lottogewinn.
• als "ehemalige Türkin" / "eingebürgerte Deutsche" (oder: Deutsche, die lange im Land des Ehegatten gelebt hat / Ehepaar, das dort zusammen gelebt hat) wird beim Visum für den türkischen Mann überprüft: Könnt Ihr hier beide ohne Sozialhilfe leben? Wenn nicht, könnt Ihr nicht auch in der Türkei leben (Regelausnahme)?

[Der "türkische" Mann ist hier nur ein Beispiel, würde für den indischen Mann bei einer eingebürgerten Inderin auch gelten]

Wenn Du als Deutsche einen Gehaltsnachweis vorlegen musst, kann es das Visum betreffen. Es kann aber auch sein, dass die Ausländerbehörde überlegt, für welchen Zeitraum sie dem hergezogenen Mann eine Aufenthaltserlaubnis gibt, ob sie ihn zum Integrationskurs verpflichtet und so weiter.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Einbeck am 31.08.2008 um 12:23:12
@Hatice Dein Fall ist zwar bekannt aber auf viele Postings verteilt,
daher kann ich mich der Bitte von Reinhard nur anschließen, stelle mal alles chronologisch dar.

Deine Staatsangehörigkeit, Deutsch, deutsch/türkisch, eingebürgert etc.
Visa beantragt, Visa abgelehnt? Ablehnungsbescheid erhalten, welcher Text/Inhalt?
Remonstriert? Remonstrationsbescheid erhalten Text/Inhalt?
Ablauf bei ABH?
Besser für uns um dir helfen zu können.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 31.08.2008 um 12:27:15
also auf die Remo haben die reagiert mann hat mich am 14.07.08 vorgeladen und am 21.07.08 die Stellungnahme abgegeben aber bis jetzt noch keine Antwort. Mein Anwalt hat bei der Deutschen Botschaft Fax geschickt die haben dann darauf geantwortet ist noch in bearbeitung wir bekämen Bescheid bis jetzt nichts gekommen.

Ich bein gebürgte Deutsche Seit 10 Jahren Arbeite als BKF Wohnung Einkommen habe alles bekomme auch keine Staatliche hilfe brauch ich nicht.

Das komische ist das die beim ersten mal nicht bemerkt haben das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe ist doch Futsch einfach durch die ABH habe doch alles eingereicht gehabt Pass Kopie Personalausweis Mietvertrag usw

Da hat die ABH einfach Mist gebaubt

Lieb Gruss Hatice

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von reinhard am 31.08.2008 um 12:36:19
Das heißt also:

1. Dein Mann hat ein Visum beantragt.
2. Das Visum ist abgelehnt worden.
3. Dein Mann hat remonstriert.
4. Die Botschaft hat eine Anhörung gemacht.
5. Auf das Ergebnis wartet ihr.

Gibt es denn Unterlagen, die die Ausländerbehörde jetzt von Dir haben wollte und die Du nicht geliefert hast? Dann könntest Du etwas tun: Die Unterlagen liefern. Falls Du denkst, sie werden zu Unrecht gefordert: Entscheide, ob Du sie trotzdem lieferst, damit alles schneller geht. Oder weigere Dich.

Ansonsten müsst Ihr jetzt auf die Entscheidung der Botschaft zum Visum warten. Wird es wieder abgelehnt, wird die Ablehnung begründet. Dann könnt ihr beim Verwaltungsgericht Berlin klagen. Dafür ist es für Dich günstig, dass Du die Begründung der Ablehnung kennst, dann musst Du genau darauf eingehen. Jetzt sind es ja mehr oder weniger Vermutungen, warum die ablehnen könnten.

Die Wartezeit kann Dir niemand abnehmen – noch ist Urlaubszeit bzw. die Zeit, wo die in der Urlaubszeit gesammelte Arbeit nach und nach abgearbeitet wird.

Für eine Klage braucht der Anwalt eine Prozessvollmacht, wenn er die Klage einreichen soll, am besten von Euch beiden. Hat er die schon? Das kostet nichts, und Ihr könnt das in der Wartezeit schon mal erledigen. Wenn das Visum doch kommt, wirft er die Vollmacht einfach weg.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 31.08.2008 um 12:47:08
Also mein Mann hat am 28.03.08 einen Visum auf FZ gestellt
darauf hin habe ich dann am 31.02.08 einen schreiben von der ABH in Hamburg bekommen.

Ich solle meine Unterlagen einreichen
-Mietvertrag
-Lohnabrechnung
-Arbeitsvertrag
usw bis zum 30.04.08

diese habe ich dann eingericht, am 12.04.08 am 23.04.08 bekam ich einen schreiben von der ABH das die Stellungnahme abgegeben wurde am 23.04.08 für weitere informationen sei die Auslandsvetretung zuständig am 25.04.08 also gleich 2 Tage danach bekam mein Mann die Ablehnung.

In dem drin Stand ich als Refrenzperson hätte im Visumverfahren nicht mitgewirkt und die Unterlagen auf Aufforderung nicht eingereicht
was überhaupt nicht stimmt.

Darauf hin hat mein Anwalt dann Remonstriert, die Auslandsvertretung hat dann einen Brief an meinen Anwalt zugefaxt die ABH in Hamburg nochmal zu beteilligen.

Ich bzw mein Anwalt bekam dann einen Breif in dem drin Stand nach hiesiger Feststellung besitzen Sie die Deutsche Staatsangehörigkeit, für die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen werden Sie deshalb gebeten am 14.07.08 hier vorzusprechen.

Da war ich nun bei der Vorsprache man kennengelernt habe wo wir uns das erstemal trafen usw.
Das komische ist ja das die erst dann bemerkt haben das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe nach dem Remo obwohl ich alle unterlagen doch eingereicht habe.

Nun warte ich halt am 14.07.08 war der interview ich hier mein Mann dort in Ankara das regt mich so auf dieses warten.

Vor allem aber das die ABH gelogen hat ich hätte meine Unterlagen nicht eingericht.


Liebe Grüsse Hatice


Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 31.08.2008 um 13:46:22
Klagen im VGB haben wir noch nicht mein Anwalt meinte erst Remo ist besser. Nun warten wir halt auf die Antwort manchmal frag ich mich ob ich schon jetzt Klagen sollte aber noch ist ja nicht Abgelehnt aber das Visum genehmigt auch nicht. Wie soll ich jetzt vorgehen lieber jetzt doch klagen oder auf die Antwort Abwarten???

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Einbeck am 31.08.2008 um 14:17:20

Hatice80 schrieb am 31.08.2008 um 12:47:08:
Da war ich nun bei der Vorsprache man kennengelernt habe wo wir uns das erstemal trafen usw.
Das komische ist ja das die erst dann bemerkt haben das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe nach dem Remo obwohl ich alle unterlagen doch eingereicht habe.


Eine Frage, mich interessiert warum es zu diesen Missverständnis der ABH kam,
Du schreibst Du bist gebürtige Deutsche, sind deine Eltern auch Deutsch?
Gebürtig Deutsch heißt nicht unbedingt das Du keine weitere Staatsangehörigkeit hast (durch Abstammung von Elterne erworben) und auch nicht, das Du nicht früher mal länger im Ausland gelebt hast,
vielleicht kannst Du ja auch hierzu etwas sagen..

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von reinhard am 31.08.2008 um 14:27:36

Hatice80 schrieb am 31.08.2008 um 13:46:22:
Klagen im VGB haben wir noch nicht mein Anwalt meinte erst Remo ist besser. Nun warten wir halt auf die Antwort manchmal frag ich mich ob ich schon jetzt Klagen sollte aber noch ist ja nicht Abgelehnt aber das Visum genehmigt auch nicht. Wie soll ich jetzt vorgehen lieber jetzt doch klagen oder auf die Antwort Abwarten???


Besser abwarten. Es kann sein, dass nur Unterlagen verwechselt wurden. Dann kann die Remonstration erfolgreich sein und er bekommt ein Visum - die Klage wäre überflüssig.

