Also im Prinzip sehe ich es ja auch so, dass die Härte mit der Zeit größer wird. Aber macht es noch einen Unterschied ob ein Kind nun im 3. oder im 4. Schuljahr ist?
Fakt ist, der deutsche Familienvater befindet ich in einer Umschuilung / Fortbildung, die polnische Mutter kümmert ich um ein 9jähriges polnisches Kind und um ein deutsches Baby, welches noch gestillt wird.
Die Familie ist auf Sozialleistungen angewiesen, welche für die 9jährige aufgrund fehlendem Aufenthaltstitel momentan nicht gewährt werden. Bisher gings noch, der weitere Aufenthalt der 9 jährigen in Deutschland ist mangels
LU aber nicht möglich, Sie muss also nach Polen zurück wo der polnische Staat für Ihren
LU aufkommen würde. Die Mutter muss mit, da dort sonst niemand ist der sich länger um die 9 jährige kümmern kann.
1. Frage:
Soll die Mutter mit oder ohne das deutsche Baby nach Polen fahren, um dort für Ihre Tochter zu sorgen?
Da der Vater eine Umschulung macht (keine Zeit sich ganztags um ein kleines Baby zu kümmern) und das Baby auch noch gestillt wird, muss es die Mutter mitnehmen.
Daraus ergibt sich die
2. Frage:
Wer kommt für den
LU des deutschen Babys in Polen auf?
Bekommen im Ausland lebende Deutsche auch dort Sozialleistungen aus Deutschland oder muss dies bei den polnischen Behörden beantragt werden?
Falls letzteres der Fall sein sollte, gibt es dort ähnliche Vorschriften zum Familiennachzug, nach denen der
LU des Kindes gesichert sein muss um einen Aufenthaltstitel zu bekommen?
Aber die Familie hat kein Geld für einen polnischen Anwalt welcher der AHB dort dann seitenlange Begründungen Schreiben könnte, warum dass deutsche Baby doch einen polnichen Aufenthaltstitel bekommen sollte.
Hmm, nach reichlich Überlegung habe ich mich entschieden nicht mal eben polnisch zu lernen und mich dort in die Gesetze einzuarbeiten um dann die polnische AHB zu verklagen.
Ich bleibe doch lieber hier bei meinem Pappenheimer - welcher im Übrigen diesen Sommer schon 2 mal im Urlaub war während die Akte da so vor sich hinstaubt- und setzte eine Frist zum Erlass eines rechtsmittelfähigen Becheids mit gleichzeitiger Androhung einer Untätigkeitsklage.
Falls der Bescheid negativ ausfallen sollte, wird eben Klage eingereicht. Ich bekomme kein Geld hierfür, soll der Richter dem Sachbearbeiter dann doch gewisse Dinge (hier kann sich jeder seine eigenen Sachen denken, ich hab da so meine Vorstellung welche ich besser nicht veröffentliche) erklären.
Falls noch jemand Vorschläge hat, immer her damit, bin über jeden Kommentar dankbar.