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Abh Pruefung! (Gelesen: 7.078 mal)
LoereLei
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.07.2008 um 15:38:39
 
kann mir jemaand mitteilen irgendwelche fragen, die man bei ABH befragung gehabt hat, ich meine ungewoehnliche fragen, die nicht im internet veroeffentlich sind.... Smiley
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Ummsitta
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.07.2008 um 17:10:31
 
Hallo LoereLei,
ich wurde so ziemlich nach allem gefragt, was im Internet an Fragen bekannt ist, dazu kam noch die Frage, in welcher Form wir die Hochzeit in Ägypten gefeiert hätten, und warum das nicht "pompöser" gewesen sei.
Außerdem fragte man mich nach der halben Verwandschaft meines Mannes, Namen, Alter, Tätigkeit.
Dazu kamen noch Zukunftsvisionen, und ob wir noch Nachwuchs wünschten...  Schockiert/Erstaunt
Du musst mit (fast) jeder Frage rechnen.
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Ummsitta  
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Dvergar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.07.2008 um 19:07:58
 
och, da gibts die besten Fragen. Ich hatte sowas nettes wie: was für ein Bodenbelag befindet sich in den einzelnen Zimmern, oder wo steht die Waschmaschine. Oder auch, wann ich meinen derzeitigen Beruf angefangen habe.

Dass man die Familie des Pertners nach Möglichkeit mit Namen auswenig wissen sollte, ebenso Adresse, Telefonnummer und email-Adresse (haben die schonmal was von Notizbüchern gehört?), versteht sich dabei von selbst. Und Fotos der Wohnung samt Grundriss und Möblierung sowie vom Auto sind auch nie verkehrt.
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Steini
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 10.07.2008 um 18:19:46
 
Hallo LoreLei,
ich hatte vor kurzen auch eine befragung.Gefragt wurde z.b wann er morgens aufsteht fand ich schon komisch wie soll ich es wissen wenn er woanders lebt.Oder ob wir uns mal gestritten haben.Es wird auch nach der Wohnung gefragt ob Dusche oder Bad,welche Farbe hat der Teppich u.s.w.
Ich wünsche euch viel Glück!!!!!

Steini
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LoereLei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Uzbekistan
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Antwort #4 - 11.07.2008 um 11:33:00
 
Vielen Dank fuer eure Hilfe
gestern habe ich diese befragung gehabt, na ja der Konsulat war sehr ssehr nett, ich hab auch sehr viele frage beantwortet, aber kein einziges ueber wohnung, moebel, waschmascine, so ich kann einige sagen:
Wo haben wir eheringe gekauft?
was hat es gekostet?
auf welcher hand traegt man eheringe?
auf welchem finger?
ueber verwandten hat man auch viele fragen gestellt:
wie heisen, wo wohnen, beschaeftigung usw?
wo ist man aufgewachsen?
beruf?
Groesse?
schuhgroesse?
was hat ehemann bei der hochzeit angehabt?
ob ich ein strauss hatte?
ob man fuehrerschein hat?
was fuer ein auto?
wie oft telefonieren, emails schreiben?
wer hat hochzeit bezahlt?
ob ich verwandte in Dd habe?
gemeinsame bekannte?
unsere interesse?
was machen wir zusammen(hobbies)?
welche themen besprechen wir?
was schaetzt mein ehemann an mir?
wann hab ich ihn letztes mal gesehen?
gemeinsames urlaub?
usw

jetzt warten wir auf antwort, ich hab wieder und wieder gedanken, dass die werden noch etwas ausdenken weinend
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herbert_a1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.07.2008 um 14:04:23
 
Ich kann nur eines sagen, die Fragen wurden mir auch gestellt bei der regulären Niederschrift und habe dann nur gemeint, es sei ja selbstverständlich, dass man die Verwandten namentlich kennt, auch dass man nicht jede Nummer im Kopf hat (habe aber gesagt, wo die gespeichert sind und mein Handy gezeigt), den Bodenbelag kenne ich auch, welche Waschmaschine dort steht weiß ich auch (wir haben uns noch über das Waschmittel dort unterhalten und darüber, dass die mit kaltem Wasser wäscht und man in D so nicht waschen wurde und dass die auch eine mit Warmwasser hatten, die aber kaputt gegangen ist). Jedenfalls kenne ich natürlich lauter solche Kleinigkeiten oder zufällig auch die Schuhgröße der Tante dort und den Beruf (da wir uns darüber natürlich dort unterhalten haben). Das meinte ich auch bei der ABH. Ich könnte alle diese Fragen sofort beantworten und auch bestimmte Stories aus der Kindheit erzählen. Ist doch klar, dass man darüber redet. Streitereien gab es NATÜRLICH auch...ich erklärte noch warum und einige Besipiele und dass ich hoffe, dass es ab und zu auch mal Auseinandersetzungen gibt.  Zwinkernd

