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Befragung beim Nachzug zum deutschen Kind? (Gelesen: 3.123 mal)
Pacenia
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07.08.2008 um 22:12:26
 
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn man zu einer gemeinsamen Befragung wegen FZF zum dt. Kind geladen wird? Sehen da die Fragen anders aus?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.08.2008 um 22:18:25
 
Eigentlich kann ich den Sinn einer solchen
Befragung nicht nachvollziehen.  unentschlossen

evtl. mal erst mehr Input zum Hinnagrund.
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Pacenia
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Antwort #2 - 07.08.2008 um 22:58:27
 
Mein Freund ist Bolivianer, unsere Tochter Deutsche und nun schon 4 Monate alt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für sie, sind jedoch nicht verheiratet. Er hat sie noch nie gesehen. Ich habe in Bolivien gelebt, bin dort auch schwanger geworden aber wir beide haben nicht zusammengelebt, außer als er 3 Monate zu Besuch in Deutschland war. Unser Kind war nicht geplant aber es ist nunmal so gekommen und nun wollen wir auch gemeinsam die Verantwortung dafür tragen, zumal es für uns sowieso klar war, dass wir unsere Zukunft miteinander verbrigen würden. wir sind noch recht jung (beide Anfang 20) und wahrscheinlich vermutet die ABH eine Scheinvaterschft, anders könnte ich es mir jedenfalls nicht erklären. Ich hatte zwar im Voraus mit Ihnen abgesprochen, dass sie den Antrag schneller als üblich bearbeiten würden aber auf die Befragung wollen sie nicht verzichten. Ich hoffe bloß, dass sich das nicht negativ für uns auwirkt...
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Tippi
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Antwort #3 - 07.08.2008 um 23:02:36
 
Bitte keine neuen Sachverhalte an bestehende
Threads anhängen.

Ich hab dir mal einen eigenen Thread eröffnet.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Pacenia
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Antwort #4 - 08.08.2008 um 21:45:18
 
Wie schade, dass hierzu niemand was sagen möchte...  Griesgrämig
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.08.2008 um 00:36:47
 
Pacenia schrieb am 08.08.2008 um 21:45:18:
Wie schade, dass hierzu niemand was sagen möchte...

Liegt wohl weniger am Wollen, als dass dieser Fall hier m. W. nach noch nie vorgekommen ist, dass beim Zuzug zum deutschen Kind eine Befragung angeregt wurde.

Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, gilt dein Freund erst einmal als Vater eines deutschen Kindes, dem das Recht auf FZF zusteht.

Bei der Befragung wird es wohl weniger um eine Scheinvaterschaft gehen, den die anerkannte Vaterschaft ist erst einmal rechtsgültig, sondern mehr darum, ob er die Lebensgemeinschaft mit eueren Kind zur Personensorge wirklich aufnehmen möchte.

trixie
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Pacenia
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Antwort #6 - 09.08.2008 um 22:18:06
 
Vielen Dank trixie!
Dann kann ja eigentlich auch nichts schief gehen... Das hoffe ich jedenfalls.
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Pacenia
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Antwort #7 - 15.08.2008 um 22:35:37
 
Also, die Befragung haben wir jetzt hinter uns gebracht und es war auch nicht so schlimm.
Es wurde danach gefragt wie wir uns kennengelernt haben, wie wir uns verständigen, Zukunftspläne und vor allem nach einigen Unklarheiten die bei der Bearbeitung des Antrages aufgetaucht waren, z.B. warum wir die Vaterschaftsanerkenung erst 3 Tage vor seiner Rückkehr nach Bolivien haben machen lassen.
Trotz allem wurde mir jedoch keine Hoffnung gemacht, dass die AE erteilt werden würde, da mein Freund keine abgeschlossene Berufsausbildung und kein A1 hat.
Außerdem könne er das Sorgerecht ja auch ausüben, wenn er regelmäßig zu Besuch käme oder wir zu ihm kämen...  Nach dieser Äußerung war ich ertmal sprachlos.
Kann eine Ablehnung seines Antrages aus diesen Gründen gerechtfertigt werden?
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trixie
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Antwort #8 - 15.08.2008 um 22:47:55
 
Pacenia schrieb am 15.08.2008 um 22:35:37:
Kann eine Ablehnung seines Antrages aus diesen Gründen gerechtfertigt werden?

Auch wenn es dich im Moment sehr beschäftigt und beunruhigt, kann eine Ablehnung aus den genannten Gründen nicht erfolgen.

Wie man zu einer so irrigen Äußerung bzgl. des Sorgerechts kommen kann, ist mir nicht verständlich. Das Kind braucht seinen Vater, der bei ihm ist und den man nicht nur einmal im Jahr sehen kann.

Lasse dich bitte durch die Äußerungen der ABH nicht verunsichern. Ich kann mir wirklich keine Ablehnung vorstellen.

trixie
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Antwort #9 - 22.08.2008 um 22:52:30
 
Juhuuu!!! Durchgedreht Alle hat geklappt! wir haben die Zustimmung!
Heute hat mir die ABH mitgeteilt, dass Sie gegenüber der Botschaft ihre Zustimmung zur Einreise erteilt hat.
Jetzt aber noch eine Frage:
Auf welchem Wege tut sie das? Geht das ganze dann nochmal über das Auswärtige Amt oder läuft das nur zw. ABH und Botschaft ab? Dann wohl doch am ehesten per email.
Wird es dann wohl jetzt noch sehr lange dauern bis ihm das Visum ausgestellt wird?
Danke vielmals für eue Hilfe!
Ohne dieses Forum hätten wir das alles wohl nicht so gut hingekriegt  Zwinkernd
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janetm
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Antwort #10 - 22.08.2008 um 23:50:03
 
Hallo Pacenia,

hier mal ein Beitrag von einbeck über den Versand von Dokumenten etc.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215855790/14#14

Aloha
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Pacenia
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Antwort #11 - 28.08.2008 um 00:01:26
 
Vielen Dank für den Link!
Mir ist aber immer noch nicht ganz klar wie lange es dauert bis die Botschaft davon weiß, dass die Ausländerbehörde ihr Einverständnis gegeben hat. Seit der Erteilung der Einreiseerlaubnis ist jetzt schon eine Woche vergangen und die Botschaft weiß noch von nichts...
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trixie
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Antwort #12 - 28.08.2008 um 00:59:02
 
Pacenia schrieb am 28.08.2008 um 00:01:26:
Mir ist aber immer noch nicht ganz klar wie lange es dauert bis die Botschaft davon weiß, dass die Ausländerbehörde ihr Einverständnis gegeben hat.

Wenn du den Ausführungen Einbecks folgst, dann wirst du erkennen, dass eine Woche keine Zeit ist, da das Ergebnis via BVA zur Botschaft gesandt wird. Urlaubszeit dürfte die Sache sicherlich auch noch etwas verzögern. Etwas Geduld ist das Zauberwort der Stunde. Zwinkernd

Einbeck schrieb am 14.07.2008 um 15:35:20:
Das Ergebnis der Bearbeitung, die Stellungnahme, positiv eine Zustimmung oder negativ eine Ablehnung, wird die ABH dann in edv-form als Datensatz via BVA an die Auslandsvertretung schicken.
Das BVA braucht diese Notiz um auch dort den "offenen" Datensatz abschließen, das BVA erinnert ABH gelegentlich an offene Datensätze.


trixie
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