tapir schrieb am 09.05.2008 um 20:45:30: Glücklicherweise kommt bei uns nicht jeder Straftäter oder gar Verdächtige in U-Haft. Und schon gar nicht der, gegen den bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.
Wenn Du meinst, ob er nach Entlassung aus der Haft hier bleiben darf: Darum ging's nicht. Sondern um § 14
AufenthG. Wer sich wirklich an der Grenze stellt und dann verhaftet wird, reist m.E. im Sinne dieser Vorschrift ein.
ich habe ja keine ahnung wo du dein wissen kenntnisse gesammelt hast!
aber jemand der vor haftantretten sich vom acker macht und nach jahren wieder einreisen möchte um die Haftstraffe zu genissen na da will ich mal mit an der Grenze zugegen sein was da passiert?
ich spreche schreibe da aus erfahrung also das mit!
Zitat:Glücklicherweise kommt bei uns nicht jeder Straftäter oder gar Verdächtige in U-Haft. Und schon gar nicht der, gegen den bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.
sorry da musste ich nur lachen
![Durchgedreht Durchgedreht](https://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/cheesy.gif)
und zudem ja eine wiedereinreise doch nicht erlaubt ist wegen der
einreisesperre ist doch die person schon wieder straffällig geworden oder nicht!
habe noch keinen kennen gelernt der mit Visa gekommen ist um eine Haftstraffe abzusitzen ! gibt es eine einreise genehmigung für sowas? ich kenne nur die Überstellung aus einem anderen Staat.
freiwillig gibt es doch garnicht der Richter und STA haben auch nur gelacht als ich dies gesagt hatte in meinem fall 500DM war die Strafe !