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Übersetzung u. Legalisation von chin. Urkunden (Gelesen: 6.538 mal)
XiaoYun
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18.01.2008 um 14:53:18
 
Hallo und Frohes Neues Jahr an alle!

Mein chinesischer Verlobter und ich (Deutsche) möchten in Deutschland, München, heiraten.
Das Standesamt hat mir ein blaues Merkblatt ausgehändigt und jetzt sind wir dabei, alle
Dokumente abzuarbeiten. Die Dokumentenbeschaffung auf meiner Seite ist kein Problem, mein
Verlobter hat richtig viel Arbeit.

Wir benötigen für die Eheschliessung von ihm eine chinesische Geburtsurkunde, eine
Heiratsurkunde der früheren Ehe, ein Scheidungs-, Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk,
eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit, eine
Bescheinigung des Familienstandes mit eidesstattlicher Erklärung von einem Notar, die
Legalisation aller Original-Dokumente und die Übersetzung aller chinesischen Dokumente von
einem amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer in Deutschland, evtl. noch einen
beeidigten Dolmetscher. Für das Eheschliessungsvisum wird eine Original-Geburtsurkunde mit
2 Kopien, ein Ledigkeitsnachweis und das Hukou im Original (Haushaltsregister) verlangt,
ebenfalls mit Legalisation. Wer hier schon Erfahrung mit der Deutschen Botschaft in Peking hat -
ich bin für jeden Tipp dankbar.

Die Information über die Legalisation chinesischer Urkunden der Deutschen Botschaft in Peking
besagt, dass diese Urkunden vor der Legalisation von einem Notariat ausgestellt und vom
chinesischen Aussenministerium überbeglaubigt sein müssen. Für mich sind da noch folgende
Fragen offen:

Müssen die Urkunden, die legalisiert werden, vorher für die Legalisation ins Deutsche übersetzt
werden, also für die Deutsche Botschaft?

Müssen die Originalurkunden zuerst bei einem Notariat im Heimatort in China für die
Verwendung im Ausland ausgestellt werden und können sie ohne Übersetzung überbeglaubigt
und legalisiert werden?

Wie kann man die Legalisation der chinesischen Urkunden und das Beantragen eines Heiratsvisums
am besten kombinieren, so dass hier Zeit und Geld gespart werden können? Der Weg zwischen
Heimatort und Peking beträgt immerhin ca. 1000 km.

Kennt sich jemand mit den chinesischen Behörden aus?
Wo wird eine Urkunde in China notariell beglaubigt?
Welche Behörde ist z.B. für das Hukou zuständig?

Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten und liebe Grüße

XiaoYun
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nixwissen
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Antwort #1 - 18.01.2008 um 20:14:42
 
Hi,

na wenn ich das lese, kann ich wieder nur auf meinen Tip verweisen: Heiratet in China, ist X-Mal einfacher.

Ich kann jetzt nur über unsere chin. Heiratsurkunde berichten.

Wir haben eine notarielle HU vom Notariat am Wohnort bekommen (es musste dieses sein!). Die wurde von denen gleich in Deutsch übersetzt und das war immerhin mitten in der Pampa im Norden Hubeis.
Ich würde mal davon ausgehen, daß dieses Notariat für die Beglaubigungen zuständig ist aber das erfragt Dein Zukünftiger am besten eben genau dort.

Ich glaube nicht, daß die Botschaft irgendwas legalisiert, daß in einer anderen Sprache als D verfasst ist. Aber ist ja kein Problem: Er rennt mit dem ganzen Geraffel zum Notariat und lässt es beglaubigt übersetzen. Dann ab nach BJ und den Kram im Aussenministerium überbeglaubigen lassen. Dauert normalerweise ein paar Tage, für einen bezahlbaren Extraobulus von einem Tag auf den anderen.
Auf die Legalisierungen im Konsulat kann man vor Ort warten.

Gruß,
Norbert
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Antwort #2 - 18.01.2008 um 20:44:42
 
nixwissen schrieb am 18.01.2008 um 20:14:42:
Ich glaube nicht, daß die Botschaft irgendwas legalisiert, daß in einer anderen Sprache als D verfasst ist. 