Dein Anwalt müsste in der Klage ja auch schreiben, dass die Remonstration läuft, und dann würde das Gericht sowieso erstmal warten, wie die Remonstration ausgeht.

Sagst Du noch mal, ob du zwei Staatsangehörigkeiten hast? Oder hast Du schon längere Zeit im Herkunftsland deines Mannes gelebt?

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 31.08.2008 um 16:41:23
nein bin gebürgte Deutsche habe seit 10 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit. Bin in Hamburg geboren und aufgewachsen habe nur die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht Doppelt also Deutsche und Türkische Staatsangehörigkeit nur Deutsche.

Also lieber abwarten mit Klage im VWG meinte mein Anwalt auch ich fragte ihm ob wir nicht gleich vor der Remo KLagen sollten er meinte Klage weg ist der letzte weg lieber Remo daran hielt ich mich dann aber es dauert ja auch ewig.

Obwohl ich alle Unterlagen eingereicht habe das man meinte ich hätte diese nicht eingreicht ärgert mich total.

Die können doch nicht übersehen haben das ich Deutsche Staatsangehörigkeit habe ist ne dume ausrede.

Habe auch alles eingericht gehabt das schrieb auch mein Anwalt in dem Remo Brief wozu ich gestzlich gar nicht verpflichtet wäre das war mir egal konnte ja alles einreichen Mietvertrag Einkommensnachweise usw.

Danke für eure Antworten Lieb gruss Hatice

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Einbeck am 31.08.2008 um 17:30:27

Hatice80 schrieb am 31.08.2008 um 16:41:23:
nein bin gebürgte Deutsche habe seit 10 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit. Bin in Hamburg geboren und aufgewachsen habe nur die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht Doppelt also Deutsche und Türkische Staatsangehörigkeit nur Deutsche.



??
nein bin gebürtige Deutsche habe seit 10 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Hatice, bist Du erst 10 Jahre alt??
Woher stammen deine Eltern und welche Staatsangehörigkeit haben Deine Eltern?

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 31.08.2008 um 17:52:22
Bin gebürtige Eingebürte Deutsche meine Eltern haben die Türkische Staatsangehörigkeit ich habe nur die Deutsche Staatsangehörigkeit

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Einbeck am 31.08.2008 um 17:55:42
Gebürtige eingebürgert Deutsche?

Dann muss ich Dich informieren, soweit Deine Eltern nicht bereits vor Deiner Geburt in Deutschland eingebürgert wurden (d.h. bei Deiner Geburt nur Deutsche Staatsangehörige waren),
bist Du auch Türkin durch Geburt:

Zitiere:

1. Durch Abstammung

A) Durch die Geburt

Artikel 1
Kinder, die innerhalb oder außerhalb der Türkei von einem türkischen Vater abstammen oder von einer türkischen Mutter geboren werden, besitzen von Geburt an die türkische Staatsangehörigkeit.

Quelle
http://www.tbb-berlin.de/de/information/stag/Tuerkisches%20Staatsangehoerigkeitsgesetz.doc

Bei einer Einbürgerung in Deutschland, kannst Du die türkische Staatsangehörigkeit verloren haben, dazu müsstest aus der türk. Sta. entlassen wurden sein,
zitiere:
Artikel 20
Die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit bedarf unter den unten genannten Voraussetzungen der Genehmigung des Ministerrates:
a)      Urteilsfähig und volljährig sein,
b)      (Aufgehoben durch das Gesetz vom 7.6.1995 Nr. 4112, Art. 1)
c)      Aus irgendeinem Grund die Staatsangehörigkeit eines fremden Staates erworben zu haben oder den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit glaubhaft zu machen.
Mit der Aushändigung der Entlassungsurkunde gemäß Art. 22 wird die türkische Staatsangehörigkeit verloren.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Muleta am 31.08.2008 um 18:43:03

Einbeck schrieb am 31.08.2008 um 17:30:27:
nein bin gebürtige Deutsche habe seit 10 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Hatice, bist Du erst 10 Jahre alt??