Irgendwann waren dann die Zweifel weg.
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Steini
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.07.2008 um 18:01:39
 
Über die Hochzeit wurden wir garnicht ausgefragt was mich verwundert hat.Nur über Hobbies und wie wir uns kennengelernt haben.Obwohl wir alles beantworten konnten wurde es abgelehnt  weinend
was ich überhaupt nicht verstehe.Ich möchte das mein Anwalt eine Akteneinsicht bekommt,aber er meint das es sehr schwierig ist daran zu kommen.Kennt sich jeman damit aus?? wäre für jede antwort dankbar.

Steini
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.07.2008 um 18:05:44
 
Steini schrieb am 11.07.2008 um 18:01:39:
Ich möchte das mein Anwalt eine Akteneinsicht bekommt,aber er meint das es sehr schwierig ist daran zu kommen.Kennt sich jeman damit aus??


Während des Remo-Verfahrens ist das eigentlich ausgeschlossen, im Klageverfahren kriegt man selbstverständlich Akteneinsicht. Ein Anwalt der auch nur ein einziges Verfahren am VG Berlin ernsthaft betrieben hat, der weiß das auch.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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nicky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 11.07.2008 um 18:12:31
 
Im Nachhinein haben mein Mann und ich festgestellt, dass wir nicht dieselben Fragen bekommen haben. Hobbies, Wohnung, Haarfarbe, Familie und so schon, aber ihn haben sie gefragt, ob er sich mit mir eine Zukunft vorstellen kann, ob wir ein Haus möchten, Kinder - warum er nach Dtl. möchte...
Wie wollen sich 2 unterschiedliche SB EINE objektive Meinung bilden?

Ich glaube, wir wissen mehr voneinander, als Paare, wo der Mann auf Montage ist oder Lkw fährt oder what ever!

Aber das alles nützt nix!
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Steini
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 11.07.2008 um 18:13:28
 
Hallo Muleta,
mein Anwalt hatte schon mehere Verfahren vor VG Berlin.Leider ist mein Anwalt zur zeit im Urlaub und die Vertretung meinte es.Ich kann es mir auch nicht vorstellen ist doch unser gutes Recht Akteneinsicht zu bekommen.

Steini
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zeyneb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 28.07.2008 um 10:31:12
 
Hallo zusammen!
Steini schreibt: Zitat:
Obwohl wir alles beantworten konnten wurde es abgelehnt

Diese Aussage verunsichtert mich schon sehr.
Gillt denn im Falle der FZF Antragsstellung nicht die Unschuldsvermutung?
Mir scheint es fast, als ob grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass die Ehepartner Scheinehen führten, und von vornherein keine Chance gewährt wird, das Gegenteil zu beweisen.
Sind denn keine triftigen Gründe notwendig, um den Antrag trotz Befragung abzulehen?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 28.07.2008 um 10:48:37
 
zeyneb schrieb am 28.07.2008 um 10:31:12:
Gillt denn im Falle der FZF Antragsstellung nicht die Unschuldsvermutung?

Nein, weil es nicht um ein Strafverfahren geht. Im Rahmen der Prüfung des Vsium(s)antrags wird lediglich (in einigen Fällen) geprüft, ob tatsächlich eine nach Art 6 GG schützenswerte Ehe vorliegt.

zeyneb schrieb am 28.07.2008 um 10:31:12:
Mir scheint es fast, als ob grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass die Ehepartner Scheinehen führten

Der Eindruck entsteht hauptsächlich durch Lesen von "Problemforen" (so wie auch i4a letzlich eines ist). Die überwiegende Anzahl von FZF Visa wird (meines Wissens) ohne jegliche "Befragung" beider Ehepartner erteilt und verläuft auch meistens mehr oder weniger unproblematisch. Diese Fälle haben natürlich keinen Grund ein Forum wie i4a aufzusuchen, wodurch sich ein verzerrtes Bild der Realität ergibt.

Bsp: Kunde fragte mich (zu dem Zeitpunkt technische Hotline) mal, ob wir mit diesem Notebook schon viel Probleme hatten. Darauf habe ich ihm erklärt, dass ich bislang NUR von Problemen gehört habe. Wer kein Problem hat, ruft schließlich nicht die technische Hotline an ...

