Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kind mit einer Brasilianerin, Familiennachzug. (Gelesen: 1.406 mal)
FROMTHESUN71
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kind mit einer Brasilianerin, Familiennachzug.
08.08.2008 um 00:33:06
 
Hallo und guten Abend,

kurz zu mir, bin deutscher,lebe in Scheidung und habe 2 Kinder mit meiner ersten Frau, Scheidungstermin im Dezember 2008.

Ok nun zu meinem Anliegen.

Bin seit 2 Jahren mit einer Brasilianerin zusammen, letztes Jahr als sie bei mir in Deutschland war wurde sie schwanger, wir haben mit der AHB geredet ob sie vielleicht in Deutschland bleiben könnte auf Grund der Schwangerschaft aber es wurde uns gesagt sie müsse nach den 3 Monaten zurück.

Das haben wir dann auch so gemacht, als sie in Brasilien war ging es ihr immer ziemlich schlecht und so wurde unser Kind als Frühchen in der 25 SSW geboren, was danach kam war die Hölle.

Die Vaterschaftsanerkennung habe ich schon in D gemacht und habe auch nach der Geburt alles in Brasilien beim deutschen Honorarkonsul(Geburtsurkunde,Passantrag) veranlasst.

Nun ist es so meine Freundin möchte mit unserer Tochter nach Deutschland kommen war deshlab beim Konsul um ihr Visum zu beantragen, er sagte er wisse nicht wie es ausgeht denn ich bin noch verheiratet und wegen dem LU.Er hat aber den Antrag mit ihr ausgefüllt.

Meine konkrete Frage:

Hat sie Erfolg auf Erteilung auf Aufenthaltstitel für Deutschland( Tochter hat den Deutschen Pass).

Ich schliesse vorab schon eine private Krankenversicherung für beide ab.

Wie sieht es mit dem zwingenden Sprachkurs aus?

Ist eine Verpflichtungserklärung notwendig, ich bekomme sie nicht.?

Der Konsul ist mit Antworten eher zurückhaltend und ich möchte meine Tochter bei mir haben , sie hat sehr gelitten und in Deutschland hat sie einfach bessere Chancen.

hoffe auf Hilfe,danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit einer Brasilianerin, Familiennachzug.
Antwort #1 - 08.08.2008 um 01:07:04
 
FROMTHESUN71 schrieb am 08.08.2008 um 00:33:06:
Hat sie Erfolg auf Erteilung auf Aufenthaltstitel für Deutschland( Tochter hat den Deutschen Pass).


ja, den hat Sie, siehe einfach mal in § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG  (Elternteil eines ledigen minderjährigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge)
(hier in der Rechtssammlung verlinkt)
wichtig ist das Sie sorgeberechtigt ist, aber auch dies ist gesetzlich eigentlich automatisch gegeben da in Brasilien bei nichtehelichen Kindern automatisch beide Elternteile sich das Sorgerecht teilen.

FROMTHESUN71 schrieb am 08.08.2008 um 00:33:06:
Ich schliesse vorab schon eine private Krankenversicherung für beide ab


Bist du gesetzlich krankenversichert, dann rede zunächst mal mit Deiner Krankenkasse, zumindest Dein Kind dürfte bei Dir mitversichert werden können.

FROMTHESUN71 schrieb am 08.08.2008 um 00:33:06:
Wie sieht es mit dem zwingenden Sprachkurs aus?



Bei AE zum Nachzug zum Kind oder anders ausgedrückt AE wegen Kind, da braucht Sie keine Deutschkenntnisse nachweisen.

FROMTHESUN71 schrieb am 08.08.2008 um 00:33:06:
Ist eine Verpflichtungserklärung notwendig, ich bekomme sie nicht.?


Lese den § 28 Abs. 1 AufenthG mal genau, dann siehst Du das in diesem Falle auch eine Ausnahme von § 5 Abs. 1 Nr.1 AufenthG der Sicherung des LU (Lebensunterhaltes) gegeben ist.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit einer Brasilianerin, Familiennachzug.
Antwort #2 - 08.08.2008 um 01:09:28
 
Hallo FROMTHESUN71 und guten Morgen! Zwinkernd

FROMTHESUN71 schrieb am 08.08.2008 um 00:33:06:
Hat sie Erfolg auf Erteilung auf Aufenthaltstitel für Deutschland( Tochter hat den Deutschen Pass).

Nachdem das Kind deutsch ist, dürfte einem Visum nichts mehr entgegenstehen.

Lies dir einfach hier einmal Antwort # 11 durch. Vielleicht wird die Rechtslage etwas klarer.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1218115521

FROMTHESUN71 schrieb am 08.08.2008 um 00:33:06:
Ich schliesse vorab schon eine private Krankenversicherung für beide ab.

Wenn das Kind bei dir versicherbar ist, bräuchtest nur noch für die Mutter eine KV.

FROMTHESUN71 schrieb am 08.08.2008 um 00:33:06:
Wie sieht es mit dem zwingenden Sprachkurs aus?

Wenn sie mit dem Kind blubilub und lalabulli sprechen kann, reicht das vorerst aus.  Zwinkernd
Spass beiseite, einen Sprachkurs muss sie nicht machen.

FROMTHESUN71 schrieb am 08.08.2008 um 00:33:06:
Ist eine Verpflichtungserklärung notwendig, ich bekomme sie nicht.?

Wenn du dich den beiden verpflichtet fühlst, reicht das aus. Zwinkernd
Eine VE ist nicht notwendig.

FROMTHESUN71 schrieb am 08.08.2008 um 00:33:06:
hoffe auf Hilfe

... hoffe, einen Teil beigetragen zu haben.

trixie

EDIT: Jeder früher der Morgen, desto bester der Einbeck. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema