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anerkennung  meiner Eheschließung (Gelesen: 31.557 mal)
dodo11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 29.07.2008 um 15:33:25
 
thom,
die Heiratsurkunde ist gestempelt von Sharia Gericht, ob das in  das Bevölkerungregister aktualisiert ist kann ich nicht sagen.
Die Botschaft hat zwar die Apostille bestätigt, aber über das Inhalt konnte sich nicht äusern, weil es auf arabisch ist und anscheinend gibt es in den ganze Botschaft keiner der arabisch kann (arabisch ist offizielle Sprache in Israel), deswegen, hat die Botschaft über den Inhalt der Beamtin empfohlen sich nach Ramalla (?) zu wenden. Und das ist eigentlich der große Schock für uns. Was hat ein Israeli Staatsbürger mit Ramalla zu tun, und wer sind sie überhaupt, dass sie rechtsbindige Stellung an der Sache nehmen dürfen. Mit der Logik konnte sie auch Anfrage an Saudi Arabien oder Lybien schicken, die si wohl auch araber und könenn arabisch??? Von daher denke ich es ist einfach unerklärbar was diese Beamtin tut.
Und was soll ich mit dem Meldeamt machen?
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ronny
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Antwort #16 - 29.07.2008 um 15:49:44
 
tapir schrieb am 29.07.2008 um 15:06:29:
Hast Du hierfür eine Quelle?


M.E. legt das der § 438 ZPO fest.

Bisher lese ich den so, dass grundsätzlich jede ausl. öffentliche Urkunde der freien Beweiswürdigung unterliegt  (Abs. 1) und durch die Legalisation (und eben nur die )durch einen deutschen Konsularbeamten ein Beweis der Echtheit vorliegt.

Eine vergleichbare Regelung für Apostillen kenne ich nicht.

Das ist nach meinen Informationen auch der eigentliche Hintergrund für die Verweigerung der Legalisation bei den Problemstaaten:

Der Konsularbeamte kann nicht sehenden Auges eine Beweisfiktion schaffen, welche durch die Realität überholt ist.

Zum Sachverhalt:

Welche Religionen sind denn bei der Eheschließung beteiligt?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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dodo11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 29.07.2008 um 15:57:47
 
Hallo Ronny,

wir beide sind Muslime
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thom
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Antwort #18 - 29.07.2008 um 16:06:04
 
dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 15:33:25:
die Heiratsurkunde ist gestempelt von Sharia Gericht, ob das indas Bevölkerungregister aktualisiert ist kann ich nicht sagen. 

Wenn es schon keine standesamtlichen Trauungen gibt, muss das eigentlich reichen.
Wüsste nicht, was die Botschaft da noch weiter bescheinigen soll und die Standesbeamtin will.
Da sie offenbar der Meldebehörde den Nachweis Eurer Ledigkeit mitgeteilt hat, landet das sicher bei der ABH. Vielleicht weiß ein Experte, wie man dagegen vorgehen kann.
thom

Den Auszug aus dem Bevölkerungsregister könntest Du zusätzlich holen, sollte helfen.
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Eduard
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Antwort #19 - 29.07.2008 um 18:01:52
 
ronny schrieb am 29.07.2008 um 15:49:44:
Eine vergleichbare Regelung für Apostillen kenne ich nicht.


Hallo Ronny,
habe mal schnell gegoogelt und bin auf
http://www.hcch.net/index_en.php?act=conventions.text&cid=41&zoek=apostille
gestoßen.

Artikel 2 der 

"Convention of 5 October 1961 Abolishing the Requirement of Legalisation for Foreign Public Documents"

sagt:

"Each Contracting State shall exempt from legalisation documents to which the present Convention applies and which have to be produced in its territory."

Da Deutschland den Vertrag unterzeichnet hat, ist er damit doch wohl geltendes Recht für D geworden und die Apostille ersetzt die Legalisation, oder nicht? Und Israel ist ebenfalls Vertragsstaat.

Eduard

P.S.: Wenn ich mir den Sachverhalt so ansehe, dann frage ich mich, ob hier nicht eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft (arabische Abstammung) vorliegt. Den Vorschlag, sich nach Ramalla zu wenden, könnte man jedenfalls als Diskriminierung ansehen, auch wenn er wahrscheinlich nur Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit ist. Gibt es ein Äquivalent zum AGG für Behörden?  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 29.07.2008 um 18:16:30 von Eduard »  
 
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Antwort #20 - 29.07.2008 um 18:33:28
 
Eduard schrieb am 29.07.2008 um 18:01:52:
Gibt es ein Äquivalent zum AGG für Behörden?


