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Übersetzung u. Legalisation von chin. Urkunden (Gelesen: 6.539 mal)
XiaoYun
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Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 13.02.2008 um 12:24:45
 
@Reinhold
Das mit der 3-fachen Kopie des Reisepasses ist zwar richtig, aber die Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung wird vom Antragsteller gefordert und nicht von der Verlobten.

Bitte zurück zu meiner Frage:
Kann ich für meinen Verlobten eine Beitrittserklärung beim Standesamt abgeben, damit ich für uns die Eheschließung anmelden kann? Mein Standesamt sagte mir, das sei nur etwas für Verlobte, die im Bundesgebiet wohnen, aber wieso denn?    hä?

LG Petra
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rinoa_heartilly70  
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