Aber genau das ist der Sinn einer Legalisierung: die Bestätigung der Echtheit der Unterschriften, die Funktion des Unterschreibenden  und evtl. die Echtheit des Dienstsiegels einer ausländischen Urkunde für die Verwendung in Deutschland. Das kann man auch hier nachlesen...

Blaise
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XiaoYun
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Antwort #3 - 18.01.2008 um 22:14:19
 
An nixwissen:
Wir haben uns für eine Eheschließung in Deutschland entschieden, also werden wir uns durch den Urkundendschungel kämpfen. Die Sache ist nur die: Wie kommen wir da am besten durch?
Da ich z. Zt. nicht vor Ort in China bin, möchte ich so viel wie möglich über die Amtshandlungen dort verstehen. Also wenn du noch Tipps hast, dann bitte her damit.

An Blaise:
Die Info der Dt. Botschaft Peking sagt nicht aus, dass die deutsche Übersetzung vor der Legalisation ein Muss ist, sondern eher ein Kann. Selbst eine Mitarbeiterin vom Auswärtigen Amt hatte nach dem Lesen der Info die gleiche Idee wie ich und konnte mir nicht sagen, ob die dt. Übersetzung notwendig ist oder nicht. Die Definition der Legalisation sagt nicht aus, dass der Inhalt der Urkunde geprüft wird, sondern nur, wie du schon sagst, die Unterschrift und das Siegel oder der Stempel der ausstellenden Behörde plus die Funktion des Unterschreibenden.

In der Dt. Botschaft in Peking wird Deutsch und Chinesisch gesprochen und wenn man dort die Zentrale anruft, dann bekommt man evtl. einen Anrufbeantworter in Chinesisch ans Telefon.

Meine Frage bezüglich der Übersetzung vor der Legalisation bleibt also noch offen.

XiaoYun

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Antwort #4 - 19.01.2008 um 01:26:19
 
Hi,

@ Blaise:
Dokumente werden in D nur in deutscher Übersetzung akzeptiert.
Was sollte ein deutscher Standesbeamte mit einer chin. Urkunde anfangen, auch wenn bescheinigt ist, daß sie echt ist.
Der könnte nichtmal erkennen, ob es ne Heirats- oder Geburtsurkunde ist.
Legalisieren kann das Konsulat sowas vielleicht aber in D ist es wertlos ohne Übersetzung.

Gruß,
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Antwort #5 - 19.01.2008 um 01:58:19
 
nixwissen schrieb am 19.01.2008 um 01:26:19:
Hi,

@ Blaise:
Dokumente werden in D nur in deutscher Übersetzung akzeptiert.
[...]
Legalisieren kann das Konsulat sowas vielleicht aber in D ist es wertlos ohne Übersetzung.


Hi,

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass Blaise das
nicht weiß, oder? Er hat lediglich darstellen wollen,
was der Sinn einer Legalisation auf einer Original-
Urkunde ist. Damit wurde nicht ausgeschlossen,
dass zusätzlich eine Übersetzung vorgelegt werden
muss.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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XiaoYun
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Antwort #6 - 19.01.2008 um 10:27:50
 
Hallo Norbert und Mick - danke für eure Antworten!

Für mich ist es schon klar, dass alle legalisierten bzw. chinesischen Papiere für das Standesamt ordnungsgemäß in Deutschland von einem amtlich anerkannten und beeidigten Übersetzer sowieso übersetzt und beglaubigt werden müssen. Anders wird es vom Standesamt gar nicht akzeptiert, aber auch nicht eine deutsche Übersetzung, die in China gefertigt wurde. Das steht ganz klar auf dem Merkblatt des Standesamtes.

Es geht mir darum, ob die chinesischen Original-Urkunden, die legalisiert werden müssen, extra für die Dt. Botschaft in Peking auch in Deutsch übersetzt werden sollten, damit klar ist, um welche Dokumente es sich handelt oder ob die Mitarbeiter dort (es gibt ja auch chinesische Angestellte in der Botschaft) die chinesischen Urkunden zuordnen können - ohne Übersetzung. Das chinesische Außenministerium braucht für die Überbeglaubigung gewiß keine Übersetzung.