Das Grundgesetz - Art. 3.
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thom
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Antwort #21 - 29.07.2008 um 18:33:43
 
dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 15:33:25:
anscheinend gibt es in den ganze Botschaft keiner der arabisch kann (arabisch ist offizielle Sprache in Israel), deswegen, hat die Botschaft über den Inhalt der Beamtin empfohlen sich nach Ramalla (?) zu wenden. 

Wer sagt dies, etwa die Standesbeamtin selbst?
Vielleicht solltest Du das mal vor Ort in der Amtsprache klären, z.B. anläßlich der Registrierung des Kindes als israelischer Staatsbürger
thom

Botschaft:
Neben Hebräisch ist Arabisch die zweite Amtssprache des Staates Israel. Arabisch ist die Muttersprache von rund einer Millionen arabischer und drusischer Staatsbürger Israels. In vielen Schulen in Israel wird auf Arabisch gelehrt.

Kinder, die bei der Geburt ein Elternteil mit israelischer Staatsbürgerschaft haben, erhalten nach dem israelischen Staatsbürgerschaftsgesetz mit der Geburt die israelische Staatsbürgerschaft, wenn der israelische Elternteil die israelische Staatsbürgerschaft durch Geburt in Israel, Einbürgerung oder Einwanderung nach Israel erworben hat.
Zur Registrierung eines Kindes müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Original-Geburtsurkunde – beglaubigt per Apostille
2. Passkopien beider Elternteile
3. Einen mit 4 € frankierten und adressierten Rückumschlag
Um das Kind registrieren zu lassen, müssen die Eltern im Konsulat gemeinsam mit dem Kind erscheinen.
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dodo11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 29.07.2008 um 18:35:12
 
Hallo Leute,
danke an alle die sich die Mühe gegeben haben.
Wir warten mal auf die Antwort von Ramalla weil ich weiß es nicht was wir besseres machen können. Absurden passieren jeden Tag.
Ich dachte nur wir können irgendwie die Sache beschleunigen, weil letztendlich gibt Apostille und nicht Zeit verlieren aber mal schauen wie die Sache endet. Heute die Teamleiterin, an der wir uns gemeldet haben hat auch nicht weiter geholfen. Vielleicht soll man die Sache mit dem Standesamtaufsicht nachforschen. Am meisten ist mir peinlich, weil ich Jura in Bulgarien absolviert habe, bin aber in dem Fall hilflos.  unentschlossen
Danke nochmal an alle.
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dodo11
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Antwort #23 - 29.07.2008 um 18:39:37
 
Danke thom,

das Kind haben wir schon problemlos registriert und zunächst erwarten wir den Pass, aber wie hilft das mit der Ehe...
Ja, die Beamtin, steht so in der Antwort von der Botschaft.
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Antwort #24 - 29.07.2008 um 18:41:00
 
Zitat:
P.S.: Wenn ich mir den Sachverhalt so ansehe

Wenn der Standesbeamte sich den Sachverhalt ansieht, fragt er sich ggfs "Warum müssen die ausgrechnet in meinem Bereich wohnen?"

Ein moslemischer Israeli und eine moslemische Bulgarin mit gewöhnlichem Wohnsitz in D, die in Israel vor einem Imaam geheiratet haben und zum Beweis eine apostillierte israelische Urkunde in arabischer Schrift präsentieren, um eine Geburtsurkunde für ihr in D geborenes Kind (bulgarisch-israelisch-deutsch?) zu bekommen, sind dem StBeamten ja vlt noch nicht so häufig vorgekommen?
Und wenn's jetzt auch noch das Standesamt von Plattengülle und nicht Berlin ist, dann ist da vlt einfach nur jemand gewaltig am Schwimmen und versucht krampfhaft alles richtig zu machen.
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Eduard
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Antwort #25 - 29.07.2008 um 18:44:29
 
Alien20 schrieb am 29.07.2008 um 18:33:28:
Das Grundgesetz - Art. 3.


Leider spezifiziert das Grundgesetz keine Regeln zur Beweislast, wie das AGG es zugunsten der Diskriminierten tut. Aber trotzdem könnte man sich ja mal an die zuständige Diskriminierungsstelle (falls es so etwas gibt, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist ja wohl eher nicht zuständig) wenden ...

Eduard
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Antwort #26 - 29.07.2008 um 18:51:18
 
Eduard schrieb am 29.07.2008 um 18:01:52:
Convention of 5 October 1961 Abolishing the Requirement of Legalisation for Foreign Public Documents


Hallo,,

das oben genannte Haager Apostilleübereinkommen dürftest D bei mir als bekannt voraussetzen.

Das Haager Übereinkommen regelt nur die Förmlichkeit der Echtheitsbestätigung (durch eine ausl. Behörde aus deutscher Sicht) einer Unterschrift und ggf. eines Dienstsiegels.

