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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Frage bezüglich FZF
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Beitrag begonnen von togolina am 29.07.2008 um 21:10:24

Titel: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 29.07.2008 um 21:10:24
Hallo liebe experte!! Ich habe eine Frage dies bezüglich FZF. Ich bin Deutsche und ich habe am 22März 08 in Togo geheiratet, am 24April hat mein mann Antrag bei der D.Botschaft Abgegeben inklusive A1 Zertifikat gestellt am 27Mai habe ich ein Interviow bei der Ausländeramt und mein mann zugleich bei der Botschaft nach ein und halbe stunde waren wir fertig wir haben viele einstimmigkeit gehabt, darüber bin ich auch froh. Bevor ich den termin zum Interviow bekommen habe, war ich beim Rechtsanwalt und der hat zu der Botschaft gefaxt ab die Papiere in ordnung sind, aber darauf haben die nur geantwortet das wir 3MONATE oder auch länger warten müssen. Am 22JUNI habe ich erfahren das die Überprüfung in Togo abgeschlossen sind, das die jetzt nur auf eine Nachricht vom AA warten jetzt sind schon wieder fast 5 wochen vergangen und immer noch keine Antwort, Ich möchte nicht sofort den Anwalt in anspruch nehmen weil er mir auch gesagt hat, wenn er für mein Mann tägig würd müsste ich die Kosten BEZAHLEN, da ich von Harz4 lebe und ein 10 Jährigen Sohn habe ist das schlecht für mich, und ich möchte erstmal Sie fragen ob ich noch warten soll oder nachfragen bei der AA. .Ich habe hier in dem Forum auch gelesen das die AA die Scheinehe bevorzug und keine Visum erteilt, Ich habe auch angst das, das auch bei mir der Fall würd. Ich hoffe sie werden mir antworten
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Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von trixie am 29.07.2008 um 22:10:25

togolina schrieb am 29.07.2008 um 21:10:24:
Ich habe hier in dem Forum auch gelesen das die AA die Scheinehe bevorzug und keine Visum erteilt,

Die Botschaft bevorzugt keine Scheinehe; aber sicherlich meinst du, dass sie sehr oft eine Scheinehe in den Raum wirft und somit das Visum ablehnt.

Ob das in euerem Fall so gesehen wird, kann man nicht sagen. Trotzdem mehren sich in letzter Zeit die Berichte, dass bei ALG II Beziehern sehr oft das Thema Scheinehe zur Ablehnung des Visums führt. Deine Angst kann ich sehr gut nachvollziehen und verstehen.

Im Moment würde ich da noch nicht schwarz sehen, das die Überprüfung der Urkunden durch einen Vertrauensanwalt (Togo zählt zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen) schon mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Du kannst ja einmal bei der Botschaft oder der ABH nachfragen, wie nun stand der Dinge ist. Den Anwalt würde ich im Moment - schon der Kosten wegen - noch nicht einsetzen.

trixie

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 29.07.2008 um 22:37:17
Vielen dank trixi für deine Antwort, du hast recht ich habe mich falsch ausgedrückt aber du bist auf dem punkt gekommen, Ich habe vor einem Monat erfahren das die ÜBERPRÜFUNG alle Dokumente von meinem Mann schon abgeschlossen sind, nur die AA muss jetzt die Stellung dazu nehmen und das dauert so langer das ich mir würklich sorgen mache. Danke ich werde auch das machen und zum AA gehen und nach fragen, mal sehen was die mir sagen ::)  

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von trixie am 29.07.2008 um 23:06:19

togolina schrieb am 29.07.2008 um 22:37:17:
nur die AA muss jetzt die Stellung dazu nehmen

Auch hier eine kleine Korrektur:

Nicht das AA ist am Visumsverfahren beteiligt, sondern die ABH an deinem Wohnsitz. ;)

trixie

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 29.07.2008 um 23:31:19
schon wieder habe ich fehler gemacht :-[ :-[aber ich bin davon ausgegangen das AA und das ABH daselber ist, dann für was ist AA zustendig? :-/

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von trixie am 29.07.2008 um 23:43:35

Zitat:
schon wieder habe ich fehler gemacht

Aber nur so lernt man, sie künftig zu vermeiden.

Wenn man aus Fehlern lernt, dann sollte man die Fehler bei denen man meisten lernt, am Anfang seines Lebens machen. ;)


togolina schrieb am 29.07.2008 um 23:31:19:
dann für was ist AA zustendig?

