tirak schrieb am 26.09.2007 um 15:57:46:".....fragt man sich aber, wie die Botschaften vom Gesetzestext -> muss sich auf einfache Art Deutsch verständigen könnenauf muss einen
A1 Goethe Kurs haben, kommen, wenn nur der Gesetzestext vorliegt ?"
zu finden ist?
danke.
zitiere mich und mein vorletztes Posting mal selbst:
Einbeck schrieb am 26.09.2007 um 02:09:30:Zitiere mich mal selbst:
Zitat von Einbeck am Gestern um 20:44:54:
Hier bei info4alien.de ist schon vieles und so ziemlich alles bekannt.
Dienstvorschriften, darf man nicht posten ,sage nur ...nur für den Dienstgebrauch....-- so etwas hat hier nicht zu suchen--...
Sage aber, hier ist bisher , außer vom Gesetzestext, nur wenig geregelt und dies ist alles schon bei info4alien in den diversen Postings erwähnt wurden.
Unsere internen Regelungen und Empfehlungen zur Umsetzung und Hinweise wie zu Verfahren ist
sind vs-nfd- Verschlussache nur für den Dienstgebrauch, diese hier wiederzugeben ist für Beamte ein Verstoss gegen Vorschriften, welche Auswirkungen dies hat sollte bekannt sein.
Kann mich nur wiederholen, das meiste und wichtigste ist bekannt und wurde hier bei info4alien schon erwähnt..
Unsere internen Regelungen und Empfehlungen zur Umsetzung und Hinweise wie zu Verfahren ist
sind vs-nfd- Verschlussache nur für den Dienstgebrauch, diese hier wiederzugeben ist für Beamte ein Verstoss gegen Vorschriften, welche Auswirkungen dies hat sollte bekannt sein. [color=#ff0000][/color]
Ach ja und wenn man mein Posting zu Sprachniveau
A1 liest (auch hier in diesem Thread), liest was
A1 bedeutet, so ist
A1 schon ein sehr niedriges Niveau.
P.S. Bei allen gemeckere und Kritik......
Bin auch selbst betroffe,n da nicht-deutsch verheiratet