Wenn der deutsche Gesetzgeber eine Beweisfiktion wie in dem zitierten § 438 ZPO eintreten lassen wollte, hätte er nachdem das Abkommen für DE seit dem 13.02.1966 in Kraft getreten ist , ausreichend Zeit gehabt seine ZPO zu ändern.
Hat er aber nicht  also gilt das dort im Absatz 2 genannte nur für durch einen deutschen Konsularbeamten legalisierte Urkunden.

dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 15:57:47:
wir beide sind Muslime


Werde morgen mal in den Vorschrften von  Israel nachlesen welche Formalitäten für eine gültige Ehe genannt werden. Beides Schiiten, oder Sunniten, oder eine andere muslimische Richtung....?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #27 - 29.07.2008 um 19:04:44
 
ronny schrieb am 29.07.2008 um 18:51:18:
Wenn der deutsche Gesetzgeber eine Beweisfiktion wie in dem zitierten § 438 ZPO eintreten lassen wollte, hätte er nachdem das Abkommen für DE seit dem 13.02.1966 in Kraft getreten ist , ausreichend Zeit gehabt seine ZPO zu ändern.
Hat er aber nicht  also gilt das dort im Absatz 2 genannte nur für durch einen deutschen Konsularbeamten legalisierte Urkunden.


Ronny, jetzt bin ich komplett verwirrt. Wie kommt dann das Auswärtige Amt zu folgender Aussage?


Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt.


Und was ist der Sinn der Apostille, wenn man sich durch eine Legalisation (die aber nach dem obigen wahrscheinlich abgelehnt wird, weil nicht nötig) am Ende doch wieder besser stellt? Wobei das ja wiederum dem Vertragstext "exempt from legalisation" zuwiederläuft (und ich dachte immer, ratifizierte Verträge haben an sich Gesetzeswert - und ZPO §438 (2) enthält jedenfalls nicht das Wörtchen "nur").

Und wenn Du wirklich recht hast, sollte man dem AA mal einen Tip geben ...

Noch eine Frage am Rande: Hat dodo11 nicht ein Recht auf eine Legalisierung durch die zuständige Behörde (= Botschaft in Israel)? Können die sich einfach so weigern? Gut, sie sprechen die Sprache nicht, aber wozu gibt es Übersetzer?

Eduard

P.S.: @Inge. Mag ja sein, dass das Standesamt überfordert ist. Aber gibt es keine Vorgesetzten, keine Standesamtsaufsicht (Ronny jedenfalls scheint nicht überfordert zu sein)? Und muß man die Hilflosigkeit an dem Ausländer auslassen, indem man schon mal vorsorglich seine LSt-Karte umändert?
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« Zuletzt geändert: 29.07.2008 um 19:18:13 von Eduard »  
 
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dodo11
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Antwort #28 - 29.07.2008 um 19:11:03
 
ronny,
dir Beamtin hat uns die Vorschriften schon am Anfang vorgelesen. Wir waren bis diese Zeitpunkt nur mit Scharia Gericht Beschluss, dass wir verheiratet sind. Sie hat dann verlangt Ehevertrag, durchgeführt von staatlich anerkannte Standesbeamte, und das Fokument haben wir mit Apostille und übersetzt nachgereicht. ( Sie wollte sich überzeugen, dass wir wirklich von einem staatlich anerkannten Standesbeamte verheiratet wurden.
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thom
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Antwort #29 - 29.07.2008 um 19:27:43
 
Ein öffentliches israelisches Dokument mit einer Apostille versehen, übersetzt, die Echtheit von der Botschaft bestätigt.
Wo ist das Problem?
Was soll das alles mit Ramalla??
Wieso sollte die Botschaft nicht helfen, wenn eine Standesbeamtin aus Plattengülle damit Probleme hat? Und bei allen Behörden krampfhaft versucht, die Ehe "abzumelden" - mit erheblichen Konsequenzen?

Wieso wurde bei der Registrierung des Kindes kein Auszug aus dem Bevölkerungsregister geholt oder um Hilfe gebeten? Oder gibt es noch irgendein anderes Problem (Fernheirat, kein Visaum im Pass der Gattin, Vorehen...), worauf sich die Beamtin beziehen könnte?
thom

dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 19:11:03:
Wir waren bis diese Zeitpunkt nur mit Scharia Gericht Beschluss, dass wir verheiratet sind. Sie hat dann verlangt Ehevertrag, durchgeführt von staatlich anerkannte Standesbeamte

das war aber nach israelischem Recht absolut nicht nötig, soviel ich verstehe.
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« Zuletzt geändert: 29.07.2008 um 19:41:18 von thom »  
 
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