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Übersetzung/Gleichstellung des Schulzeugnisses (Gelesen: 3.547 mal)
Hannah2
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30.05.2007 um 15:50:33
 
Guten Tag nach langer Zeit mal wieder!
Die Arbeitsagentur in Berlin hat dringend angeraten, dass mein Mann (Ägypter) sein Schulzeugnis übersetzen und eine Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss feststellen lassen soll. Ist für mich eigentlich auch logisch, um einen Job oder einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Hat jemand Erfahrung damit und weiß jemand an welche Stelle man sich wenden kann?
Vielen Dank!
hannah
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Yobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.05.2007 um 15:55:02
 
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Zeppelin
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Antwort #2 - 30.05.2007 um 16:19:46
 
Wenn möglich würde ich die Übersetzung nach besten Fähigkeiten schon mal selbst vornehmen und mich dann damit an einen beeidigten Übersetzer wenden, damit des das nur noch überprüfen / überarbeiten braucht und die Übersetzung schließlich autorisiert.

Mit der beglaubigten Übersetzung gehts dann zur Senatsverwaltung für Bildung..., wo eine Einstufung des Abschlusses vorgenommen wird.

Zeppelin
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Hannah2
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Antwort #3 - 31.05.2007 um 08:02:21
 
Vielen Dank für die Info!!
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jetflyer
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Antwort #4 - 31.05.2007 um 08:21:01
 
HI Hannah, haben wir gerade mit dem Schulzeugnis und dem Uni Diplom meiner russischen Frau gemacht. Wichtig ist dabei, das die Gleichstellung Bundesland bezogen ist. Du mußt auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierungen stöbern, um die richtige Adresse herauszufinden. Bei uns in S.-H. war es das Ministerium für Bildung und Frauen

http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Kategorien/Mini...

Unbedingt vorher anrufen und nach den genau geforderten Unterlagen fragen: Bei uns wollte man beglaubigte Kopien der russischen Originale, beglaubigte und übersetzte Kopie der Hochzeitsurkunde (wegen Namensänderung, vereidigte Übersetzungen der Zeugnisse, beglaubigte Passkopie incl. der Seite mit der AE sowie 35€

Hinweis: Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland geht das Spiel von vorne los, allerdings kann man dann die 1. Anerkennung beilegen und es geht dann schneller (aber nicht billiger Zwinkernd

Außerdem steht auf der Anerkennung, das diese nur eine "Gültigkeit" nachweist, wenn andersweitig "adequate" Sprachkenntnisse, z.B. Zertifikat Deutsch B1 für eine berufliche Ausbildung (oder DSH bei Studienwunsch ) nachgewiesen werden müssen.

Grüße

Sverta + Jens

PS: Interessant war noch in unserem Fall, das eine Abitur Numerus Clausus Note berechnet wurde. Höchst kompliziert, da diese sich aus den Unidiplomnoten + Schulnoten mit irgendeiner Gewichtung zusammensetzt. Meine Mathematikkenntnisse haben nicht ausgereicht, den Notenschnitt nachzurechnen Durchgedreht
Schien mir sehr stark PI x Daumen /Lebensalter zu sein Laut lachend

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Hannah2
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Antwort #5 - 31.05.2007 um 15:59:48
 
Danke, Jetflyer.
Ist in Berlin wohl die Senatsverwaltung für Bildung, wie Zeppelin geschrieben hat. Mein Mann macht gerade den B1 Kurs, freiwillig über die 600 Stunden Integrationskurs hinaus. Das schien mir ohnehin die bessere Variante, als "pünktlich" aufzuhören und nur das Geforderte zu absolvieren. Also noch  besser jetzt für eine evtl. berufliche Ausbildung. Er hat 12 Schuljahre in Ägypten absolviert und das sollte  ja zu einem vergleichbaren Abschluss hier in DE führen. Also eins nach dem anderen, Zeugnis übersetzen (guter Hinweis, das erst einmal selbst zu probieren) von Übersetzter beglaubigen und dann anerkennen lassen.
Wird schon klappen. LG
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Zeppelin
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Antwort #6 - 31.05.2007 um 17:50:40
 