Das AA ist die übergeordnete Behörde der Botschaften. Wenn es zwischen den Beteiligten zu Problemen kommt, kann man sich u.a. an den Bürgerservice des AA wenden. ;)

trixie

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 30.07.2008 um 09:30:15
Guten Morgen Trixiund danke dir für die aufklärung. Das heisst; Wenn das Visum abgelehnt würd, kann ich mich dann an das Bürgeservis melden oder? ::)

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von schweitzer am 30.07.2008 um 09:37:22

togolina schrieb am 30.07.2008 um 09:30:15:
Wenn das Visum abgelehnt würd
könntest Du remonstrieren - siehe dazu hier. (Blaues bitte anklicken!)

Der Bürgerservice ist IMHO eher bei allgemeinen Anfragen oder bei Problemen im Vorfeld der letztlichen Visaerteilung ggf. nützliche Ansprechstelle. Ist die Entscheidung über das Visum - hier: die Ablehnung - erst einmal getroffen, hilft nur noch der Rechtsweg.

=schweitzer=

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 30.07.2008 um 10:15:55
Ich danke dir Schweiter !!!!

Das werde ich machen falls das Visum abgelehnt würd. Ich habe noch eine Frage? Falls ich den Anwald einschalte und er Remonstriert, muss ich die vollen Kosten übernehmen oder kann ich Prozeskostenhilfe beantragen, Das ich von Hartz4 lebe?  :-?

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von schweitzer am 30.07.2008 um 10:29:06
Für die Remonstration wird es keine Prozesskostenhilfe geben, weil das Remonstrationsverfahren ein außergerichtliches ist.  -

Wenn Du für die Remonstration wirklich einen Anwalt einschalten möchtest, könntest Du beim Amtsgericht unter Vorlage Deines ALG II - Bescheides ein Formular zur Bantragung von Beratungshilfe bekommen (manche Anwälte haben die auch selbst) - Der Anwalt könnte dann, ohne das Kosten für Dich entstehen, außergerichtlich für Dich tätig werden und würde die Beratungshilfe als "Vergütung" erhalten - Da das aber ausgesprochen wenig ist, sind die meisten Anwälte nicht besonders begeistert dafür zu arbeiten und sind ggf. nicht so besonders motiviert (ich drücke es mal vorsichtig aus - möchte auch niemandem unberechtigt zu nahe treten.)

Eine Remonstration solltest Du ansonsten allerdings auch mit Unterstützung durch eine gute Migrationsberatungsstelle gut vorbereiten und durchführen können. Das wäre eine Alternative

Prozesskostenhilfe (PKH) würde ein Thema, wenn nach Remonstration die Ablehnung des Visums bestätigt wird und Du klagen müsstest bzw. wolltest. Prozesskostenhilfe wäre dann ebenfalls unter Nachweis der Bedürftigkeit bei derselben Kammer des Gerichts zu beantragen, die auch in der Sache selbst entscheidet. - Gewährt wird PKH allerdings nur bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage bzw. bestimmter Klagepunkte. - Aber dazu solltest Du Dich dann wirklich durch einen Juristen (Anwalt) beraten lassen, wenn es denn überhaupt so weit kommt.

Das wünsche ich Dir natürlich nicht - hoffen ansonsten, Dir ein wenig geholfen zu haben.

=schweitzer=

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von Mikael321 am 30.07.2008 um 11:17:02

schweitzer schrieb am 30.07.2008 um 10:29:06:
Gewährt wird PKH allerdings nur bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage bzw. bestimmter Klagepunkte.
Wobei das AA dann meist einknickt, wenn der Betroffene PKH gewährt bekommt . IMHO !

Michael

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von Muleta am 30.07.2008 um 11:54:06

schweitzer schrieb am 30.07.2008 um 10:29:06:
Wenn Du für die Remonstration wirklich einen Anwalt einschalten möchtest, könntest Du beim Amtsgericht unter Vorlage Deines ALG II - Bescheides ein Formular zur Bantragung von Beratungshilfe bekommen (manche Anwälte haben die auch selbst) - Der Anwalt könnte dann, ohne das Kosten für Dich entstehen, außergerichtlich für Dich tätig werden und würde die Beratungshilfe als "Vergütung" erhalten


dem widerspreche ich hier mal ganz pauschal - nicht weil das rechtlich falsch wäre, sondern weil es an der Praxis vieler Amtsgerichte völlig vorbeigeht:

1.) Beratungshilfe wird in solchen Fällen schon abgelehnt, weil der dt. gar nicht Antragsteller ist.
2.) gilt Beratungshilfe nur für "Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung." (§ 2 Abs. 1 BerHG). Die Amtsgerichte sind üblicherweise der Auffassung, dass die Betroffenen nach einer anwaltlichen Beratung selbst eine Remonstration verfassen können und eine anwaltliche Tätigkeit daher nicht erforderlich ist.
3.) Bei einer reinen Beratung könne weiterhin eine Auslagenpauschale nicht anfallen (Post und Telekom).