Lexikon der unausrottbaren und häufigen Missverständnisse:
Laie Fachchinesich
gebürtige Deutsche in Deutschland geboren - hat nix mit der Staatsangehörigkeit zu tun
Visum Aufenthaltstitel jeder Art, insbes. auch Aufenthaltserlaubnis
Staatsangehörigkeit kriegen 1.) Pass erhalten, 2.) eingebürgert werden. Häufig sehr unklare Verwendung
keine Straftaten keine Verurteilungen mit Ausnahme von aufenthaltsrechtlichen Straftaten, Beförderungserschleichung, Sozialleistungsbetrug, Steuerhinterziehung, häuslicher Gewalt und BTM in geringen Mengen
Ausweisung 1.) Abschiebung, 2.) Ausweisung - idR ist den Betroffenen schon im Ansatz der Unterschied nicht klar
LU gesichert 1.) LU durch legale nachweisbare Erwerbstätigkeit oder Vermögen gesichert, 2.) Kein Sozialleistungsbezug aber kein Nachweis über die Herkunft der Mittel vorhanden

ich finde, das braucht man nicht in jedem Fall auf's Neue wieder durchhecheln - ein einfacher Hinweis auf die (vermutlich) richtige Terminologie genügt meistens.

Muleta

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von reinhard am 31.08.2008 um 19:01:53
@muleta
normalerweise hast Du damit Recht, aber Hatice pendelt noch zwischen verschiedenen Aussagen.

@Hatice
Ich habe jetzt verstanden: Deine Eltern hatten die türkische Staatsangehörigkeit, als Du geboren wurdest, Du hast sie auch bekommen. Vor 10 Jahren bist Du eingebürgert worden.

Dann müsste das Visum eigentlich erteilt werden, denke ich. Wenn die Ausländerbehörde etwas verwechselt hat, also zum Beispiel aus Versehen erst eingetragen hat, dass Du (noch) Türkin bist, oder irgendwelche Unterlagen als "nicht geliefert" eingetragen hat, dann kann das ein Fehler sein, der jetzt mit der Remonstration geklärt wird.

Ich bleibe bei meinem Rat, erst mal den zweiten Bescheid abzuwarten. Dich über die Ausländerbehörde zu ärgern, falls sie diesen Fehler gemacht hat, ist verständlich – es lässt sich aber jetzt nicht mehr ändern und ist ja anscheinend auch aufgeklärt.

Zu unseren Unsicherheiten und Nachfragen: Wenn Du vor 10 Jahren eingebürgert wurdest, dass bist Du "gebürtige Türkin" - aber eben in Deutschland geboren. Hier wird immer gefragt, ob Du "schon immer" Deutsche warst oder erst später geworden bist. Wenn Du nämlich längere Zeit als Türkin in der Türkei gelebt hättest, würdest Du hier andere Tipps bekommen.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 31.08.2008 um 19:05:24
Die Entlassung wurde längst Genehmigt vor 10 Jahren schon.
Habe die Deutsche Staatsangehörigkeit aber was mich interessiert warum die ABH überhaupt so reagiert hat man kann doch nicht übersehn das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe.

Erst nach dem Remonstrationsschreiben haben sie da anders reagiert und mich zum interview geladen davor gar nichts nur unterlagen verlangt und der Auslandsvertretung mitgeteilt ich hätte die Unterlagen auf Aufforderung nicht eingereicht ist doch totale lüge.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von reinhard am 31.08.2008 um 19:09:33
@hatice
Warum solch ein Fehler passiert, kann Dir hier niemand sagen. In der Ausländerbehörde sitzen auch nur Menschen.

Mit der Remonstration hast Du jetzt anscheinend alle Missverständnisse aufgeklärt. Ich hoffe, jetzt klappt es auch mit dem Visum.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 31.08.2008 um 20:07:37
Vielen dank für deine Antworten Reinhard mir bleibt ja eh nichts übrig ausser warten es macht mich nur irre.