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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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Boris0605
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Antwort #12 - 28.07.2008 um 13:56:20
 
Also ich kann Inge da nur zustimmen! Die Leute die keine Probleme haben werden sich hier auch nicht melden...

Bei mir lief auch alles glatt. Meine Frau hat alles schön abgegeben, und alles klappte ohne irgendwelche Probleme...
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zeyneb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #13 - 01.08.2008 um 21:17:21
 
Da nun meine Befragung und die meines Mannes schon über 2 Monate her ist, und wir noch immer keine Antwort haben, machen wir uns große Sorgen.
Wir sind 15 Jahre vom Alter her auseinander, dazu kommt, daß ich schon 6 Kinder habe, er noch nie verheiratet war.
Ich empfinde es als ungeheure seelische Last, seit nunmehr 6 Monaten von ihn getrennt zu sein, und fühle mich hilflos ausgeliefert, einem Urteil von Menschen, die uns garnicht kennen.
Und es müsste doch egal sein, wie lange eine Ehe besteht, wenn 6 Kinder auf eine Chance im Leben warten, vielleicht die einzige Chance... was gibt ea da zu überlegen??? Griesgrämig
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 01.08.2008 um 21:29:36
 
zeyneb schrieb am 01.08.2008 um 21:17:21:
Und es müsste doch egal sein, wie lange eine Ehe besteht

... nicht wenn vermutet wird, dass sich der ausländische Ehepartner nach zwei Jahren aus dem Staub macht.

zeyneb schrieb am 01.08.2008 um 21:17:21:
wenn 6 Kinder auf eine Chance im Leben warten, vielleicht die einzige Chance...  

Eben nur ein "vielleicht", auf das sich der Staat nicht einläßt. Es besteht nämlich auch die Möglichkeit, einen Sozialfall mehr in Deutschland zu haben. Ausser du bist Managerin, dann stellt sich diese Frage wohl nicht.

Aber vordergründig dürfte wohl die Prüfung einer schützenswerten Ehegemeinschaft sein.

trixie
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zeyneb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 01.08.2008 um 22:13:27
 
Zitat:
Es besteht nämlich auch die Möglichkeit, einen Sozialfall mehr in Deutschland zu haben.

Er ist Akkademiker, also besteht doch diese Befürchtung eher nicht so.
Trotzdem wurde ihm von der Botschaft klar ins Gesicht gesagt, dass man vermute, er habe mir Geld gezahlt, damit ich ihn heirate...  hä?
Dabei müsste doch eher ich bezahlen, damit er mich heirtatet, ...  Schockiert/Erstaunt denn er ist in Ägypten durchaus sozial besser gestellt, als er es hier erstmal sein wird, hat glänzende Berufsaussichten.
Ist es möglich, dass man mir einfach das Leben erschweren will, weil ich Muslima mit Kopftuch bin?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #16 - 02.08.2008 um 11:40:52
 
mal aus der anderen Sicht geplaudert:
Wie viel Prozent der Antragsteller auf FZ eine gleichzeitige Ehegattenbefragung erleben, hängt ganz stark vom Land ab. In den Ländern "ohne Migrationsdruck" ist der Verdacht einer Scheinehe schlichtweg absurd - also dürfte dort (z.B. Australien oder so) bestensfalls 1 Prozent der Antragsteller "unter Verdacht geraten". Anders sieht es in den Ländern aus, aus denen viele "Wirtschaftsflüchtlinge" kommen und wo z.B. in Internetforen Smiley lebhaft diskutiert wird, wie man am leichtesten an ein Aufenthaltsrecht gelangt - z.B. über eine Eheschließung oder "noch besser", indem man ein Kind macht (die armen Kinder. nach einigen Jahren sind sie dann doch "vaterlos"). Eine Quote zu schätzen fällt mir schwer, aber der Anteil an "vermuteten Scheinehen" ist eben höher, und dementsprechend die Zahl der Befragungen.

