Hallo zusammen,
bei der Fage müsste m.E. zwischen Betreuungs- und Barunterhalt unterschieden werden.
§ 27 Abs. 3 trifft den Fall, dass derjenige, zu dem der Zuzug stattfinden soll, für den Unterhalt von anderen auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Für den Unterhalt von anderen auf Sozialleistungen angewiesen sein kann man schon mal dann nicht, wenn man nur barunterhaltspflichtig ist. Denn in diesem Fall muss man Unterhalt höchstens bis zur (ggf. fiktiven) Leistungsgrenze zahlen. Der Barunterhaltspflichtige bekommt jedenfalls keine Sozialleistungen, um anderen Unterhalt zu zahlen.
Bleibt der Betreuungsunterhalt für denjenigen, der seiner Unterhaltspflicht mit der Betreuung nachkommt. Dies ist der Fall der Fragestellerin. Wenn der Barunterhaltspflichtige nicht zahlt, dann kann dieser auf Unterhalt verklagt werden. Übergangsweise oder wenn beim Barunterhaltspflichtigen gar nichts zu holen ist, kann bis zu einer altersgrenze Unterhaltsvorschuss bezogen werden, der KEINE SOZIALLEISTUNG nach SBG II oder XII ist.
Wenn Harz 4 bezogen wird, dann betrifft das die sog. Bedarfsgemeinschaft, hier aus Mutter und Kindern. Es stellt sich die Frage, ob die Fragestellerin FÜR ihre Kinder Sozialleistungen bezieht, oder ob die Kinder nicht SELBST Sozalleistungen beziehen? Dann wäre die Fragestellerin nur dann für den Unterhalt anderer auf Sozialleistungen angewiesen, wenn sie SELBST wegen der Betreuung der Kinder nicht erwerbstätig ist. Das beträfe dann die Sozialleistungen der Fragestellerin selbst!
§ 7 Abs. 2
SGB II sagt uns:"Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben." Der Wortlaut spricht dafür, dass jede Person für sich SELBST Sozialleistungen bezieht. § 7 Abs. 1 Nr. 1
SGB II wiederum sagt: "Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die (1) das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben". Damit wären Kinder unter 15 Jahren keine Leistungsinhaber.
Nun gut, ich belasse es jetzt mal dabei die Frage aufgeworfen zu haben, weil ich einen Gräuel vor den Sozialbüchern und auch keinen Kommentar zur Hand habe.