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FZF oder wie oder was? (Gelesen: 1.901 mal)
Bonny
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mein Ägypten


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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31.08.2008 um 00:35:37
 
Hallo,

Ich bin nun 3 Jahre mit meinem Mann (Ägypter) verheiratet.
Wir haben diese Zeit in Ägypten zusammen gelebt und auch dort in Kairo geheiratet.

Nun bin ich in Deutschland. Kann mein Mann auch in Deutschland leben. Er hat auch Aussicht auf eine Fortbildungsmassnahme (wird auch vergütet), wenn er eine Arbeitserlaubnis hat.

Leider lebe ich zur Zeit von ALG 2.

Was müssen wir machen? Wo muss ich hingehen? Was muss ER machen oder wo muss ER hingehen???

Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten

LG
Bonny
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.08.2008 um 00:42:43
 
Bonny schrieb am 31.08.2008 um 00:35:37:
Was müssen wir machen?

Die Forensuche bringt sichtbare Ergebnisse zu Tage. Zwinkernd

Versuche auch Beiträge zu finden, die das Thema "Regelausnahmegrund" beinhalten.

So wie du deinen Fall schilderst wäre dir auch eine Ehe im Ausland zumutbar nachdem im Moment der LU nicht gesichert ist.

trixie
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.08.2008 um 00:50:59
 
Bonny schrieb am 31.08.2008 um 00:35:37:
Kann mein Mann auch in Deutschland leben.

Grundsätzlich ja.

Bonny schrieb am 31.08.2008 um 00:35:37:
Was müssen wir machen?

Um das in Gang zu bringen, muss er eine Visum beantra-
gen. Stichwort auch A1-Sprachkenntnisse. Ist hier 127 x
schon diskutiert.....
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 31.08.2008 um 01:06:00
 
fons schrieb am 31.08.2008 um 00:50:59:
Stichwort auch A1-Sprachkenntnisse.

... trifft hier aber nicht zu, nachdem die Ehe bereits im Ausland gelebt wurde.

trixie
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 31.08.2008 um 01:15:30
 
Jepp, danke.

Sehr wichtiger Faktor hier!
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Bonny
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mein Ägypten


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.09.2008 um 20:24:09
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Nun sieht die Sache so aus:

Mein Mann hat nicht nur Interesse einfach so nach Deutschland zu kommen, "nur" weil ich jetzt hier bin.

Er hat die Möglichkeit an einer Fortbildungsmassnahme teilzunehmen, welche über 2 Jahre geht. Dabei muss er auch in einem ausbildenen Betrieb arbeiten und bekommt dementsprechend Vergütung.

Ich habe mich nun mit der zuständigen IHK in Verbindung gesetzt. Diese gaben mir die Info, dass der Fortbildung nichts im Wege stehe, wenn mein Mann über eine Arbeitserlaubnis verfüge.

So, wie machen wir das nun??? Tourisenvisum, Fzf.... Visum wegen Erwerbstätigkeit... mein Mann ist ja wie schon gesagt Ägypter.

Freue mich auf eure Antworten und Ratschläge.

Liebe Grüsse

Bonny
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