dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 15:33:25:anscheinend gibt es in den ganze Botschaft keiner der arabisch kann (arabisch ist offizielle Sprache in Israel), deswegen, hat die Botschaft über den Inhalt der Beamtin empfohlen sich nach Ramalla (?) zu wenden.
Wer sagt dies, etwa die Standesbeamtin selbst?
Vielleicht solltest Du das mal vor Ort in der Amtsprache klären, z.B. anläßlich der Registrierung des Kindes als israelischer Staatsbürger
thom
Botschaft:
Neben Hebräisch ist Arabisch die zweite Amtssprache des Staates Israel. Arabisch ist die Muttersprache von rund einer Millionen arabischer und drusischer Staatsbürger Israels. In vielen Schulen in Israel wird auf Arabisch gelehrt.
Kinder, die bei der Geburt ein Elternteil mit israelischer Staatsbürgerschaft haben, erhalten nach dem israelischen Staatsbürgerschaftsgesetz mit der Geburt die israelische Staatsbürgerschaft, wenn der israelische Elternteil die israelische Staatsbürgerschaft durch Geburt in Israel, Einbürgerung oder Einwanderung nach Israel erworben hat.
Zur Registrierung eines Kindes müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Original-Geburtsurkunde – beglaubigt per Apostille
2. Passkopien beider Elternteile
3. Einen mit 4 € frankierten und adressierten Rückumschlag
Um das Kind registrieren zu lassen, müssen die Eltern im Konsulat gemeinsam mit dem Kind erscheinen.