PS. Bin Eingebürgerte Tükin habe nie im AUsland gelebt oder TR nur zu Urlaub

Hoffe mal das es diesmal klappt, sonst beleibt ja als nächstes der Klageweg in VGB


Liebe Grüsse Hatice

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Einbeck am 31.08.2008 um 22:41:04

Hatice80 schrieb am 31.08.2008 um 20:07:37:
Bin Eingebürgerte Tükin habe nie im AUsland gelebt oder TR nur zu Urlaub


Ich war ja ziemlich hartnäckig und beharrlich, betimmte Informationen sind aber sehr wichtig für uns, auch um korrekt Antworten zu können.
@Muleta hat Recht mit Erläuterung was bestimmte Begriffe bedeuten wäre es sicherlich schneller und einfacher gewesen.

Fehler, wie diese passieren, da gibt es einige Möglichkeiten.
Das Melderegister, die Meldedatei mit Deinen Personalien,
war inkorrekt (hierauf greift die ABH in Ihrer täglichen Arbeit zurück)

Oder im Visaantragsfprmular wurdest Du versehentlich zur Türkin oder Deutsch/Türkin gemacht, ja oder Kommunikations-/Übermittlungsfehler, Verständnisfehler, falsch gelesen, vieles möglich.

Dies alles ist aber jetzt auch uninteressant, Du hast gegenüber der ABh ja alles geklärt und richtiggestellt, die ABH dürfte daher ein korrigierte Stellungnahme an die Botschaft abgegeben haben.
Diese wird die Stellungnahme umsetzen.

Nun heißt es Geduld haben, gut Ding braucht weile, noch ist Sommer und Ferienzeit, Kollegen sind im Urlaub, werden versetzt und ziehen um, das Personal ist knapp, da dauert es evtl. etwas länger als sonst.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 01.09.2008 um 10:16:00
Ist schon ok Einbeck mit Hartnäckig braucht ja korrekte infos um hilfreichen Rat zu geben.

Bin auch durcheinander gekommen gebürtige gebürgte usw
Bin aber gebürgte Deutsche also vor 10 Jahren Eingebürgert.

Vielen Dank für alle Infos jetzt bleibt noch das Warte Marathon

und hoffe mal das es positiv ausgeht

LG Hatice

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von reinhard am 01.09.2008 um 10:31:02

Zitat:
Bin auch durcheinander gekommen gebürtige gebürgte usw
Bin aber gebürgte Deutsche also vor 10 Jahren Eingebürgert.


@hatice

"gebürgt" gibt es in diesem Zusammen nicht.

Du bist "gebürtige Türkin" (gebürtig von Geburt, also als Türkin / mit türkischer Staatsangehörigkeit geboren) und "eingebürgerte" Deutsche.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 03.09.2008 um 11:54:12
Hallo ihr lieben

hab mal eine Frage kann mein Anwalt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das Auswärtige Amt etwas erreichen so das die mit der Entscheidung nun voran kommen die Stellungnahme wurde ja schon am 21.07.08 an die Auslandsvertretung abgegeben leider ist immer noch nichts gekommen ob das begeherte Visum nun erteilt wird oder nicht :'(

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von maki am 03.09.2008 um 12:11:04
Würde sagen eher nicht, wieso denn auch?
Welcher Beamte soll persönliches Fehlerverhalten gezeigt haben?

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 03.09.2008 um 12:15:17
hm ja aber warum dauert es so lange bis die eine Antwort geben obwohl die Stellungnahme bereits am 21.07.08 abgegeben ist beim erstenmal wurde es gleich nach 2 Tagen Antwort gegeben abgelehnt und die Stellungnahme erfolgte am 23.04.08 daraufhin am 25.04.08 die Ablehnung nun sind schon fast 2 Monate her

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von sigi-n am 03.09.2008 um 13:05:59

Einbeck schrieb am 31.08.2008 um 22:41:04:
Nun heißt es Geduld haben, gut Ding braucht weile, noch ist Sommer und Ferienzeit, Kollegen sind im Urlaub, werden versetzt und ziehen um, das Personal ist knapp, da dauert es evtl. etwas länger als sonst.


Hallo Einbeck
das ist sicherlich richtig, doch wie will der Staat es seinen Bürgern vermitteln! Zahle ich meine Steuern ein paar tage zu spät gibt es einen säumnisszuschlag, also erwarte ich auch vom Staat das er in der gleichen Weise mit sich selbst umgeht.