Fragebögen: Es gibt viele verschiedene (und das ist gut so), insofern ist es müßig, sich auf alle Fragen vorbereiten zu wollen. Es gibt gute und schlechte. Schlechte sind solche, die die Besonderheiten des Landes außer acht lassen. Beispiel: Nach dem Geburtsdatum des Partners fragen, wenn Datumsangaben in dem Land keine Rolle spielen. Oder nach "besonderen körperlichen Merkmalen" fragen in Ländern, in denen der Körper der Frau in der Öffentlichkeit nicht gezeigt wird (kein muslimischer Mann wird angeben, dass seine Frau eine Blinddarmnarbe hat - die deutsche Frau hat damit kein Problem.).
Egal ob Bogen gut oder Bogen schlecht, beide Behörden verwenden denselben. Wurde nicht derselbe verwendet, dann können zur Auswertung grundsätzlich nur die Fragen herangezogen werden, die in beiden Bögen zufälligerweise standen. Es sei denn die Antwort auf alle anderen Fragen lautete stets "ich weiß nicht".
Bei der Auswertung spielen die Anzahl "ich weiß nicht" und die Unterschiede in den Antworten eine Rolle, vor dem Hintergrund der kulturellen Besonderheiten, aber auch des persönlichen Eindrucks (wenn der ASt vergessen hat, wann seine eigenen Eltern geboren sind, verwundert es dann auch nicht, wenn er die Geburtsdaten des Partners nicht weiß.)
Wichtig ist auf jeden Fall, dass man die Wahrheit sagt. Es ist besser zuzugeben, dass man die Antwort nicht kennt, als sich etwas auszudenken. Auch eine schematische Vorbereitung auf die Befragung bringt nicht viel. Die Nervosität bewirkt, dass so manches Konstrukt zusammenfällt. Und der Befragende spürt, wenn Antworten vorbereitet wurden, denn die Antworten kommen "künstlich". Auch in den Protokollen wird es deutlich, wenn Partner sich abgesprochen haben, welche Antwort sie auf welche Frage geben wollen.
Wenn man eine Frage nicht beantworten kann, kann man versuchen, "Ersatzantwort zu geben" (ohne allerdings vom Thema abzuweichen!). Beispiel: Wie heißen die Eltern Ihrer Frau? Keine Ahnung, aber ich kann sie optisch beschreiben, ich kenne Beruf, Hobbies, beim ersten Treffen haben sie folgendes erzählt... meine Frau hat mir erzählt, dass sie gern/nicht gern.... Was auch immer man "ersatzweise" von sich gibt: es sollte verdeutlichen, dass man "tatsächlich erlebtes" wiedergibt.
Die Feststellung ob Scheinehe oder nicht, ergibt sich nicht bloß als Summe der Widersprüche. Sondern "der Eindruck" machts, der durch "Argumente" untermauert wird. Die Befragung spielt dabei auch eine Rolle, aber keine ausschließliche.
Letztlich ist es gar nicht so einfach, eine Scheinehe "gerichtsfest" zu begründen, auch wenn die Visastelle überzeugt ist, dass die Ehe "zum Schein" geschlossen wurde.
Insofern: einfach abwarten und Tee trinken. Dass das Visumverfahren Monate dauern kann, dürfte ja inzwischen hinlänglich bekannt sein.

Und auch wenn's ganz schön weh tut (und ich bestimmt gleich gesteinigt werde): Falls die Behörden zum Ergebnis kommen "es ist eine Scheinehe", dann vielleicht doch mal in sich gehen, ob man nicht die rosarote Brille aufhat? So mancher deutscher Partner hing schon heulend an meinem Telefon, weil ihm im Laufe des Visumverfahrens so manches klar geworden ist, was ihm/ihr besser vorher mal aufgefallen wäre...
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Tippi
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Antwort #17 - 07.08.2008 um 22:58:27
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Hatice80
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Antwort #18 - 08.08.2008 um 00:38:27
 
Hallo bei mir erfolgte die Befragung auch am 14 07 08 ich bekam auch von der ABH einen Schreiben das die Stellungnahme nun am 21 07 08 gegenüber der Auslandsvertretung abgegeben wurde habe aber von der Auslandsvertretung immer noch keine Antwort wenn die ABH zugestimmt hat müsste mein Mann sein Visum doch bekommen aber warum dauert es so lange bis die da Antworten bzw die Auslandsvertretung werden die Unterlagen wieder zurück an die ABH geschickt oder wie läuft es mit der Abgabe der Stellungnahme ??

Lieb Gruss Hatice
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trixie
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Antwort #19 - 08.08.2008 um 00:58:05
 
Hatice80 schrieb am 08.08.2008 um 00:38:27:
warum dauert es so lange  

Auch in anderen Ländern gibt es so etwas wie Urlaubszeit. Zwinkernd

Da sind zwei Wochen "Wartezeit" nun wirklich kein Grund, sich Gedanken zu machen; das mag bei dir zwar anders sein. Die Auswertung nimmt auch eine gewisse Zeit in Anspruch. Vielleicht gibt es noch Rückfragen mit der ABH usw.

Also ruhig Blut, das schöne Wetter genießen und tief durchatmen. Zwinkernd

trixie
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