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Frage bezüglich FZF (Gelesen: 10.812 mal)
Belgrad
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 30.07.2008 um 14:35:40
 
Die TS lebt von ALG II, der 10jährige Sohn wohl auch.
Gilt da nicht § 27 III AufenthG?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #16 - 30.07.2008 um 14:57:13
 
Nur beschränkt.
VwV Nds:
Zitat:
27.3.1.2 Von dem Versagungsgrund des Abs. 3 ist regelmäßig abzusehen, wenn der Aufenthaltstitel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 erteilt werden kann und nachweislich in Aussicht steht, dass der nachziehende Ausländer nach seinem Nachzug nachhaltig imstande und bereit sein wird, in Deutschland lebende Personen, die bislang ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Leistungen bestritten haben, zu unterstützen und so die Gesamthöhe öffentlicher Leistungen zu verringern.

Gerade bei Alleinerziehenden ist durch den Zuzug eines Ehepartners ja eher von einer mittelfristigen Verbesserung der Lage auszugehen.
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togolina
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 30.07.2008 um 15:00:43
 
@Belgrad hallo!!!!  Der Vater meines Sohnes zahlt Unterhalt 245Euro Monatlich dann ist der § 27.III Aufenth. immer noch für mich zuständig? Augenrollen
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togolina
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 30.07.2008 um 15:23:18
 
HALLO INGE!!!! Da hast du vollkommen recht dadurch, das ich alleinerzieherin bin, konnte ich nicht richtig arbeiten gehen, aber jetzt ab diesem Jahr wo er 10 geworden ist lernt er auch langsam allein zu bleiben. Ich mache auch eine Massname vom Arbeitsamt ist nur 2mal im Monat und die werden mir auch versuchen eine stelle zu finden aber ist auch nicht leicht, wie die Frau mir sagte weil volltagsjob bekomme ich nicht, wegen meinem Sohn, Aber wie du schon sagtest dadurch das mein Mann hier kommen könnte were auch für mich oder besser gesagt für uns leichter aus der Situazion von Hartz4 rauszukommen. Smiley
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petit_canard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #19 - 30.07.2008 um 18:11:41
 
Hi, ich wünsche von Herzen, dass es gar nicht erst zur Ablehnung kommt. Wenn doch und es stellt sich die Frage nach Remonstration etc, dann solltest du beachten, "dass am Visumverfahren nicht beteiligten Dritten aus Datenschutzgründen keine Informationen zum Verfahrensstand oder Entscheidungsgründen im Einzelfall" gegeben werden dürfen. "Am Visumverfahren beteiligt" ist ausschließlich der Antragsteller (=dein Mann) bzw. dessen gesetzlicher (bei Minderjährigen) oder bevollmächtigter Vertreter. Nicht beteiligt sind also alle anderen, einschließlich Ehegatten, Caritasverbänden, Migrationsberatungsstellen etc. Aber dein Mann könnte dich, den Anwalt bzw. wen auch immer bevollmächtigen zur Vertretung im Visumverfahren. Das könnte er auch jetzt schon tun.
Zu Scheinehe: Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ergab die gleichzeitige Befragung, dass ihr übereinstimmend geantwortet habt? Dann brauchst du dir wegen Scheinehe wohl nicht soooo viel Gedanken machen. Die Hürden für eine Ablehnung wegen Scheinehe sind recht hoch; wenn keine "gravierenden" Unterschiede in den Antworten oder Wissenslücken vorhanden waren, dann würde eine Ablehnung wohl kaum vor Gericht Bestandskraft haben (kommt natürlich auf den Einzelfall an!!).
Ansonsten: Visum im April beantragt? Dann ist das bislang keine außergewöhnlich lange Bearbeitungszeit. Drei bis sechs Monate sind vollkommen normal (auch wenn's für den Einzelnen unzumutbar lang erscheint).
Was du jetzt tun kannst: Bei der ALA nachfragen, ob dort deine Mithilfe gebraucht wird bzw. wie lange die Prüfung dort noch dauern wird.
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #20 - 30.07.2008 um 23:50:23
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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togolina
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF-Visa abgelehnt
Antwort #21 - 02.09.2008 um 16:21:45
 