Hattice
ich denke du hast einen Anwalt?
Sachstandsanfrage mit angemessener Fristsetztung dürfte ihm doch auch bekannt sein, wenn nicht dann sag ihm schnell ade.
mfg
Sigi-n

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von reinhard am 03.09.2008 um 14:40:22

Hatice80 schrieb am 03.09.2008 um 11:54:12:
Hallo ihr lieben

hab mal eine Frage kann mein Anwalt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das Auswärtige Amt etwas erreichen so das die mit der Entscheidung nun voran kommen die Stellungnahme wurde ja schon am 21.07.08 an die Auslandsvertretung abgegeben leider ist immer noch nichts gekommen ob das begeherte Visum nun erteilt wird oder nicht :'(


@hatice

So schwer das Warten auch ist: Wenn die Stellungnahme Ende Juli hingeschickt wurde, musst Du der Botschaft jetzt bis Ende Oktober Zeit lassen, alles zu klären und zu entscheiden.

Du siehst hier dech im Forum bei den anderen, die warten: Mal dauert es eine Woche, mal zwei Monate, mal vier Monate. Normalerweise solltet Ihr im September die Antwort erhalten, aber es kann auch mal ein bisschen länger dauern.

Der August ist nun mal Ferienmonat: Da sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Urlaub, aber es gibt auch viele deutsche Touristen, die dann in der Türkei sind, oder Türken, die dann ein Visum beantragen.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Marex21 am 03.09.2008 um 15:15:54

sigi-n schrieb am 03.09.2008 um 13:05:59:
das ist sicherlich richtig, doch wie will der Staat es seinen Bürgern vermitteln! Zahle ich meine Steuern ein paar tage zu spät gibt es einen säumnisszuschlag, also erwarte ich auch vom Staat das er in der gleichen Weise mit sich selbst umgeht.
Sigi-n


da muss ich sigi-n leider zustimmen. als "kunde" kommt man sich sehr oft als bittsteller vor, von dem absolute korrektness - pünktlichkeit und verständniss erwartet werden.

@ hattice
ich hoffe du wolltest dich nur rückversichern, ansonsten folge dem rat von sigi-n und suche dir einen neuen anwalt.

marex

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von sigi-n am 03.09.2008 um 18:39:03

reinhard schrieb am 03.09.2008 um 14:40:22:
Du siehst hier dech im Forum bei den anderen, die warten: Mal dauert es eine Woche, mal zwei Monate, mal vier Monate. Normalerweise solltet Ihr im September die Antwort erhalten, aber es kann auch mal ein bisschen länger dauern.


Hallo Reinhard
wohin der Herdentrieb führt hat uns die Vergangenheit gezeigt und auch die Progrome der Gegenwart. Kann es sein das die Flüchtlingshilfe in deinem Profil ein Fehler ist?

Hattice muss der Botschaft nicht bis ende Oktober zeit lassen, Ende Oktober ist die Frist für die Untätigkeit abgelaufen.
Durch solch unqualifizierten Aeusserungen hilfts du keinem Fragesteller sonder macht höchsten eien Punkt auf deinem Postkonto

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von reinhard am 03.09.2008 um 18:44:37

sigi-n schrieb am 03.09.2008 um 18:39:03:
Hallo Reinhard
wohin der Herdentrieb führt hat uns die Vergangenheit gezeigt und auch die Progrome der Gegenwart. Kann es sein das die Flüchtlingshilfe in deinem Profil ein Fehler ist?


Nein. Aber Du kannst gerne die Begriffe reinhard kiel asyl einmal bei Google eingeben.

Aber wenn jemand im August auf eine Antwort wartet, halte ich es für sehr unseriös, offentlich den Rat zu geben, den Anwalt zu wechseln. Ein Anwaltswechsel kostet viel Geld und Zeit, das ist in diesem Falle vollkommen überflüssig. Und eine Untätigkeitsklage nach ein paar Wochen Wartezeit ist unsinnig. Hatice ist nervös genug, da sollte man nicht solche "Ratschläge" geben.

