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Der Bundesrat hat gerade zugestimmt (Gelesen: 19.939 mal)
jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Der Bundesrat hat gerade zugestimmt
06.07.2007 um 14:11:19
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Der Bundesrat hat gerade zugestimmt
Antwort #1 - 06.07.2007 um 15:40:01
 
jepp, und nun kan die Klagewelle losgetreten werden  Durchgedreht

DC
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 06.07.2007 um 15:48:11
 
Zitat:
und nun kan die Klagewelle losgetreten werden

Erstmal muss ja noch der BuPrä unterschreiben und dann veröffentlicht werden.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.07.2007 um 16:01:19
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 15:48:11:
Erstmal muss ja noch der BuPrä unterschreiben und dann veröffentlicht werden.

Falls er unterschreibt Zwinkernd

Wäre ja nicht das erste mal...
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.07.2007 um 16:02:51
 
Zitat:
jepp, und nun kan die Klagewelle losgetreten werden  


Dann gibt es sicherlich wieder eine Menge neuer Themen hier im Forum. Das kann ja dann nur noch interessanter werden.  Durchgedreht

trixie
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.07.2007 um 16:14:14
 
maki schrieb am 06.07.2007 um 16:01:19:
Falls er unterschreibt


Why not ? Notwendiges erkennt der schon !  Zwinkernd

Neben allen Diskussionen:
Ich finde diese Regelung für eine aussichtsreiche Zukunft in D notwendig und richtig.
Natürlich gibt es immer wiedr Fälle von Härten etc., aber soll deshalb das Grundproblem in
D nicht angefasst werden ? Soll der Sinn der Änderung aufgrund weniger Fälle verschoben werden ?
Warum nicht einmal akzeptieren, statt zu lamentieren ?


DC
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 06.07.2007 um 16:14:32
 
Ist doch schon alles ausdiskutiert Zwinkernd Das Gute ist, wenn
es veröffentlicht wird, dann ist es geltendes Recht und
Fragen dazu, ob das geltende Recht, so wie es ist, gut
oder schlecht ist, sind im Forum unerwünscht. Hehe...
Es wird ruhiger  Augenrollen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.07.2007 um 16:29:57
 
Mick schrieb am 06.07.2007 um 16:14:32:
Es wird ruhiger   


glaube ich nicht
Ich denke, die Baustellen werden sich verschieben !  Zwinkernd

DC
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 06.07.2007 um 16:30:44
 
Mick schrieb am 06.07.2007 um 16:14:32:
Es wird ruhiger

Nix für ungut , aber der Herr möge Dir den Glauben bewahren, gehe jede Wette ein dass da etliches wiederkommen wird.

Wird eine Anhäufung von Schrottplatzstellungnahmen geben, der Jehova wird wieder bemüht etc. pp Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Margoscha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 06.07.2007 um 16:53:00
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 15:48:11:
Erstmal muss ja noch der BuPrä unterschreiben und dann veröffentlicht werden.


Hallo alle zusammen,

im Falle, dass der BuPrä unterschreibt, wo wird dann der Gesetztext offiziell veröffentlicht?  

Gruß
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hansedk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 06.07.2007 um 16:54:57
 
Hallo, bin neu im Forum.

Ich habe folgende Frage:

Findet dieses neue Gesetz Anwendung bei drittstaatsangehörigen von EU-Bürgern in Deutschland, die Freizügigkeitsberechtigt sind (Damit sind Sprachenkenntninsse gemeint?)


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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 06.07.2007 um 16:59:14
 
Margoscha schrieb am 06.07.2007 um 16:53:00:
Hallo alle zusammen,

im Falle, dass der BuPrä unterschreibt, wo wird dann der Gesetztext offiziell veröffentlicht? 


Im Bundesgesetzblatt.

Grüße

Muleta
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 06.07.2007 um 17:03:33
 
Zitat:
Findet dieses neue Gesetz Anwendung bei drittstaatsangehörigen von EU-Bürgern in Deutschland, die Freizügigkeitsberechtigt sind (Damit sind Sprachenkenntninsse gemeint?)   


Das neue Gesetz betrifft die Drittstaatenangehörigen, die erstmals einen Daueraufenthalt in Deutschland anstreben.

trixie
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #13 - 06.07.2007 um 17:08:19
 
Zitat:
Findet dieses neue Gesetz Anwendung bei drittstaatsangehörigen von EU-Bürgern in Deutschland, die Freizügigkeitsberechtigt sind (Damit sind Sprachenkenntninsse gemeint?) 


Nein,

denn, siehe den § 1 Abs. 2 AufenthG (noch aktuelle Version), der nicht geändert wird:

Zitat:
§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich


(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die
Förderung der
Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.


(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Ausländer,

   1. deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist,


einzige Änderung in § 1 hab ich oben rot markiert Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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hansedk
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Antwort #14 - 06.07.2007 um 17:16:50
 
Danke,

Da kann man sich freuen.

Vielen grüsse
Hanse
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