Hallo!!! Ich bins wieder und ich möchte auch was fragen? Ich bin ganz fertig und leer nach 4Monaten hat mein Mann heute das Visum abgelehnt bekommen er ist auch ganz fertig, mit der Begründung; Der wiedersprüchlichen und zum Teil nicht nachvollziehbaren Angaben, welche Sie und Ihre Ehefrau in den jeweiligen Befragungen gemacht haben, bestehen Zweifel. Wie kann ich das vertehen? Weil ich vor 4 wochen beim Standesamt war, und die Standesbeamtin hat mir gesagt, das meine Ehe Rechtskräftig und Registriert schon ist ich musste nur noch wenn mein Mann hier ist die Originale vorbeibringen. Ich bin davon ausgegangen wenn meine Ehe Registret ist dann bestehen doch keine Zweifel an Scheinehe? Leider habe ich mich zu früh gefreut weinend Ich habe schon mit Rechtsanwald gesprochen, aber ich möchte auch gerne wissen wie mann die Zweifeln bei der Bechörde beseitigen kann? Und ob mein Mann Überhaubt Visum bekommt Traurig
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #22 - 02.09.2008 um 16:41:26
 
Schweitzer hat dir hier mal erklärt wie man remonstriert: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1217358624

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 02.09.2008 um 16:56:00
 
Auch unsere kaum gelesene ... enthält da bissl
was interessantes dazu  Augenrollen

Ich hab das mal an deinen alten thread angehängt.
Die Zusammenhänge sollen schon erkennbar sein/
bleiben.

Der Link zur Remonstration wurde dir schon zuvor
gegeben.
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togolina
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 02.09.2008 um 18:50:54
 
Danke Fons, Aber ich würde auch gerne wissen, warum die Ehe annerkant und registriert im Computer steht, wenn doch wegen angebliche Scheinehe die Visum Abgelehnt ist. Sorry aber das verstehe ich nicht? Griesgrämig Vieleicht kann mir jemand erklären damit ich das besser verstehen kann Traurig
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #25 - 02.09.2008 um 19:13:16
 
Es sind einfach zwei verschiedene Verfahren. Das erste ist die Eheschließung. Das zweite ist das Visum zur Familienzusammenführung.

In Deinem Fall haben die Behörden nach dem Antrag auf Familienzusammenführung nochmal überprüft, ob die Ehe geschlossen wurde, um als Ehepaar zusammen zu leben, oder ob die Ehe deswegen geschlossen wurde, um deinen Mann eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen. Aus den beiden Befragungen haben die Behörden offenbar den Schluss gezogen, dass die Widersprüche eine Scheinehe belegen.

Im Aufenthaltsgesetz heißt es dazu:
Zitat:
§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs

(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.

(1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn

    1. feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder

    2. ...


Du solltest jetzt eine Remonstration entwerfen. Die muss aber Dein Mann dann ergänzen, und er muss sie einreichen, weil er ja Antragsteller ist. Dort solltest Du ausführlich erklären, wie die Widersprüche zustande kamen (wenn Du sie mit einem Mann zusammen herausfinden kannst) und warum das trotzdem keine Belege für eine Scheinehe sind, sondern dass die Ehe geschlossen wurde, um zusammen zu leben.

Entscheide selbst, ob Ihr es zu zweit schreibt oder ob Ihr die Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Anwaltes dazu nehmt.

Im Gesetz heißt es eben, dass das Visum nur abgelehnt werden darf, wenn die Scheinehe feststeht und sie ausschließlich wegen der Aufenthaltserlaubnis geschlossen wurde.

Hier kannst Du mehr dazu lesen, wenn Du magst:
http://www.zar-online.info/zar/hefte/Aufsatz_zar_06_03.pdf
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 02.09.2008 um 19:58:41
 
reinhard schrieb am 02.09.2008 um 19:13:16:
Im Gesetz heißt es eben, dass das Visum nur abgelehnt werden darf, wenn die Scheinehe feststeht und sie ausschließlich wegen der Aufenthaltserlaubnis geschlossen wurde.

Hier kannst Du mehr dazu lesen, wenn Du magst:
http://www.zar-online.info/zar/hefte/Aufsatz_zar_06_03.pdf


das sehen die unterschiedlichen Kammern am VG Berlin aber ganz unterschiedlich - man sollte sich also nicht blindlings darauf verlassen.

Im Übrigen halte ich eine ausführliche Remonstration in Scheinehefällen für absolut kontraproduktiv. Ohne vorherige Akteneinsicht ist das ein blindes Stochern im Nebel und ohne Kenntnisse darüber, wie die eigenen Angaben dann ausgelegt werden, geht sowas ziemlich oft in die Hose und kann dann auch in einem Klageverfahren nicht mehr "repariert" werden.

Muleta
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togolina
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Antwort #27 - 02.09.2008 um 20:28:23
 
Vielen Dank Reinhard für deine ausfürliche  Antwort, jetzt habe ich das besser verstanden. Ich habe schon mit Rechtsanwald für Ausländerrecht gesprochen, er hat auch schon die Vollmacht von meinem Mann bekommen und er teilte mir mit das er würd sich mit der Botschaft im kontakt setzen, und jetzt ist es wieder das warten angesagt weinend
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