Und wenn mal die Antwort einer Botschaft zwei Wochen später kommt, ist das keineswegs mit einem Pogrom vergleichbar. Auch in dieser Hinsicht rate ich zu mehr Präzision – gerade weil ich in der Flüchtlingshilfe tätig bin.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von sigi-n am 03.09.2008 um 18:51:51

reinhard schrieb am 03.09.2008 um 18:44:37:
Aber wenn jemand im August auf eine Antwort wartet, halte ich es für sehr unseriös, offentlich den Rat zu geben, den Anwalt zu wechseln. Ein Anwaltswechsel kostet viel Geld und Zeit, das ist in diesem Falle vollkommen überflüssig. Und eine Untätigkeitsklage nach ein paar Wochen Wartezeit ist unsinnig. Hatice ist nervös genug, da sollte man nicht solche "Ratschläge" geben.


Hallo Reinhard
bitte genauer lesen.
ich hatte die Untätigkeitsklage nie angesprochen sondern expliziet die Sachstandsanfrage (ich hoffe du kennst den Unterschied).
Ich hatte erst einen Anwaltswechsel empfohlen wenn der Anwalt die Sachstandnachfrage mit Fristsetung nicht kennt.
Bitte tu mir und dir selbst einen gefallen lese genau bevor du die Finger einschaltest

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von sigi-n am 03.09.2008 um 18:59:01

reinhard schrieb am 03.09.2008 um 18:44:37:
Und wenn mal die Antwort einer Botschaft zwei Wochen später kommt, ist das keineswegs mit einem Pogrom vergleichbar. Auch in dieser Hinsicht rate ich zu mehr Präzision – gerade weil ich in der Flüchtlingshilfe tätig bin.  


Leider scheinst du nicht in der Lage zu sein das gelesene zu verarbeiten.
die Assotiation Botschaft und Progrom  entspringt deiner Phantasie
Ich hatte den von dir emphaohlenen Herdentrieb auch als mit verantwortlich für Progrome bezeichnet.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Tippi am 03.09.2008 um 19:03:28
zankt euch bitte per PN weiter.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 03.09.2008 um 21:44:04
Als am 14 07 08 war ja die befragung bzw interview 21 07 08 die Stellungnahme an die ABH wie ich geschrieben hatte.

Nun warte ich immer noch mein Anwalt hat da zwar einen Brief geschreiben aber die haben zugefaxt ist in bearbeitung so lange brauchen sie doch wohl auch nicht verstehe gar nichts mehr :'(

Hab auch schon daran gedacht Anwalt zu wechseln heute habe ich mit meinem Anwalt Telefoniert und gesagt die müsseten ihn doch wenigstens sagen wie die Stellungnahme lautet da er ja auch die Vollmacht von meinem Mann hat

Er meinte er wendet sich an das Auswärtige Amt mal sehn
aber ich will auch nicht viel zeit verlieren will wissen woran ich liege damit ich weiter handeln kann, wenn Ablehnung ist KLage beim VG

Dieses warten macht mich irre, wobei ich siggi auch recht gebe wenn man nicht pünktlich Zahlt bekommt mann ja auch Mahnkosten usw

Wieso arbeiten dann die Behörden auch nicht gerecht und so wie sie grad lust haben, find ich echt frechheit:(

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von fons am 03.09.2008 um 21:47:14
Bisher 43 Postings!

Also ich denke hier wurde alles gesagt. Ständige Wieder-
holungen ändern nichts. Warte ab oder tu was, aber poste
bitte nicht 17 x annähernd dasselbe  :-/

Mehr als dir hier geraten wurde, ist kaum zu sagen.

Also BITTE BITTE nur noch posten, wenn es echt was neues
gibt.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 04.09.2008 um 12:30:43
ok Fons:)

Hab mal aber ne Frage wenn das FZ Visum bereits einmal Abgelehnt ist und im Pass oder AZR vermerkt ist hat es einen einfluss darauf bzw besteht die wahrscheinlichkeit höher das es wieder Abgelehnt wird??