Es verbleibt somit bei einer Beratungshilfegebühr von 30,00 EUR (netto) ggf. zusätzlich 8,40 EUR vom Mandanten (netto, entspr. 10 EUR brutto) und viel Ärger auf allen Seiten, inkl. seitenweise Schriftverkehr mit den Rechtspflegern des Amtsgerichts. Das Honorar deckt damit u.U. noch nicht mal die Kosten für Kaffee und Kekse bei der Besprechung...


Zitat:
sind die meisten Anwälte nicht besonders begeistert dafür zu arbeiten und sind ggf. nicht so besonders motiviert (ich drücke es mal vorsichtig aus - möchte auch niemandem unberechtigt zu nahe treten.)


ich kann mir nicht vorstellen, dass Du da jemand zu Nahe treten wirst...


Zitat:
Prozesskostenhilfe (PKH) würde ein Thema, wenn nach Remonstration die Ablehnung des Visums bestätigt wird und Du klagen müsstest bzw. wolltest.


wobei eine Remonstration nicht notwendige Voraussetzung für eine Klage ist (aber im Einzelfall schnell und preiswert zum Erfolg führen kann.)

Muleta

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 30.07.2008 um 12:11:42
Vielen Dank Schweizer!!!! Du hast mir sehr geholfen mit deine ausführliche Antwort, ICH hoffe, sehr das es nicht dazu kommen würd, aber ich rechne jetzt mit allem, Du hast mir auch geschrieben das die MIGRATIONBERATUNGSTELLE mich unterstützen kann und mit derem hilfe könnte ich Remonstieren ohne den Anwald in anspruch zu nehmen. ist das richtig oder habe ich falsch verstanden?  :-[

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von schweitzer am 30.07.2008 um 12:42:19
Nein, Du hast nicht falsch verstanden. -

Ich weiß nicht, wo Du wohnst - auf dem "flachen Lande" ist es mitunter nicht so einfach eine gute oder überhaupt eine Migrationsberatungsstelle zu finden. Häufig sind welche bei den Wohlfahrtsverbänden (DRK, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas) angesiedelt - mitunter aber mit Spezialisierung (also nicht in allen Fragen gleichermaßen kompetent). - Bei Bedarf müsstest Du bei diesen Verbänden mal gezielt nachfragen - auch googeln kann helfen. -

Ggf. kann Dir auch ein in Deiner Kommune, Deinem Bundesland tätiger Integrations-/Ausländerbeauftragter auf Nachfrage entsprechende Informationen und Tipps für Deine Region  geben.

Erstmal drücke ich Dir aber die Daumen, dass es mit dem Visum auch so klappt!

=schweitzer=

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 30.07.2008 um 14:20:19
@schweitzer vielen dank dir und auch den anderen die mir auch gut geantwortet haben. Ich wohne in NRW  in Paderborn genau :-* :-*und Ich habe mich auch schon ein wenig schlau gemacht in Internet und beim DRK angerufen und die haben mir eine Telefonnum gegeben von einem Mann der sich gut in Ausländerrecht und Asyl auskennt und sein sitz ist im Carittesverband, dort werde ich demnächst gehen und mich beraten. Ihr seid KLASSE !!!!!!!! :D ;)

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von Belgrad am 30.07.2008 um 14:35:40
Die TS lebt von ALG II, der 10jährige Sohn wohl auch.
Gilt da nicht § 27 III AufenthG?

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von inge am 30.07.2008 um 14:57:13
Nur beschränkt.
VwV Nds:

Zitat:
27.3.1.2 Von dem Versagungsgrund des Abs. 3 ist regelmäßig abzusehen, wenn der Aufenthaltstitel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 erteilt werden kann und nachweislich in Aussicht steht, dass der nachziehende Ausländer nach seinem Nachzug nachhaltig imstande und bereit sein wird, in Deutschland lebende Personen, die bislang ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Leistungen bestritten haben, zu unterstützen und so die Gesamthöhe öffentlicher Leistungen zu verringern.

