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Heiratsunterlagen-Urkunden zur Prüfung zum OLG-ist das normal? (Gelesen: 2.546 mal)
kati07
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13.02.2008 um 12:09:16
 
Erst mal an alle hier ein herzliches HALLO Smiley,

ich hoffe , Ihr könnt mich beruhigen. Wir waren gestern mit sämtlichen Unterlagen beim Standesamt, um die Eheschliessung zu beantragen. Wir sind beide geschieden, er in der Heimat (Libanon).

In Deutschland hat er momentan Duldung( Aussetzung der Abschiebung), da die ABH bisher immer noch keinen Pass von ihm zu Gesicht bekommen hat.

Gestern haben wir nun das erste mal den Pass " rausgerückt". Die Papiere waren alle okay und vollständig. Auch seine Scheidungsurkunde aus dem Libanon.

Einen Termin bekamen wir nicht, da jetzt sämtliche Urkunden erstmal zum OLG zur " Prüfung" geschickt werden.

Ist das normal?

Ich habe hier schon in anderen Threads rausgelesen, dass mitunter Scheidungsurteile aus dem Ausland angezweifelt werden. Kann das der Grund sein?

Wir vermuten mal, das das Standesamt eng mit der ABH zusammenarbeitet und schon eine Passkopie auf den Weg dorthin ist.

Von der ABH haben wir Frist bis zum 24.04. zur Vorlage des Passes. Seine Duldung ist allerdings nur bis 13.03. gültig.

Ist jetzt schon das "rechtliche Abschiebungshindernis, da eine Eheschliessung kurz bevorsteht"  eingetreten?

Irgendwo las ich, das dieses nach Artikel 6 Grundgesetz eintritt, sobald die Urkunden zur Prüfung eingereicht sind.

Ich mache mir wirklich Sorgen, was ich mir allerdings zu Hause nicht so anmerken lasse.

LG Kati
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Antwort #1 - 13.02.2008 um 12:18:05
 
kati07 schrieb am 13.02.2008 um 12:09:16:
Ist das normal?   


Ja. Das OLG prüft die Ehefähigkeit, d.h. auch, dass geprüft wird, ob er wirklich rechtsgültig geschieden ist und erteilt nach der gesamten Prüfung die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses.

kati07 schrieb am 13.02.2008 um 12:09:16:
ist jetzt schon das "rechtliche Abschiebungshindernis, da eine Eheschliessung kurz bevorsteht"  eingetreten?   


Ja. Dies bedeutet allerdings nicht zeitgleich, dass nach Eheschließung auch eine AE erteilt wird!
siehe hierzu:
§§ 5, 28 AufenthG
möglicherweise auch §§ 53 ff i.V.m. § 95 AufenthG


ede
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Antwort #2 - 13.02.2008 um 12:22:31
 
kati07 schrieb am 13.02.2008 um 12:09:16:
Ist jetzt schon das "rechtliche Abschiebungshindernis, da eine Eheschliessung kurz bevorsteht"eingetreten? 

Kommt auf das Bundesland an.
In manchen Bundesländern steht die Eheschliessung erst "kurz bevor" wenn die Befreiung vom EFZ durch das OLG durch ist.
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kati07
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Antwort #3 - 13.02.2008 um 12:41:10
 
Ich glaube, so ein EFZ war auch schon mit dabei.

inhaltlich so: das keine Heiratsregistrierung besteht und er bis dato als ledig gilt....und ist berechtigt , jede beliebige zu heiraten

und dann fett gedruckt

Der genannte .......     ........ ist geschieden und er unterhält zu keiner eine Ehebezehung.

LG Kati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.02.2008 um 12:44:36
 
kati07 schrieb am 13.02.2008 um 12:41:10:
Ich glaube, so ein EFZ war auch schon mit dabei. 


Na dann werden sicher die Dokumente gecheckt.

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kati07
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Antwort #5 - 13.02.2008 um 12:56:34
 
maki schrieb am 13.02.2008 um 12:22:31:

Kommt auf das Bundesland an.
In manchen Bundesländern steht die Eheschliessung erst "kurz bevor" wenn die Befreiung vom EFZ durch das OLG durch ist.



habe gerade mit einer Anwältin telefoniert. In Sachsen soll wohl die ABH kulanterweise die Füsse still halten, solange beim OLG die Prüfung läuft.

Bin jetzt schon etwas ruhiger. Habt vielen Dank!!!!

LG Kati
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