Danke für die Antworten im voraus Hatice

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von reinhard am 04.09.2008 um 13:43:30
Die Frage ist so viel zu theoretisch. Manchmal ja, manchmal nein, kommt auf die Umstände an. Ein NEUER Antrag wird neu beurteilt, bei einem wiederholten Antrag werden sicherlich die alten Begründungen der vorigen Ablehnung nochmal angeguckt, ob die noch stimmen.

Wenn der Antrag im ersten Versuch abgelehnt wurde, weil noch eine Sperre eingetragen war, und beim zweiten Antrag ist die Sperre befristet / gelöscht, hat die erste Ablehnung keinen Einfluss, weil ja die Gründe dafür bearbeitet und beseitigt worden sind.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 04.09.2008 um 21:35:08
hallo reinhard

was für eine Sperre meinst du den etwa Einreisesperre so was war nicht der Fall.

Antrag wurde Abgelehnt weil ich meine Unterlagen nicht eingereicht haben soll was gar nicht Stimmt

Lg Hatice

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von reinhard am 05.09.2008 um 10:43:11
Aber Deine Frage wurde ja schon beantwortet: Dein Mann stellt keinen neuen Visum-Antrag, sondern er remonstriert.

Du hattest jetzt nach einem neuen Antrag gefragt, und da kommt es eben darauf an, wer warum einen neuen Antrag stellt. Die Frage hat ja mit Dir und Deinem Mann überhaupt nichts zu tun. Deswegen wollte ich sagen: Solche eine Frage kann man immer nur konkret beantworten. Wenn konkret jemand einen neuen Antrag stellt, der schon einen abgelehnten Antrag in der Akte hat, muss man sich die alte Ablehnung ansehen.

Bei Dir: Der Antrag wurde wegen fehlender Unterlagen abgelehnt, jetzt sind alle Unterlagen da, also wirkt sich die alte Ablehnung nicht negativ aus. Denn die Gründe, die zur Ablehnung führten, gibt es ja nicht mehr. Wenn dazu noch ein Fehler der Ausländerbehörde oder der Botschaft "schuld" an dem Ablehnungsgrund war, hat Du erst recht keinen Grund, Dir Sorgen zu machen. Dann dauert es nur seine Zeit – das liegt aber nicht an Deinem Antrag, sondern an den tausend anderen Anträgen, die ja auch in der Botschaft liegen und auf Antwort warten.

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von Hatice80 am 05.09.2008 um 12:36:12
Jetzt hab ich eine Ablehnung mit dem verdacht Scheinehe ich soll ihn nur verhelfen damit er einen Aufenthaltstitel bekommt und begründung ich bin Älter als er 4 Jahre da ich schon mal verheiratet war und es vor 3 Jahren geschieden war und wiedersprüche ich wusste sein hobby zb Fussball.

Die versuchen es einfach einem schwer zu machen :'(
naja werd auf keinen Fall aufgeben was soll ich jetzt machen bleit mir ja eh nicht anderes auser klage im VG :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'(

Titel: Nächster weg Klage im VG Berlin
Beitrag von Hatice80 am 07.09.2008 um 16:04:21
Hallo ihr lieben

Wir ihr schon wisst habe ich meinen Fall hier oft geschildert, FZ Visa Remonstration war nicht Erfolgreich wieder Ablehnung mit der Begründung ich bin älter als Mein Mann Scheinehe

Ich wusste sein Hobby nicht Scheinehe wiedersprüche die Behörden machen es einem richtig schwer.

Werde jetzt im VG Berlin Klagen wäre sehr froh wenn ihr mich bisschen auf helfen könnt wie es in Berlin sein wird wie so eine Klage durchgeht


Freue mich über jeden Text und Erfahrungsaustausch

LG Hatice

Titel: Re: Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo???
Beitrag von fons am 07.09.2008 um 19:40:51
Nein, nein, nein!

Lernst du denn nie was. Langsam verlier ich die Geduld
mit dir!

Warum schon wieder ein neues Thema? Du hattest fast
50 Antworten! Aua.  :-/

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