Zitat:Sie ist aufgrund eines Besuchsvisums hier, für das ein Dritter uns freundlicherweise die Verpflichtungserklärung gemacht hat.
[...]
würden sicherlich Kosten für die Person entstehen, die die Verpflichtungserklärung gemacht hat, oder? das muß auf jeden Fall vermieden werden, das haben wir demjenigen versichert.
Die "moralische" Seite mal außer acht lassend, könnt ihr sicherlich jederzeit einen Vertrag bzgl der Kostenübernahme eurerseits mit dem VE-Geber machen, in dem dann geregelt wird, dass ihr dem VE-Geber alle Kosten erstattet, die sie aus der von ihm abgegebenen
VE ergeben.
Wobei natürlich noch irgendwie fraglich ist, WIE ihr die Kosten übernehmen wollt, wenn ihr nicht genug Geld hattet, um die
VE selbst abzugeben.
Auch wenn hier ausgeführt wird, dass man sich vorab keine Gedanken über die Erfolgsaussichten eines Asylantrags machen muss, wäre das mE doch zumindest teilweise angebracht.
a) Wäre zu klären, ob die Mutter nachweisen kann, dass sie wegen ihrer Religion in's Gefängnis gesteckt wurde
und b) sollte man sich natürlich auch die genauen Gründe anschauen, warum das passierte. Wenn ich zB einer Religion angehören würde, in der es üblich ist, das Erstgeborene zu opfern, würde ich auch in D in's Gefängniss kommen und könnte mich dann nicht auf Religionsfreiheit berufen oder in einem anderen Land Asyl finden.