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Schengenvisum abgelaufen - Anzeige am Flughafen (Gelesen: 1.977 mal)
kaimati
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20.10.2008 um 19:04:38
 
Hallo Foristen,

ich habe eine Frage bezüglich der Konsequenzen folgenden Sachverhalts:

Ein Bekannter aus Benin bekommt ein Schengenvisum für 90 Tage.

Bei der Buchung des Fluges rechnet er allerdings - blöderweise - in Monaten, d.h. Hinflug am 10.ten, Rückflug am 9.ten des übernächsten Monats.

Beim Einchecken am Airlineschalter zum Rückflug fällt dann auf, das das Visum bereits seit 2 Tagen abgelaufen ist, Datum steht ja auch groß auf dem Visum.

Die herbeigerufene Bundespolizei nimmt eine Anzeige auf, der Bekannte unterschreibt und gibt die Übertretung zu.

Beim Transit in Paris gibt es keine weiteren Probleme.

Zurück in Cotonou begibt sich der Bekannte zur dt. Botschaft um den Sachverhalt zu erläutern und sich zu entschuldigen. Die Botschaftsangehörige macht sich eine Kopie der Anzeige, äußert sich aber nicht zu den Konsequenzen.

Frage:

Mei Bekannter möchte als Künstler demnächst wieder nach Deutschland/Europa reisen

Welche möglichen oder warscheinlichen Konsequenzen hat die Übertretung von 2 Tagen?

Was kann er noch machen?

Vielen Dank für Antworten!
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Daddy
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Antwort #1 - 20.10.2008 um 19:19:36
 
kaimati schrieb am 20.10.2008 um 19:04:38:
Welche möglichen oder warscheinlichen Konsequenzen hat die Übertretung von 2 Tagen?

Strafanzeige wurde ja schon gestellt ... ansonsten gehe ich von einer Einstellung §§ 153 ff StPO aus (Es sei denn, er "sammelt" Einstellungen).

kaimati schrieb am 20.10.2008 um 19:04:38:
Was kann er noch machen?

Eigentlich nicht viel... Zugegeben hat er das Ganze, die Umstände wurden erläutert... Thema dürfte durch sein.

kaimati schrieb am 20.10.2008 um 19:04:38:
Mei Bekannter möchte als Künstler demnächst wieder nach Deutschland/Europa reisen

Für einen zukünftigen Visumantrag dürften keine Auswirkungen zu erwarten sein.

Daddy
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kaimati
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Antwort #2 - 21.10.2008 um 12:11:53
 
Danke, Daddy, für deine Einschätzung als Bundespolizist.
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