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Der Bundesrat hat gerade zugestimmt (Gelesen: 19.943 mal)
anka02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 06.07.2007 um 18:57:41
 
Zitat:
Why not ? Notwendiges erkennt der schon !  Zwinkernd
DC


Kann jemand sagen, welche Fristen jetzt laufen ?
Wann die Regierung das Gesetz dem BuPrä vorlegen wird, wie lange es dann dauert bis er unterschreibt (den Regelfall mal vorausgesetzt) und wann es dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird ?

Thany, anka.
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beti
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Antwort #16 - 06.07.2007 um 19:55:46
 
hallo,

eine kleine Frage, "Deutschkenntnisse nachweisen können." (http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/12/0,3672,5553548,00.html) bedeutet dies, das der deutschen Botschaft ein Zertifikat z.B. des Goethe-Instituts ausreicht, oder werden Sprachtest durchgeführt?

weiß das irgendjemand?
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beti
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Antwort #17 - 06.07.2007 um 19:58:11
 
und noch ne Frage, warum dürfen Japanerinnen ohne Deutschkenntnisse einreisen und Inderinnen nicht?

"Japanerinnen dürften auch ohne Deutschkenntnisse kommen, Inderinnen nicht. "Ich bin sehr gespannt darauf, wie diese Frage in Karlsruhe beantwortet wird." Er wäre "nicht unglücklich", wenn diese Regelung "gekippt" würde, sagte Edathy weiter"

siehe oben genannte Quelle
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Antwort #18 - 06.07.2007 um 20:03:48
 
Zitat:
glaube ich nicht
Ich denke, die Baustellen werden sich verschieben !

Nur werden wir eben in den Sachforen dann keine Disku
zulassen über Recht- bzw. Verfassungsmäßigkeit der
neuen Rechtslage.

Denke das meinte Mick im Kern.
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Muleta
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Antwort #19 - 06.07.2007 um 20:21:31
 
beti schrieb am 06.07.2007 um 19:58:11:
und noch ne Frage, warum dürfen Japanerinnen ohne Deutschkenntnisse einreisen und Inderinnen nicht?


wegen § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG-E

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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trixie
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Antwort #20 - 06.07.2007 um 20:28:38
 
Zitat:
"Ich bin sehr gespannt darauf, wie diese Frage in Karlsruhe beantwortet wird."


Die Frage wird sich in Karlsruhe gar nicht stellen, denn nach § 41.1 AufenthV sind die Länder Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und die Vereinigten Staaten von Amerika bei der Erteilung einer AE begünstigt. Staatsangehöriger dieser Staaten können Deutschland visumsfrei bereisen, hier ohne Visumsverfahren heiraten und eine AE beantragen. Somit stellt sich deine Frage gar nicht, ob Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen, weil diese Staaten ohnedies begünstigt sind.

trixie

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 06.07.2007 um 20:34:33
 
Ohne sachliche Wertung:

gemeint war wohl eben diese "Ungleichbehandlung",
und dass dies evtl. ein Verstoß gegen das GG (ge-
meint ist wohl Artikel 3) sein könnte.

Nach dem Motto: sind Japaner denn besser als Inder?
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leao
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Antwort #22 - 06.07.2007 um 23:21:23
 
trixie schrieb am 06.07.2007 um 20:28:38:
Die Frage wird sich in Karlsruhe gar nicht stellen, denn nach § 41.1 AufenthV sind die Länder Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und die Vereinigten Staaten von Amerika bei der Erteilung einer AE begünstigt. Staatsangehöriger dieser Staaten können Deutschland visumsfrei bereisen, hier ohne Visumsverfahren heiraten.....

trixie



Das können Brasilianer auch müssen aber dennoch Sprachkenntnisse vorweisen?
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Antwort #23 - 06.07.2007 um 23:38:34
 
leao schrieb am 06.07.2007 um 23:21:23:
Das können Brasilianer auch müssen aber dennoch Sprachkenntnisse vorweisen?

Ja, müssen sie, da sie nicht durch § 41 Abs. 1AufenthV
bevorzugt werden. So steht es nunmal ausdrücklich im
neuen § 30 AufenthG.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #24 - 07.07.2007 um 00:27:21
 
Mick schrieb am 06.07.2007 um 23:38:34:
Ja, müssen sie, da sie nicht durch § 41 Abs. 1AufenthV
bevorzugt werden. So steht es nunmal ausdrücklich im
neuen § 30 AufenthG.



§ 30 Ehegattennachzug


(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer....

Ich bin deutsch...
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Antwort #25 - 07.07.2007 um 00:44:12
 
leao schrieb am 07.07.2007 um 00:27:21:
§ 30 Ehegattennachzug


(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer....

Ich bin deutsch...

Was willst Du damit sagen?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #26 - 07.07.2007 um 09:48:58
 
Mick schrieb am 07.07.2007 um 00:44:12:
Was willst Du damit sagen?


Eben dies. Aber ist schon ok, ich hatte nicht aufgepasst- alles in Ordnung.

Die Ausreichenden D-Kenntnisse entsprechen Stufe A.1. Diese Kenntnisse kann man sich locker mit einem Buch und einer CD aneignen. Hat jemand Information diesbezüglich? Oder darüber wie diesgeprüft wird?
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Antwort #27 - 07.07.2007 um 15:31:33
 
Ab wann kann man denn nun in etwa damit rechnen, dass das Gesetz in Kraft tritt?

Weiss das jemand?
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Muleta
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Antwort #28 - 07.07.2007 um 20:05:46
 
pooky_rules schrieb am 07.07.2007 um 15:31:33:
Ab wann kann man denn nun in etwa damit rechnen, dass das Gesetz in Kraft tritt?

Weiss das jemand?


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Muleta
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Antwort #29 - 08.07.2007 um 22:02:06
 
Zitat:

Neben allen Diskussionen:
Ich finde diese Regelung für eine aussichtsreiche Zukunft in D notwendig und richtig.

DC

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kommentar/644106/
Die Koalition tut so, als sei die halbe Welt scharf darauf, nach Deutschland einzureisen. Als träume jeder hier lebende Ausländer von einem deutschen Pass. Dabei sind die Asylbewerberzahlen so niedrig wie lange nicht, die Einbürgerungsanträge nehmen ab;[...]
In vielen Details des Zuwanderergesetzes zeigt sich außerdem, dass der Gesetzgeber von der tatsächlichen Lebenssituation vieler schon lange in Deutschland lebender Ausländer [glow=yellow,4]keine Ahnung [/glow]hat.

Beispiel: Einbürgerungstest. Wer einen deutschen Pass haben will, muss künftig nicht nur mündliche, sondern auch schriftliche Deutschkenntnisse vorlegen. Das schließt viele türkische Ehefrauen der ersten Einwanderergeneration aus, die nie lesen und schreiben gelernt haben. Sie mögen 30 Jahre lang hart gearbeitet und mit ihren Steuergeldern zum Wohlstand Deutschlands beigetragen haben - aber der Deutsche Staat verweigert ihnen die Staatsbürgerschaft, selbst wenn sie sich mündlich gut auf deutsch verständigen können.
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