Erst mal an alle hier ein herzliches HALLO
,
ich hoffe , Ihr könnt mich beruhigen. Wir waren gestern mit sämtlichen Unterlagen beim Standesamt, um die Eheschliessung zu beantragen. Wir sind beide geschieden, er in der Heimat (Libanon).
In Deutschland hat er momentan Duldung( Aussetzung der Abschiebung), da die
ABH bisher immer noch keinen Pass von ihm zu Gesicht bekommen hat.
Gestern haben wir nun das erste mal den Pass " rausgerückt". Die Papiere waren alle okay und vollständig. Auch seine Scheidungsurkunde aus dem Libanon.
Einen Termin bekamen wir nicht, da jetzt sämtliche Urkunden erstmal zum OLG zur " Prüfung" geschickt werden.
Ist das normal?
Ich habe hier schon in anderen Threads rausgelesen, dass mitunter Scheidungsurteile aus dem Ausland angezweifelt werden. Kann das der Grund sein?
Wir vermuten mal, das das Standesamt eng mit der
ABH zusammenarbeitet und schon eine Passkopie auf den Weg dorthin ist.
Von der
ABH haben wir Frist bis zum 24.04. zur Vorlage des Passes. Seine Duldung ist allerdings nur bis 13.03. gültig.
Ist jetzt schon das "rechtliche Abschiebungshindernis, da eine Eheschliessung kurz bevorsteht" eingetreten?
Irgendwo las ich, das dieses nach Artikel 6 Grundgesetz eintritt, sobald die Urkunden zur Prüfung eingereicht sind.
Ich mache mir wirklich Sorgen, was ich mir allerdings zu Hause nicht so anmerken lasse.
LG Kati