Ich bitte um eure Erfahrungen mit der Dt. Botschaft in Peking diesbezüglich.

Liebe Grüße

XiaoYun

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Antwort #7 - 19.01.2008 um 12:31:53
 
Hi,

ok, jetzt kapiere ich das.
@Blaise: Ich habe Dich wohl missverstanden, sorry!
Die Legalisation bezieht sich nicht auf den Inhalt des Dokuments, nur auf deren Echtheit. In welcher Sprache das Dokument letztendlich ist, spielt für die Legalisation also keine Rolle.
Übersetzt wird dann in D.

Allerdings hat bei uns das Notariat unsere Heiratsurkunde auch gleich in Deutsch angefertigt, sozusagen zweisprachig. Das wurde dann überbeglaubigt und legalisiert.
Das war bei uns für FZF und Anlegung des Familienbuches ok, also sollten entsprechende Dokumente auch für die Heirat ok sein.
Wenn das Notariat das übersetzt, ist es in China so offiziell beglaubigt wie es nur geht und die Legalisation müsste sich ja auch darauf beziehen.
Für mein EFZ hat das Standesamt eine Übersetzung des Hukou akzeptiert, die lediglich einen chin. Stempel trug. Das war natürlich in keinster Weise nachprüfbar und daß sowas für eine Heirat nicht geht ist klar.

Frage mal das Standesamt, ob Dokumente wie unsere HU, also vom Notariat übersetzt und das dann legalisiert, akzeptiert werden. Wenn ja (was ich glaube), ist das um etliches billiger als den ganzen Packen in D übersetzen zu lassen.
Dazu natürlich auch einfacher.
Ob nun das Notariat auch alle Dokumente in Deutsch übersetzen kann, muß Dein Zukünftiger natürlich fragen. Bei uns ging das und das war wie gesagt richtig in der Pampa. Ich war höchst erstaunt, selbst bei Englisch hätte ich mich gewundert. Kann natürlich auch Zufall und nur ein netter Zug des Notariats gewesen sein. Ehrlich gesagt hätte ich nicht damit gerechnet, daß man in dieser Kleinstadt (für China, ca. 500.000 Einwohner) in Zentralchina einen Übersetzer für D findet.

Ich würde jetzt die Behörden in folgender Reihenfolge fragen:
1.: Kann das Notariat die Urkunden auch in D anfertigen?
In China kann das je nach Provinz anders sein und ausserdem kann sich da alles Mögliche von heute auf morgen ändern.
2.: Wenn für einige nein: Legalisiert das Konsulat auch Dokumente die rein Chinesisch sind?
Das mag vielleicht schon klar mit JA beantwortet werden können aber bei dieser Frage kann man vielleicht ein paar mehr Details erfragen. Wenn man dort aus D anruft und mit den Fragen nicht bei Adam und Eva anfängt, sind die sehr hilfsbereit.
3.: Wenn 1. zumindest teilweise ja: Akzeptiert das Standesamt vom  Notariat zweisprachig ausgestellte und legalisierte Dokumente (wie unsere HU)?
Was das Standesamt im Detail und in welcher Form sehen will, kann es in erstaunlichem Maße selbst bestimmen.

Gruß,
Norbert

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Antwort #8 - 20.01.2008 um 12:55:11
 