Hannah2 schrieb am 31.05.2007 um 15:59:48:
Er hat 12 Schuljahre in Ägypten absolviert und das sollte  ja zu einem vergleichbaren Abschluss hier in DE führen. Also eins nach dem anderen, Zeugnis übersetzen (guter Hinweis, das erst einmal selbst zu probieren) von Übersetzter beglaubigen und dann anerkennen lassen.
Wird schon klappen. LG

Ja, in Berlin geht das recht zügig und die Leute von der Senatsbehörde waren auch sehr freundlich und bemüht, als wir die Abschlüsse meiner Frau aus Russland einstufen ließen.
Man darf blos nicht enttäuscht sein, wenn die Einstufung vielleicht nicht ganz so weit oben erfolgt, wie man sich vielleicht erhofft.
Letztlich ist es aber auch gut für den Betroffenen, wenn ihm nicht ein Wissen bescheinigt wird, über welches er in der Tat gar nicht verfügt.
Es ist also keine Diskriminierung oder so, denn meines Wissens basieren die Einstufungen sehr genau auf Analysen der Lehrpläne.

Viel Erfolg dann bei der Suche nach einer guten Ausbildungsstelle.

Grüße,
Zeppelin

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Hannah2
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Antwort #7 - 01.06.2007 um 09:13:02
 
Guten Morgen!
Nein, ich nehme auch  nicht an, dass die Einstufung gleichwertig erfolgt, das wäre ja Abi und Hochschulzugang. Schön wäre es aber doch...und diskriminiert kam ich (wir)
mir eigentlich noch nie vor. Im Gegenteil, selbst bei der Arbeitsagentur geben sie sich (im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen) Mühe. Das es mit einem Job nicht einfach sein wird war mir auch klar, hat keiner in DE auf ihn gewartet....nur ich.
Und eine handfeste Ausbildung wäre das i-Tüpfelchen, daran wird ja auch gearbeitet.
Nochmals danke und Grüße
Hannah
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Esra
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Antwort #8 - 03.06.2007 um 22:43:33
 
jetflyer schrieb am 31.05.2007 um 08:21:01:
PS: Interessant war noch in unserem Fall, das eine Abitur Numerus Clausus Note berechnet wurde. Höchst kompliziert, da diese sich aus den Unidiplomnoten + Schulnoten mit irgendeiner Gewichtung zusammensetzt. Meine Mathematikkenntnisse haben nicht ausgereicht, den Notenschnitt nachzurechnen Durchgedreht
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@ jetflyer
pi x Daumen sicherlich nicht, auch nicht die Würfelmethode.
Wie die Durchschnittsnoten umgerechnet werden, findest du ebenfalls bei anabin.de , genauer hier:
http://213.157.12.18/dokumente/GesNot04.pdf

Bei russischen Zeugnissen sind so gut wie immer wehrkundliche Fächer dabei, die fliegen raus. Schulzeugnisse und Uninoten zählen je 50%.
russ. Note 5 = dt. Note 1, 4=2,5, 3=4. Kein Hexenwerk. Aber das hätten die Sachbearbeiter in S-H sicherlich auch auf Anfrage erklärt.

Gruß Esra
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jetflyer
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Antwort #9 - 04.06.2007 um 10:31:35
 
Danke Esra, speziell die bayrische Formel in deinem link finde ich Klasse Augenrollen

Liebe Grüße, Sveta +Jens

PS. Ergebnis war für meine Frau sehr zufriedenstellend, nu hat sie´s schriftlich, das sie vieel schlauer ist als ich  weinend
Sehr beruhigend, das die "Wehrkunde" entfällt, nachher muß ich noch zuhause strammstehen.. Laut lachend
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