Hallo !!
Jemand, den ich in rechtlichen Angelegenheiten unterstütze, befindet sich seit mehreren Monaten in einer Justitzvollzugsanstalt und soll in einem Monat entlassen werden. Er stammt aus Kasachstan, hat allerdings keinerlei Dokumente, Kasachstan lehnt ab, ihn wieder aufzunehmen. Sein Status ist zurzeit also "staatenlos". Nach Auskunft der Ausländerbehörde wird er eine Duldung bekommen, sobald er aus der JVA raus ist, da er nicht abgeschoben werden kann.
Der Sozialdienst und der Arzt in der JVA sind sich einig, dass wegen einer bestehenden psychischen Erkrankung und einer Suchterkrankung die Notwendigkeit für die Aufnahme in einer stationären Wohnform vorliegt.
Frage: Wer muss die Kosten für das Heim tragen?! Sofern der örtliche Sozialhilfeträger zuständig ist, besteht der "gewöhnliche Aufenthalt" nun in dem Ort, wo die JVA steht oder wo er vorher gewohnt hat?
Problem ist, dass auf telefonische Nachfrage bisher jeder potentielle Kostenträger abgelehnt hat und sich für nicht zuständig erklärte...
Da es ne ziemlich dringende Sache ist, wäre ich dankbar für jeden Hinweis!!! (Der Sozialdienst in der JVA ist übrigens auch einigermaßen überfordert...)
HILFEEEE
Liebe Grüße,
Udo