Hallo,

@Norbert:
Ist ja echt interessant, dass das bei dir so akzeptiert wurde. In welcher Stadt lebst du? Hast du etwas für die Übersetzung in China bezahlt oder war das inbegriffen? Ich habe schon mitbekommen, dass in Frankfurt und Hamburg beispielsweise geringfügig andere Voraussetzungen verlangt werden. Das hängt wohl auch vom Oberlandesgericht ab, das das Dokumentenpaket insgesamt überprüft, das heißt für mich, das Standesamt arbeitet dem OLG zu und hat dort schon entsprechende Erfahrungen gemacht, die an Heiratswillige weitergegeben werden. Vielen Dank auch für deine Fragenliste. Manche Fragen ergeben sich erst, wenn man mittendrin in der Urkundenbeschaffung steckt.
Zu 1.: Das geht bestimmt, aber kostet das auch was und wieviel?
Zu 2.: Genau das ist noch zu klären.
Zu 3.: Das wird nicht akzeptiert, denn am Ende des blauen Merkblattes vom Standesamt steht:
"Jeder fremdsprachigen Urkunde ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen, die von einem im Bundesgebiet ansässigen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer beglaubigt sein muss. Bei nichtlateinischen Schriften sind die Normen der internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden. Ergibt sich die lateinische Schreibweise des Namens aus einer Personenstandsurkunde oder aus einer anderen öffentlichen Urkunde, so ist diese Schreibweise maßgebend."
Die Forderung nach der intern. Normenorganisation kommt meines Wissens nach vom OLG.
Außerdem dürfen bestimmte Original-Urkunden nicht älter als 6 Monate sein, das heißt für mich bzw. für uns, dass wir nicht trödeln sollten.

Eine kleine Erschwernis kommt noch hinzu, wie ich heute erfahren habe. Die Hukou-Behörde in China steht gerade mitten in einem Computer Upgrade, das mind. bis
7. Februar dauern soll (Neujahrsfest). Ich hoffe, mein Verlobter kann trotzdem alle Papiere beantragen und bekommen.  

Viele Grüße

XiaoYun

P.S.: Da hat sich noch eine Frage aufgetan: Kann mein Verlobter seine Original-Geburtsurkunde sowohl für die Deutsche Botschaft Peking als auch für das Standesamt verwenden? Oder muss er hierfür 2 Exemplare anfertigen lassen? Beide Behörden verlangen dies nämlich, einmal für das Visum in legalisierter Form und einmal für die Anmeldung zur Eheschließung legalisiert und übersetzt.



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Antwort #9 - 21.01.2008 um 00:55:33
 
Hi,

vom OLG habe ich keine Ahnung, wie gesagt, wir haben in China geheiratet. Die Legalisation kenne ich nur durch die FZF.
1.: Wenn nicht irgendwie klar ist, daß es garantiert wertlos ist, lasst es vom Notariat machen. Das kostet etwas aber garantiert einen Bruchteil von dem, was es in D kostet. Beim Notariat (beglaubigt) vielleicht irgendwas um 10€ pro Seite, in D kannst Du eine Null dran hängen.
Zitat:
Zu 3.: Das wird nicht akzeptiert, denn am Ende des blauen Merkblattes vom Standesamt steht: 
"Jeder fremdsprachigen Urkunde ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen, die von einem im Bundesgebiet ansässigen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer beglaubigt sein muss.

Wenn das Notariat die Urkunden auch in D ausstellen kann (was ich wie gesagt nicht weiß), ist diese Urkunde ja schon in Deutsch.
Das wäre dann eine chinesiche Urkunde, auch in deutscher Sprache (die haben unsere HU schön gebunden) und das wird dann legalisiert. Die Urkunde liegt dann in Deutsch vor.

Dein Verlobter sollte mal mit dem Notariat reden und Du nochmal mit dem Standesamt, bevor Ihr Euch verrückt macht.

Gruß,
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Antwort #10 - 27.01.2008 um 14:39:51
 
Hallo,

@Norbert: Danke für deine Antworten bzw. ermutigenden Hinweise. Wenn da einiges so unklar ist, macht man sich wirklich verrückt, bis es endlich glasklar ist.

Bezüglich der Übersetzung und Legalisation machen wir es jetzt so, dass mein Verlobter beim Notariat eine Übersetzung in Deutsch anfertigen lässt. Eine Mitarbeiterin der Botschaft Peking hat mir gesagt, dass eine Übersetzung vor der Legalisation notwendig ist (was nicht sehr deutlich im Infoblatt geschrieben steht) und dass ein Notariat in China das gleich mit der Beglaubigung miterledigen kann.

Jetzt stehe ich noch vor dem Paradox, dass das Standesamt nur eine Übersetzung von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland akzeptiert, was ja doppelt übersetzt bedeutet.

