Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Meldung eines Umzugs (Gelesen: 1.739 mal)
Wassermann
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meldung eines Umzugs
04.06.2007 um 09:51:33
 
Hoffentlich ist die Frage hier richtig aufgehoben:
Ist es erforderlich, der ABH nach Umzug die neue Adresse mitzuteilen, wenn der ausländische Ehegatte die Niederlassungserlaubnis hat und keinerlei Kontakt momentan zwischen uns und der ABH besteht?
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldung eines Umzugs
Antwort #1 - 04.06.2007 um 09:54:40
 
Nein.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Thorsten
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 256

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldung eines Umzugs
Antwort #2 - 04.06.2007 um 10:13:45
 
Wassermann schrieb am 04.06.2007 um 09:51:33:
Hoffentlich ist die Frage hier richtig aufgehoben:
Ist es erforderlich, der ABH nach Umzug die neue Adresse mitzuteilen, wenn der ausländische Ehegatte die Niederlassungserlaubnis hat und keinerlei Kontakt momentan zwischen uns und der ABH besteht?

Falls der ausländische Ehegatte vorhat, eine VE für seine Verwandte in Zukunft zu beantragen, dann besser wäre, schon nun die Adresse mitzuteilen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldung eines Umzugs
Antwort #3 - 04.06.2007 um 10:17:20
 
Das geht automatisch  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wassermann
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldung eines Umzugs
Antwort #4 - 04.06.2007 um 10:18:58
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten, hatte ich mir auch so gedacht
Sollten wir mit der ABH aus irgendwelchen Gründen in Verbindung treten, würden wir natürlich bei der Gelegenheit auch die neue Adresse mitteilen. Offiziell umgemeldet sind wir ja, so daß man uns jederzeit bei Bedarf ausfindig machen kann.
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldung eines Umzugs
Antwort #5 - 04.06.2007 um 10:26:00
 
Thorsten schrieb am 04.06.2007 um 10:13:45:
Falls der ausländische Ehegatte vorhat, eine VE für seine Verwandte in Zukunft zu beantragen, dann besser wäre, schon nun die Adresse mitzuteilen.


Du mußt ohnedies die VE bei der ABH beantragen, die für deinen Wohnort zuständig ist, somit ist eine Adressmitteilung an die alte ABH nicht notwendig.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wassermann
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldung eines Umzugs
Antwort #6 - 04.06.2007 um 12:53:56
 
Der Umzug betrifft in unserem Fall die gleiche ABH, da wir nur innerhalb einer Stadt umgezogen sind. Trotzdem Danke für den Hinweis!
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema