Hi,
ok, jetzt kapiere ich das.
@Blaise: Ich habe Dich wohl missverstanden, sorry!
Die Legalisation bezieht sich nicht auf den Inhalt des Dokuments, nur auf deren Echtheit. In welcher Sprache das Dokument letztendlich ist, spielt für die Legalisation also keine Rolle.
Übersetzt wird dann in D.
Allerdings hat bei uns das Notariat unsere Heiratsurkunde auch gleich in Deutsch angefertigt, sozusagen zweisprachig. Das wurde dann überbeglaubigt und legalisiert.
Das war bei uns für
FZF und Anlegung des Familienbuches ok, also sollten entsprechende Dokumente auch für die Heirat ok sein.
Wenn das Notariat das übersetzt, ist es in China so offiziell beglaubigt wie es nur geht und die Legalisation müsste sich ja auch darauf beziehen.
Für mein
EFZ hat das Standesamt eine Übersetzung des Hukou akzeptiert, die lediglich einen chin. Stempel trug. Das war natürlich in keinster Weise nachprüfbar und daß sowas für eine Heirat nicht geht ist klar.
Frage mal das Standesamt, ob Dokumente wie unsere HU, also vom Notariat übersetzt und das dann legalisiert, akzeptiert werden. Wenn ja (was ich glaube), ist das um etliches billiger als den ganzen Packen in D übersetzen zu lassen.
Dazu natürlich auch einfacher.
Ob nun das Notariat auch alle Dokumente in Deutsch übersetzen kann, muß Dein Zukünftiger natürlich fragen. Bei uns ging das und das war wie gesagt richtig in der Pampa. Ich war höchst erstaunt, selbst bei Englisch hätte ich mich gewundert. Kann natürlich auch Zufall und nur ein netter Zug des Notariats gewesen sein. Ehrlich gesagt hätte ich nicht damit gerechnet, daß man in dieser Kleinstadt (für China, ca. 500.000 Einwohner) in Zentralchina einen Übersetzer für D findet.
Ich würde jetzt die Behörden in folgender Reihenfolge fragen:
1.: Kann das Notariat die Urkunden auch in D anfertigen?
In China kann das je nach Provinz anders sein und ausserdem kann sich da alles Mögliche von heute auf morgen ändern.
2.: Wenn für einige nein: Legalisiert das Konsulat auch Dokumente die rein Chinesisch sind?
Das mag vielleicht schon klar mit JA beantwortet werden können aber bei dieser Frage kann man vielleicht ein paar mehr Details erfragen. Wenn man dort aus D anruft und mit den Fragen nicht bei Adam und Eva anfängt, sind die sehr hilfsbereit.
3.: Wenn 1. zumindest teilweise ja: Akzeptiert das Standesamt vom Notariat zweisprachig ausgestellte und legalisierte Dokumente (wie unsere HU)?
Was das Standesamt im Detail und in welcher Form sehen will, kann es in erstaunlichem Maße selbst bestimmen.
Gruß,
Norbert