Gerade bei Alleinerziehenden ist durch den Zuzug eines Ehepartners ja eher von einer mittelfristigen Verbesserung der Lage auszugehen.

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 30.07.2008 um 15:00:43
@Belgrad hallo!!!!  Der Vater meines Sohnes zahlt Unterhalt 245Euro Monatlich dann ist der § 27.III Aufenth. immer noch für mich zuständig? ::)

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 30.07.2008 um 15:23:18
HALLO INGE!!!! Da hast du vollkommen recht dadurch, das ich alleinerzieherin bin, konnte ich nicht richtig arbeiten gehen, aber jetzt ab diesem Jahr wo er 10 geworden ist lernt er auch langsam allein zu bleiben. Ich mache auch eine Massname vom Arbeitsamt ist nur 2mal im Monat und die werden mir auch versuchen eine stelle zu finden aber ist auch nicht leicht, wie die Frau mir sagte weil volltagsjob bekomme ich nicht, wegen meinem Sohn, Aber wie du schon sagtest dadurch das mein Mann hier kommen könnte were auch für mich oder besser gesagt für uns leichter aus der Situazion von Hartz4 rauszukommen. :)

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von petit_canard am 30.07.2008 um 18:11:41
Hi, ich wünsche von Herzen, dass es gar nicht erst zur Ablehnung kommt. Wenn doch und es stellt sich die Frage nach Remonstration etc, dann solltest du beachten, "dass am Visumverfahren nicht beteiligten Dritten aus Datenschutzgründen keine Informationen zum Verfahrensstand oder Entscheidungsgründen im Einzelfall" gegeben werden dürfen. "Am Visumverfahren beteiligt" ist ausschließlich der Antragsteller (=dein Mann) bzw. dessen gesetzlicher (bei Minderjährigen) oder bevollmächtigter Vertreter. Nicht beteiligt sind also alle anderen, einschließlich Ehegatten, Caritasverbänden, Migrationsberatungsstellen etc. Aber dein Mann könnte dich, den Anwalt bzw. wen auch immer bevollmächtigen zur Vertretung im Visumverfahren. Das könnte er auch jetzt schon tun.
Zu Scheinehe: Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ergab die gleichzeitige Befragung, dass ihr übereinstimmend geantwortet habt? Dann brauchst du dir wegen Scheinehe wohl nicht soooo viel Gedanken machen. Die Hürden für eine Ablehnung wegen Scheinehe sind recht hoch; wenn keine "gravierenden" Unterschiede in den Antworten oder Wissenslücken vorhanden waren, dann würde eine Ablehnung wohl kaum vor Gericht Bestandskraft haben (kommt natürlich auf den Einzelfall an!!).
Ansonsten: Visum im April beantragt? Dann ist das bislang keine außergewöhnlich lange Bearbeitungszeit. Drei bis sechs Monate sind vollkommen normal (auch wenn's für den Einzelnen unzumutbar lang erscheint).
Was du jetzt tun kannst: Bei der ALA nachfragen, ob dort deine Mithilfe gebraucht wird bzw. wie lange die Prüfung dort noch dauern wird.

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von Tippi am 30.07.2008 um 23:50:23
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: FZF-Visa abgelehnt
Beitrag von togolina am 02.09.2008 um 16:21:45
Hallo!!! Ich bins wieder und ich möchte auch was fragen? Ich bin ganz fertig und leer nach 4Monaten hat mein Mann heute das Visum abgelehnt bekommen er ist auch ganz fertig, mit der Begründung; Der wiedersprüchlichen und zum Teil nicht nachvollziehbaren Angaben, welche Sie und Ihre Ehefrau in den jeweiligen Befragungen gemacht haben, bestehen Zweifel. Wie kann ich das vertehen? Weil ich vor 4 wochen beim Standesamt war, und die Standesbeamtin hat mir gesagt, das meine Ehe Rechtskräftig und Registriert schon ist ich musste nur noch wenn mein Mann hier ist die Originale vorbeibringen. Ich bin davon ausgegangen wenn meine Ehe Registret ist dann bestehen doch keine Zweifel an Scheinehe? Leider habe ich mich zu früh gefreut :'( Ich habe schon mit Rechtsanwald gesprochen, aber ich möchte auch gerne wissen wie mann die Zweifeln bei der Bechörde beseitigen kann? Und ob mein Mann Überhaubt Visum bekommt :-[

