Es sind einfach zwei verschiedene Verfahren. Das erste ist die Eheschließung. Das zweite ist das Visum zur Familienzusammenführung.
In Deinem Fall haben die Behörden nach dem Antrag auf Familienzusammenführung nochmal überprüft, ob die Ehe geschlossen wurde, um als Ehepaar zusammen zu leben, oder ob die Ehe deswegen geschlossen wurde, um deinen Mann eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen. Aus den beiden Befragungen haben die Behörden offenbar den Schluss gezogen, dass die Widersprüche eine Scheinehe belegen.
Im Aufenthaltsgesetz heißt es dazu:
Zitat:§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs
(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
(1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn
1. feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder
2. ...
Du solltest jetzt eine
Remonstration entwerfen. Die muss aber Dein Mann dann ergänzen, und er muss sie einreichen, weil er ja Antragsteller ist. Dort solltest Du ausführlich erklären, wie die Widersprüche zustande kamen (wenn Du sie mit einem Mann zusammen herausfinden kannst) und warum das trotzdem keine Belege für eine Scheinehe sind, sondern dass die Ehe geschlossen wurde, um zusammen zu leben.
Entscheide selbst, ob Ihr es zu zweit schreibt oder ob Ihr die Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Anwaltes dazu nehmt.
Im Gesetz heißt es eben, dass das Visum nur abgelehnt werden darf, wenn die Scheinehe
feststeht und sie
ausschließlich wegen der Aufenthaltserlaubnis geschlossen wurde.
Hier kannst Du mehr dazu lesen, wenn Du magst:
http://www.zar-online.info/zar/hefte/Aufsatz_zar_06_03.pdf