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Integrationskosten steuerlich absetzbar ?? (Gelesen: 3.398 mal)
Kader
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskosten steuerlich absetzbar ??
27.05.2008 um 18:23:45
 
Hallo zusammen

ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist.

Eine Frage, kann man die Kosten des Integrationskurses in der Steuererklärung
mit einbringen, d.h. absetzen ???
Wir waren anteilmäßig mit 1,--- Euro pro Stunde = 630 Euro beteiligt.

Danke für eine Antwort, falls es jemand schon mal probiert hat.

LG
Kader
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ronny
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Antwort #1 - 27.05.2008 um 18:27:50
 
Kader schrieb am 27.05.2008 um 18:23:45:
ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist.


Mit Sicherheit nicht, denn eine personenstandsrechtliche Relevanz sehe ich eher nicht Zwinkernd

Hatten wir aber m.W. schon mal in "sonstige deutsche Rechtsgebiete"
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.05.2008 um 18:58:25
 
Zitat aus meinem Steuerbescheid von 2006:

Zitat:
Kosten für einen Integrationskurs sind generell der privaten Lebensführung zuzuordnen. Nach §43 Abs. 3 Satz1 AufenthG umfasst ein Integrationskurs einen Basis und Aufbausprachkurs von jeweils gleicher Dauer zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der geschichte Deutschlands. Eine reine Zuordnung dieser Aufwendungen zu den Werbungskosten ist somit nicht gegeben. Da eine Trennung zwischen beruflicher und privater Veranlassung nicht möglich ist greift das Aufteilungs-und Abzugsverbot des § 12 ESTG


also nix is...

Anders ist es bei folgenden Kursen, die z.B. für eine Berufserlaubnis notwendig sind. z.B das B2 Zertifikat (deutsch für den Beruf), TestDaf etc. Dort kann man die berufliche Notwendigkeit dann aus obiger Argumentation begründen, das eben gerade keine private Notwendigkeit vorliegt, da fürs "Private" ja eben gerade das B1 level genügt. Diese Kosten wurden dann in 2007 bei uns akzeptiert.

Grüße
Jetflyer
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KeinPrinz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.05.2008 um 10:14:37
 
jetflyer schrieb am 27.05.2008 um 18:58:25:
Anders ist es bei folgenden Kursen, die z.B. für eine Berufserlaubnis notwendig sind. z.B das B2 Zertifikat (deutsch für den Beruf), TestDaf etc. Dort kann man die berufliche Notwendigkeit dann aus obiger Argumentation begründen, das eben gerade keine private Notwendigkeit vorliegt, da fürs "Private" ja eben gerade das B1 level genügt. Diese Kosten wurden dann in 2007 bei uns akzeptiert.


Hallo,

dazu möchte ich auf meinen Thread hinweisen. Bei uns hat es leider nicht geklappt, obwohl eindeutig das Berufliche unbestritten im Vordergrund steht:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1210270202

Das Finanzamt behauptet, Deutsch wäre keine Fremdsprache, sondern Amtssprache und damit jeglicher Kurs, gleich welchem Niveau, dem Privaten dienlich. Wie sieht es dann mit z.B. Kursen, die Deutsche besuchen aus? Beispielsweise ein Rhetorikkurs, um das Halten von Reden besser zu erlernen ... auch das müßte ja in jedem Fall voll privat sein ...

Viele Grüße
Thomas
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KeinPrinz 2336009 KeinPrinz  
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ronny
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Antwort #4 - 28.05.2008 um 10:22:35
 
KeinPrinz schrieb am 28.05.2008 um 10:14:37:
Wie sieht es dann mit z.B. Kursen, die Deutsche besuchen aus? Beispielsweise ein Rhetorikkurs, um das Halten von Reden besser zu erlernen ... auch das müßte ja in jedem Fall voll privat sein ... 


Hat denn schon mal jemand einen Rhetorik-Kurs absetzen können ?

Wenn ja wo ?

Ich suche seit Jahren absetzbare Aufwendungen Zwinkernd
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KeinPrinz
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Antwort #5 - 28.05.2008 um 11:32:40
 
ronny schrieb am 28.05.2008 um 10:22:35:


Hat denn schon mal jemand einen Rhetorik-Kurs absetzen können ?

Wenn ja wo ?

Ich suche seit Jahren absetzbare Aufwendungen Zwinkernd


Es sind zwar keine Rhetorikkurse ....

Beispiele:
http://www.coaching-seminar.com/fragen/management-coach-kosten-absetzen.html
Anti-Mobbing-Kurse sind auch absetzbar:
http://www.vedix.de/anti-mobbing-kurs-von-steuer-absetzbar-211/
Verschiedenes (ganz unten auf der Seite):
http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5263

Aus der Praxis ist bekannt, daß oftmals eine saubere Argumentation entscheidend ist und Finanzämter in vielen Fällen gar nicht so stur sind, wie viele denken. Es besteht oft ein gewisser Ermessensspielraum. In meinem Fall jedoch habe diesmal (zum ersten Mal offensichtlich, da neue SB im FA sitzen) ich noch nie so viel Sturheit erlebt, ich hatte in der Vergangenheit noch nie Schwierigkeiten und eine einfache Erklärung reichte immer aus, damit dem Sachbearbeiter meine Argumentation einleuchtete. In manchen Fällen habe ich auch die Streichung der einen oder anderen kleineren Position hingenommen, ohne zu protestieren, wenn das Finanzamt der Meinung war, daß die Ausgabe nicht beruflich bedingt war. Die Höhe der Werbungskosten war bisher auch immer im Rahmen. Diesmal geht es jedoch um einen durchaus höheren Betrag, eine mühevoll überlegt geschriebene mehrseitige Argumentation ließ das FA nicht mit der Wimper zucken. Wie Betonköpfe lehnte man kategorisch ab und wollte kein Pro-Argument zulassen.

Kein Wunder, daß die Steuerquellen so sprudeln, wie in der Presse berichtet wird. Dem Bürger wird eben das Geld immer schneller aus der Tasche gezogen und ohne Amigo-Connection nach Berlin geht kaum noch etwas.

Viele Grüße
Thomas
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KeinPrinz 2336009 KeinPrinz  
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