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Frage bezüglich FZF (Gelesen: 10.744 mal)
togolina
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29.07.2008 um 21:10:24
 
Hallo liebe experte!! Ich habe eine Frage dies bezüglich FZF. Ich bin Deutsche und ich habe am 22März 08 in Togo geheiratet, am 24April hat mein mann Antrag bei der D.Botschaft Abgegeben inklusive A1 Zertifikat gestellt am 27Mai habe ich ein Interviow bei der Ausländeramt und mein mann zugleich bei der Botschaft nach ein und halbe stunde waren wir fertig wir haben viele einstimmigkeit gehabt, darüber bin ich auch froh. Bevor ich den termin zum Interviow bekommen habe, war ich beim Rechtsanwalt und der hat zu der Botschaft gefaxt ab die Papiere in ordnung sind, aber darauf haben die nur geantwortet das wir 3MONATE oder auch länger warten müssen. Am 22JUNI habe ich erfahren das die Überprüfung in Togo abgeschlossen sind, das die jetzt nur auf eine Nachricht vom AA warten jetzt sind schon wieder fast 5 wochen vergangen und immer noch keine Antwort, Ich möchte nicht sofort den Anwalt in anspruch nehmen weil er mir auch gesagt hat, wenn er für mein Mann tägig würd müsste ich die Kosten BEZAHLEN, da ich von Harz4 lebe und ein 10 Jährigen Sohn habe ist das schlecht für mich, und ich möchte erstmal Sie fragen ob ich noch warten soll oder nachfragen bei der AA. .Ich habe hier in dem Forum auch gelesen das die AA die Scheinehe bevorzug und keine Visum erteilt, Ich habe auch angst das, das auch bei mir der Fall würd. Ich hoffe sie werden mir antworten
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trixie
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Antwort #1 - 29.07.2008 um 22:10:25
 
togolina schrieb am 29.07.2008 um 21:10:24:
Ich habe hier in dem Forum auch gelesen das die AA die Scheinehe bevorzug und keine Visum erteilt,

Die Botschaft bevorzugt keine Scheinehe; aber sicherlich meinst du, dass sie sehr oft eine Scheinehe in den Raum wirft und somit das Visum ablehnt.

Ob das in euerem Fall so gesehen wird, kann man nicht sagen. Trotzdem mehren sich in letzter Zeit die Berichte, dass bei ALG II Beziehern sehr oft das Thema Scheinehe zur Ablehnung des Visums führt. Deine Angst kann ich sehr gut nachvollziehen und verstehen.

Im Moment würde ich da noch nicht schwarz sehen, das die Überprüfung der Urkunden durch einen Vertrauensanwalt (Togo zählt zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen) schon mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Du kannst ja einmal bei der Botschaft oder der ABH nachfragen, wie nun stand der Dinge ist. Den Anwalt würde ich im Moment - schon der Kosten wegen - noch nicht einsetzen.

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togolina
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Antwort #2 - 29.07.2008 um 22:37:17
 
Vielen dank trixi für deine Antwort, du hast recht ich habe mich falsch ausgedrückt aber du bist auf dem punkt gekommen, Ich habe vor einem Monat erfahren das die ÜBERPRÜFUNG alle Dokumente von meinem Mann schon abgeschlossen sind, nur die AA muss jetzt die Stellung dazu nehmen und das dauert so langer das ich mir würklich sorgen mache. Danke ich werde auch das machen und zum AA gehen und nach fragen, mal sehen was die mir sagen Augenrollen
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trixie
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Antwort #3 - 29.07.2008 um 23:06:19
 
togolina schrieb am 29.07.2008 um 22:37:17:
nur die AA muss jetzt die Stellung dazu nehmen

Auch hier eine kleine Korrektur:

Nicht das AA ist am Visumsverfahren beteiligt, sondern die ABH an deinem Wohnsitz. Zwinkernd

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Antwort #4 - 29.07.2008 um 23:31:19
 
schon wieder habe ich fehler gemacht Traurig Traurigaber ich bin davon ausgegangen das AA und das ABH daselber ist, dann für was ist AA zustendig? unentschlossen
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Antwort #5 - 29.07.2008 um 23:43:35
 
Zitat:
schon wieder habe ich fehler gemacht

Aber nur so lernt man, sie künftig zu vermeiden.