Titel: Re: FZF-Visa abgelehnt
Beitrag von maki am 02.09.2008 um 16:41:26
Schweitzer hat dir hier mal erklärt wie man remonstriert: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1217358624


Titel: Re: FZF-Visa abgelehnt
Beitrag von fons am 02.09.2008 um 16:56:00
Auch unsere kaum gelesene http://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/i4a_faq.gif enthält da bissl
was interessantes dazu  ::)

Ich hab das mal an deinen alten thread angehängt.
Die Zusammenhänge sollen schon erkennbar sein/
bleiben.

Der Link zur Remonstration wurde dir schon zuvor
gegeben.

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 02.09.2008 um 18:50:54
Danke Fons, Aber ich würde auch gerne wissen, warum die Ehe annerkant und registriert im Computer steht, wenn doch wegen angebliche Scheinehe die Visum Abgelehnt ist. Sorry aber das verstehe ich nicht? :( Vieleicht kann mir jemand erklären damit ich das besser verstehen kann :-[

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von reinhard am 02.09.2008 um 19:13:16
Es sind einfach zwei verschiedene Verfahren. Das erste ist die Eheschließung. Das zweite ist das Visum zur Familienzusammenführung.

In Deinem Fall haben die Behörden nach dem Antrag auf Familienzusammenführung nochmal überprüft, ob die Ehe geschlossen wurde, um als Ehepaar zusammen zu leben, oder ob die Ehe deswegen geschlossen wurde, um deinen Mann eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen. Aus den beiden Befragungen haben die Behörden offenbar den Schluss gezogen, dass die Widersprüche eine Scheinehe belegen.

Im Aufenthaltsgesetz heißt es dazu:

Zitat:
§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs

(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.

(1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn

   1. feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder

   2. ...


Du solltest jetzt eine Remonstration entwerfen. Die muss aber Dein Mann dann ergänzen, und er muss sie einreichen, weil er ja Antragsteller ist. Dort solltest Du ausführlich erklären, wie die Widersprüche zustande kamen (wenn Du sie mit einem Mann zusammen herausfinden kannst) und warum das trotzdem keine Belege für eine Scheinehe sind, sondern dass die Ehe geschlossen wurde, um zusammen zu leben.

Entscheide selbst, ob Ihr es zu zweit schreibt oder ob Ihr die Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Anwaltes dazu nehmt.

Im Gesetz heißt es eben, dass das Visum nur abgelehnt werden darf, wenn die Scheinehe feststeht und sie ausschließlich wegen der Aufenthaltserlaubnis geschlossen wurde.

Hier kannst Du mehr dazu lesen, wenn Du magst:
http://www.zar-online.info/zar/hefte/Aufsatz_zar_06_03.pdf

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von Muleta am 02.09.2008 um 19:58:41

reinhard schrieb am 02.09.2008 um 19:13:16:
Im Gesetz heißt es eben, dass das Visum nur abgelehnt werden darf, wenn die Scheinehe feststeht und sie ausschließlich wegen der Aufenthaltserlaubnis geschlossen wurde.

Hier kannst Du mehr dazu lesen, wenn Du magst:
http://www.zar-online.info/zar/hefte/Aufsatz_zar_06_03.pdf


das sehen die unterschiedlichen Kammern am VG Berlin aber ganz unterschiedlich - man sollte sich also nicht blindlings darauf verlassen.

Im Übrigen halte ich eine ausführliche Remonstration in Scheinehefällen für absolut kontraproduktiv. Ohne vorherige Akteneinsicht ist das ein blindes Stochern im Nebel und ohne Kenntnisse darüber, wie die eigenen Angaben dann ausgelegt werden, geht sowas ziemlich oft in die Hose und kann dann auch in einem Klageverfahren nicht mehr "repariert" werden.

Muleta

Titel: Re: Frage bezüglich FZF
Beitrag von togolina am 02.09.2008 um 20:28:23
Vielen Dank Reinhard für deine ausfürliche  Antwort, jetzt habe ich das besser verstanden. Ich habe schon mit Rechtsanwald für Ausländerrecht gesprochen, er hat auch schon die Vollmacht von meinem Mann bekommen und er teilte mir mit das er würd sich mit der Botschaft im kontakt setzen, und jetzt ist es wieder das warten angesagt :'(

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