LG Petra

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Antwort #11 - 04.02.2008 um 12:38:17
 
Hallo,

wir sind jetzt etwas weitergekommen und schon kommt das nächste Problem.
Auf der Erstauskunft vom Standesamt steht, dass mein Verlobter eine Heiratsurkunde seiner letzten Ehe vorlegen muss. Dies ist zwar eine chinesische Personenstandsurkunde, aber der Notar weigert sich, diese notariell zu beglaubigen, weil er meint, er könnte nicht eine Heiratsurkunde und gleichzeitig eine Scheidungsurkunde beglaubigen. Wir benötigen diese Beglaubigung aber, sonst gehen die Papiere nicht durch die Legalisation.

Weiß jemand hier, ob in China eine Bestätigung oder Bescheinigung ausgestellt werden kann, dass jemand verheiratet war (als Ersatz für die ungültige Heiratsurkunde)?

LG Petra
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Antwort #12 - 09.02.2008 um 10:02:32
 
Hallöchen, ich bin gerade mit meiner chinesischen Freundin auch dabei unsere Hochzeit in Deutschland vorzubereiten Smiley ersteinmal man muss die Urkunden doppelt übersetzen lassen, einmal in Deutschland und einmal in China. Dein Verlobter wird nachdem er das Visa beantragt hat die Chinesischen orginale wieder zurückbekommen, da mann diese nur vorlegen muss, nun muss er dir diese sofort zuschicken mit dem unterschriebenen Blatt (bekommt du beim Standesamt) das du in deutschland das Aufgebot bestellen kannst. dann musst du in Deutschland alles nochmal übersetzen und beglaubigen lassen und beim Standesamt ca. 3 Monate bevor ihr heiraten wollt einreichen. zu beachten ist unbedingt das die älteste Urkunde 6 Monate alt sein darf am Hochzeitstermin. Das gibt einem erheblichen Zeitdruck.
Nun noch eine Frage von mir, weiß jeman wo man in China eine Geburtsurkunde bekommt?
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Antwort #13 - 11.02.2008 um 14:23:12
 
@Reinhold:
Soviel ich weiß bekommt man in China eine Geburtsurkunde bei der Polizeibehörde, die das Hukou (Haushaltsregister) führt. Man muss dort sagen, dass die Geburtsurkunde für eine Eheschließung in Deutschland benötigt wird. Damit geht man dann zum Notar.

Jetzt habe ich noch eine Frage:
Wenn ich alle Papiere für das Standesamt bereit habe und dort abgegeben habe, müssen wir dann noch warten, bis alles vom OLG München geprüft ist oder kann mein Verlobter sein Visum derweil schon beantragen? Er braucht eine Bestätigung zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt, aber wie können wir diese bekommen, wenn er für die Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses persönlich anwesend sein und eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss und wir dann erst die Anmeldung zur Eheschließung machen können? Die Standesbeamtin meinte, eine Beitrittserklärung können wir nicht machen, da dafür beide im Bundesgebiet wohnen müssen.
Ich habe da wirklich ein Verständnisproblem. Wenn wir noch 6 Wochen auf das OLG warten müssen und nach dem Visum evtl. noch mal 8-12 Wochen vergehen, dann wird es echt knapp. Wir möchten keinesfalls alle Papiere ein zweites Mal machen. Irgendwie müssen wir ja noch den Termin fürs Heiraten hinbekommen.

Weiß jemand Rat?

LG Petra
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Antwort #14 - 11.02.2008 um 18:28:03
 
@XiaoYun
also, hab mitlerweile herausgefunden das man die Geburtsurkunde anscheinend beim Notar bekommt, hat mir ein Chinese gesagt der erst kürzlich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragte, trotzdem danke Zwinkernd

wegen den Papieren für das Standesamt ist es so, mir hat man in china gesagt das man entweder die Anmeldung der Hochzeit braucht oder das derjenige, der das Heiratsvisa beantragt von seinem Verlobten, also von dir volgendes braucht: 3-fache Kopie des Personalausweises, Orginalgeburtsurkunde mit 2 Kopien, Orginalledigkeitsbescheinigung mit 2 Kopien

kannst auch nochmal alles nachlesen unter diesem Link: http://www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/01/Visabestimmungen/visa__ehesch...

Grüßle
Reinhold
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