Wenn man aus Fehlern lernt, dann sollte man die Fehler bei denen man meisten lernt, am Anfang seines Lebens machen. Zwinkernd

togolina schrieb am 29.07.2008 um 23:31:19:
dann für was ist AA zustendig?

Das AA ist die übergeordnete Behörde der Botschaften. Wenn es zwischen den Beteiligten zu Problemen kommt, kann man sich u.a. an den Bürgerservice des AA wenden. Zwinkernd

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Antwort #6 - 30.07.2008 um 09:30:15
 
Guten Morgen Trixiund danke dir für die aufklärung. Das heisst; Wenn das Visum abgelehnt würd, kann ich mich dann an das Bürgeservis melden oder? Augenrollen
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Antwort #7 - 30.07.2008 um 09:37:22
 
togolina schrieb am 30.07.2008 um 09:30:15:
Wenn das Visum abgelehnt würd
könntest Du remonstrieren - siehe dazu
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

Der Bürgerservice ist IMHO eher bei allgemeinen Anfragen oder bei Problemen im Vorfeld der letztlichen Visaerteilung ggf. nützliche Ansprechstelle. Ist die Entscheidung über das Visum - hier: die Ablehnung - erst einmal getroffen, hilft nur noch der Rechtsweg.

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Antwort #8 - 30.07.2008 um 10:15:55
 
Ich danke dir Schweiter !!!!

Das werde ich machen falls das Visum abgelehnt würd. Ich habe noch eine Frage? Falls ich den Anwald einschalte und er Remonstriert, muss ich die vollen Kosten übernehmen oder kann ich Prozeskostenhilfe beantragen, Das ich von Hartz4 lebe?  hä?
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Antwort #9 - 30.07.2008 um 10:29:06
 
Für die Remonstration wird es keine Prozesskostenhilfe geben, weil das Remonstrationsverfahren ein außergerichtliches ist.  -

Wenn Du für die Remonstration wirklich einen Anwalt einschalten möchtest, könntest Du beim Amtsgericht unter Vorlage Deines ALG II - Bescheides ein Formular zur Bantragung von Beratungshilfe bekommen (manche Anwälte haben die auch selbst) - Der Anwalt könnte dann, ohne das Kosten für Dich entstehen, außergerichtlich für Dich tätig werden und würde die Beratungshilfe als "Vergütung" erhalten - Da das aber ausgesprochen wenig ist, sind die meisten Anwälte nicht besonders begeistert dafür zu arbeiten und sind ggf. nicht so besonders motiviert (ich drücke es mal vorsichtig aus - möchte auch niemandem unberechtigt zu nahe treten.)

Eine Remonstration solltest Du ansonsten allerdings auch mit Unterstützung durch eine gute Migrationsberatungsstelle gut vorbereiten und durchführen können. Das wäre eine Alternative

Prozesskostenhilfe (PKH) würde ein Thema, wenn nach Remonstration die Ablehnung des Visums bestätigt wird und Du klagen müsstest bzw. wolltest. Prozesskostenhilfe wäre dann ebenfalls unter Nachweis der Bedürftigkeit bei derselben Kammer des Gerichts zu beantragen, die auch in der Sache selbst entscheidet. - Gewährt wird PKH allerdings nur bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage bzw. bestimmter Klagepunkte. - Aber dazu solltest Du Dich dann wirklich durch einen Juristen (Anwalt) beraten lassen, wenn es denn überhaupt so weit kommt.

Das wünsche ich Dir natürlich nicht - hoffen ansonsten, Dir ein wenig geholfen zu haben.

=schweitzer=
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Mikael321
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Antwort #10 - 30.07.2008 um 11:17:02
 
schweitzer schrieb am 30.07.2008 um 10:29:06:
Gewährt wird PKH allerdings nur bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage bzw. bestimmter Klagepunkte.
Wobei das AA dann meist einknickt, wenn der Betroffene PKH gewährt bekommt . IMHO !

