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Einreise als Tourist nach Ausweisung? (Gelesen: 6.608 mal)
officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.05.2008 um 10:52:44
 
Folgende Problematik: Er Ägypter,wegen Straftaten (gewerbsm.Hehlerei) zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt, Ausweisungsverfügung unbefristet,Flucht vor Strafantrit. Sie Rumänin, drei gemeinsame Kinder in D geboren. Gibt es für beide ggf. zukünftig, nach Verfolgungsverjährung in 10 Jahren, ine Möglichkeit, als EU-Bürger (Rumänien) legal nach D zu reisen zu Besuchszwecken?
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officertommy
 
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.05.2008 um 11:06:52
 
Mal zunächst nur zur strafvollstreckungsrechtlichen Seite:
Zitat:
Verfolgungsverjährung

Auf die kommt es jetzt nicht an, sondern auf die Vollstreckungsverjährung. Siehe dazu insbesondere auch § 79b StGB.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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proll
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Antwort #2 - 08.05.2008 um 12:07:50
 
tapir schrieb am 08.05.2008 um 11:06:52:
sondern auf die Vollstreckungsverjährung.

Nicht nur darauf, sondern auch

officertommy schrieb am 08.05.2008 um 10:52:44:
Ausweisungsverfügung unbefristet

darauf.

Befristung der Ausweisung ist zu beantragen.

proll
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.05.2008 um 12:20:25
 
In diesem Fall würden mir aber ein paar Gründe einfallen, warum ein Befristungsantrag abgelehnt werden könnte.
- Ausgewiesen nach §§ 53 oder 54 (nehme ich an, da "mehrjährige Haftstrafe")
- Sich der Strafhaft zu entziehen deutet auf fehlendes Unrechtsbewusstsein/fehlenden Resozialisierungswillen hin, daher u.U. weiter Gefahr für die öffentliche Sicherheit
- Die Angehörigen sind keine Deutschen, leben offenbar z.Zt. nicht einmal in Deutschland
- Besuchsinteressen dürften unter solchen Umständen gegenüber general- und spezialpräventiven Gesichtspunkten so deutlich zurücktreten, dass eine Regelausnahme nach AufenthG 11 vorliegen könnte.
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maus22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.05.2008 um 14:53:07
 
War er schon vorbestraft das er dieses mal   so hart bestraft wurde ?

Er soll zurück kommen und seine Strafe absitzen. Nur so habt ihr eine Chance auf  normale Zukunft..
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tapir
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Antwort #5 - 08.05.2008 um 15:10:16
 
Gewerbsmäßige Hehlerei  § 260 StGB, Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre. Da ist auch beim Ersttäter je nach Tatbeitrag und Schadensumfang eine mehrjährige Freiheitsstrafe drin.
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schweitzer
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Antwort #6 - 08.05.2008 um 15:25:52
 
maus22 schrieb am 08.05.2008 um 14:53:07:
Er soll zurück kommen und seine Strafe absitzen.


Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung, aber geht das so einfach? Für eine Wiedereinreise bräuchte er einen Sichtvermerk, gegen dessen Erteilung steht die unbefristete Einreisesperre ... - Da käme seine "Einsicht" womöglich zu spät!?

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Antwort #7 - 08.05.2008 um 15:39:02
 
Wenn sie die Einreisesperre im Computer finden, werden sie wohl auch den offenen Haftbefehl in INPOL haben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die BPol an der Grenze in dieser Situation jemanden zurückschickt. Wie man technisch dann mit der Einreise umgeht (Betretenserlaubnis, Ausnahmevisum?), würde mich aber auch interessieren. Da der einzige in Betracht kommende Aufenthaltszweck die Verbüßung der Strafhaft ist, dürfte ggf. im Ergebnis eine AE nach § 7 I 2 AufenthG zu erteilen sein.
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Antwort #8 - 08.05.2008 um 15:48:29
 
tapir schrieb am 08.05.2008 um 15:39:02:
dürfte ggf. im Ergebnis eine AE nach § 7 I 2 AufenthG zu erteilen sein.  


Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt  - Ehrlich? - Selbst, wenn in den VAH-BMI steht, dass die von Dir genannte Vorschrift auch eine "Auffangregelung für unvorhergesehene Fälle" ist, gehe ich davon aus, dass der Betreffende weiterhin ausreisepflichtig ist bzw. bliebe und somit allenfalls eine Duldungserteilung in Frage käme.

Anderenfalls würde ich das "den Bock zum Gärtner machen" nennen.

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Antwort #9 - 08.05.2008 um 15:50:33
 
Bitte Topic beachten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #10 - 08.05.2008 um 16:16:45
 
schweitzer schrieb am 08.05.2008 um 15:48:29:
ausreisepflichtig 
? Solange er noch gar nicht wieder eingereist ist? Natürlich muss zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs ein legaler Aufenthalt ermöglicht werden können! Wie gesagt, würde mich interessieren, wie das im Einzelnen läuft, und wegen dieser

Mick schrieb am 08.05.2008 um 15:50:33:
Bitte Topic beachten

berechtigten Ermahnung würde ich das team ggf. bitten, diesen Teil des Freds ins user forum zu verschieben.
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Antwort #11 - 08.05.2008 um 16:37:37
 
OK OK , ich sehe gerade...

officertommy schrieb am 08.05.2008 um 10:52:44:
Gibt es für beide ggf. zukünftig, nach Verfolgungsverjährung in 10 Jahren, ine Möglichkeit, als EU-Bürger (Rumänien) legal nach D zu reisen zu Besuchszwecken?


und leider jetzt erst - und darauf hat sich wohl auch mick bezogen - , dass der Verurteilte dann die Unionsbürgerschaft hat (oder jedenfalls Familienangehöriger einer als Besucherin Dienstleistungen empfangenden und damit freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin wäre). Dann hätte er natürlich eine etwas bessere Position. Aber es gilt auch dann § 6 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU, und die von mir genannten Punkten würden auch insoweit zu berücksichtigen sein. Hält er sich bereits jetzt in der EU auf, sinken übrigens die Chancen für eine Verlängerung der Vollstreckungsverjährung (§ 79b StGB), Stichwort Europäischer Haftbefehl.
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Antwort #12 - 09.05.2008 um 18:58:07
 
wenn er an der Grenze verhaftet wird braucht er kein visa oder sonst wie eine duldung .....
er kommt in U-haft wie jeder Straftätter oder verdächtigte, fertig aus bis Haftende !
was dann die ABH macht ist eine andere frage aber glaube nicht das er in Deutschland bleiben Darf.

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Antwort #13 - 09.05.2008 um 20:45:30
 
C-emil schrieb am 09.05.2008 um 18:58:07:
wenn er an der Grenze verhaftet wird braucht er kein visa oder sonst wie eine duldung .....
er kommt in U-haft wie jeder Straftätter oder verdächtigte, fertig aus bis Haftende 

Glücklicherweise kommt bei uns nicht jeder Straftäter oder gar Verdächtige in U-Haft. Und schon gar nicht der, gegen den bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.
C-emil schrieb am 09.05.2008 um 18:58:07:
was dann die ABH macht ist eine andere frage aber glaube nicht das er in Deutschland bleiben Darf

Wenn Du meinst, ob er nach Entlassung aus der Haft hier bleiben darf: Darum ging's nicht. Sondern um § 14 AufenthG. Wer sich wirklich an der Grenze stellt und dann verhaftet wird, reist m.E. im Sinne dieser Vorschrift ein.
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Antwort #14 - 11.05.2008 um 20:38:45
 
tapir schrieb am 09.05.2008 um 20:45:30:

Glücklicherweise kommt bei uns nicht jeder Straftäter oder gar Verdächtige in U-Haft. Und schon gar nicht der, gegen den bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.

Wenn Du meinst, ob er nach Entlassung aus der Haft hier bleiben darf: Darum ging's nicht. Sondern um § 14 AufenthG. Wer sich wirklich an der Grenze stellt und dann verhaftet wird, reist m.E. im Sinne dieser Vorschrift ein.



ich habe ja keine ahnung wo du dein wissen kenntnisse gesammelt hast!
aber jemand der vor haftantretten sich vom acker macht und nach jahren wieder einreisen möchte um die Haftstraffe zu genissen na da will ich mal mit an der Grenze zugegen sein was da passiert?
ich spreche schreibe da aus erfahrung also das mit!

Zitat:
Glücklicherweise kommt bei uns nicht jeder Straftäter oder gar Verdächtige in U-Haft. Und schon gar nicht der, gegen den bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.
sorry da musste ich nur lachen Durchgedreht

und zudem ja eine wiedereinreise doch nicht erlaubt ist wegen der einreisesperre ist doch die person schon wieder straffällig geworden oder nicht!
habe noch keinen kennen gelernt der mit Visa gekommen ist um eine Haftstraffe abzusitzen ! gibt es eine einreise genehmigung für sowas? ich kenne nur die Überstellung aus einem anderen Staat.
freiwillig gibt es doch garnicht der Richter und STA haben auch nur gelacht als ich dies gesagt hatte in meinem fall 500DM war die Strafe ! 

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