Michael
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Muleta
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Antwort #11 - 30.07.2008 um 11:54:06
 
schweitzer schrieb am 30.07.2008 um 10:29:06:
Wenn Du für die Remonstration wirklich einen Anwalt einschalten möchtest, könntest Du beim Amtsgericht unter Vorlage Deines ALG II - Bescheides ein Formular zur Bantragung von Beratungshilfe bekommen (manche Anwälte haben die auch selbst) - Der Anwalt könnte dann, ohne das Kosten für Dich entstehen, außergerichtlich für Dich tätig werden und würde die Beratungshilfe als "Vergütung" erhalten


dem widerspreche ich hier mal ganz pauschal - nicht weil das rechtlich falsch wäre, sondern weil es an der Praxis vieler Amtsgerichte völlig vorbeigeht:

1.) Beratungshilfe wird in solchen Fällen schon abgelehnt, weil der dt. gar nicht Antragsteller ist.
2.) gilt Beratungshilfe nur für "Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung." (§ 2 Abs. 1 BerHG). Die Amtsgerichte sind üblicherweise der Auffassung, dass die Betroffenen nach einer anwaltlichen Beratung selbst eine Remonstration verfassen können und eine anwaltliche Tätigkeit daher nicht erforderlich ist.
3.) Bei einer reinen Beratung könne weiterhin eine Auslagenpauschale nicht anfallen (Post und Telekom).

Es verbleibt somit bei einer Beratungshilfegebühr von 30,00 EUR (netto) ggf. zusätzlich 8,40 EUR vom Mandanten (netto, entspr. 10 EUR brutto) und viel Ärger auf allen Seiten, inkl. seitenweise Schriftverkehr mit den Rechtspflegern des Amtsgerichts. Das Honorar deckt damit u.U. noch nicht mal die Kosten für Kaffee und Kekse bei der Besprechung...

Zitat:
sind die meisten Anwälte nicht besonders begeistert dafür zu arbeiten und sind ggf. nicht so besonders motiviert (ich drücke es mal vorsichtig aus - möchte auch niemandem unberechtigt zu nahe treten.)


ich kann mir nicht vorstellen, dass Du da jemand zu Nahe treten wirst...

Zitat:
Prozesskostenhilfe (PKH) würde ein Thema, wenn nach Remonstration die Ablehnung des Visums bestätigt wird und Du klagen müsstest bzw. wolltest.


wobei eine Remonstration nicht notwendige Voraussetzung für eine Klage ist (aber im Einzelfall schnell und preiswert zum Erfolg führen kann.)

Muleta
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Antwort #12 - 30.07.2008 um 12:11:42
 
Vielen Dank Schweizer!!!! Du hast mir sehr geholfen mit deine ausführliche Antwort, ICH hoffe, sehr das es nicht dazu kommen würd, aber ich rechne jetzt mit allem, Du hast mir auch geschrieben das die MIGRATIONBERATUNGSTELLE mich unterstützen kann und mit derem hilfe könnte ich Remonstieren ohne den Anwald in anspruch zu nehmen. ist das richtig oder habe ich falsch verstanden?  Traurig
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Antwort #13 - 30.07.2008 um 12:42:19
 
Nein, Du hast nicht falsch verstanden. -

Ich weiß nicht, wo Du wohnst - auf dem "flachen Lande" ist es mitunter nicht so einfach eine gute oder überhaupt eine Migrationsberatungsstelle zu finden. Häufig sind welche bei den Wohlfahrtsverbänden (DRK, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas) angesiedelt - mitunter aber mit Spezialisierung (also nicht in allen Fragen gleichermaßen kompetent). - Bei Bedarf müsstest Du bei diesen Verbänden mal gezielt nachfragen - auch googeln kann helfen. -

Ggf. kann Dir auch ein in Deiner Kommune, Deinem Bundesland tätiger Integrations-/Ausländerbeauftragter auf Nachfrage entsprechende Informationen und Tipps für Deine Region  geben.

Erstmal drücke ich Dir aber die Daumen, dass es mit dem Visum auch so klappt!

=schweitzer=
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Antwort #14 - 30.07.2008 um 14:20:19
 
@schweitzer vielen dank dir und auch den anderen die mir auch gut geantwortet haben. Ich wohne in NRW  in Paderborn genau Kuss Kussund Ich habe mich auch schon ein wenig schlau gemacht in Internet und beim DRK angerufen und die haben mir eine Telefonnum gegeben von einem Mann der sich gut in Ausländerrecht und Asyl auskennt und sein sitz ist im Carittesverband, dort werde ich demnächst gehen und mich beraten. Ihr seid KLASSE !!!!!!!! Durchgedreht Zwinkernd
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