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Unschuldig angeklagt- wie kann das sein? (Gelesen: 3.991 mal)
sweettinchen1986
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unschuldig angeklagt- wie kann das sein?
30.05.2007 um 11:55:33
 
Hallo!

Folgendes Problem: Gestern bekam mein Verlobter einen Brief vom Gericht, in dem er angeklagt wird, mit 2 anderen Angeklagten letztes Jahr im November in seinem Asylheim einen anderen Bewohner zusammen geschlagen zu haben.
Der Vorwurf: Schwere Körperverletzung.

Nun ist es aber so, dass mein Verlobter noch nie in eine Schlägerei verwickelt war. Er ist der letzte, der jemand anderem Gewalt antun würde!

Er ist erst seit April 2007 offiziell Bewohner in diesem Asylheim -vorher war er wo anders untergebracht. Inoffiziell wohnt er sowieso bei mir -er hat noch keine Nacht dort verbracht. Das Opfer und die Mitangeklagten kennt er nicht.

Wir verstehen nicht, wie die Staatsanwaltschaft auf ihn kommt. Es kam sofort die Anklageschrift, und er hat jetzt eine Woche Zeit, sich dazu zu äußern, danach kommt gleich die Hauptverhandlung.


Ich habe heute beim Gericht angerufen, dort erhielt ich keine Auskunft, ich durfte auch nicht mit dem zuständigen Richter sprechen -es hieß nur, er sollte das Formular ausfüllen und der Richter würde dann darüber entscheiden.
Ich verstehe einfach nicht, wie sie auf ihn kommen.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Entweder sie verwechseln Ihn aufgrund seines Namens (im Irak ist sein Name so üblich wie hier Hans Meier!)
oder es hat ihn bewusst jemand angezeigt.
In der Anklageschrift steht nichts darüber -er wird einfach nur beschuldigt.

Muss es dazu nicht erst eine Gegenüberstellung oder zumindest eine Befragung durch die Polizei geben? Wie kann es sein, dass man einfach so für etwas angeklagt wird, ohne dass einem erklärt wird warum?

Kann mir jemand von euch da weiterhelfen?

Liebe Grüße - sweettinchen
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 30.05.2007 um 12:03:19
 
sweettinchen1986 schrieb am 30.05.2007 um 11:55:33:
Kann mir jemand von euch da weiterhelfen?
 


Hallo,

sei mir nicht böse, aber bei Schwerer Körperverletzung wäre es total fahrlässig von Euch, sich auf Hilfe aus einem Forum allein zu verlassen.

Da drohen u.U. Gefängnis, Ausweisung und Abschiebung , deswegen rate ich nur VOR irgendeiner Äußerung sich einen strafrechtlich bewanderten Rechtsbeistand (Anwalt) zu suchen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 30.05.2007 um 12:09:25
 
Hallo,

also Deine Frage hat erstmal nichts mit Ausländerrecht zu tun, abgesehen davon,

Zitat:
Inoffiziell wohnt er sowieso bei mir -er hat noch keine Nacht dort verbracht.
,

und da solltet Ihr aufpassen, dass ihm das nicht irgendwann zum "Stolperstein" wird.

Zu der anderen Geschichte lässt sich nur soviel sagen:

Offenbar ist ihm jetzt die Möglichkeit auf rechtliches Gehör eingeräumt worden. Die sollte er nutzen. Wenn die sachlage tatsächlich so ist, wie Du sie schilderst, sollte er überlegen, sich  einen Anwalt zu Rate zu ziehen. (zunächst eine Konsultation über Beratungshilfe - Formulare gibts beim Amtsgericht) Wenn er wirklich unschuldig ist und mit der Sache nichts zu tun hat, der Anwalt nach der Konsultation gute Chancen sieht, dass das Ganze gut für ihn ausgeht - sollte er sich ggf. durch den Anwalt vertreten lassen (Vertretungsvollmacht) - es sollte dann möglich sein, erfolgreich Prozesskostenhilfe zu bekommen.

Wenn er nichts getan hat, macht Euch nicht verrückt - eine Schuld müsste auch Deinem Freund erstmal bewiesen werden -  eine bloße Beschuldigung führt noch nicht zu einer Verurteilung.

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sweettinchen1986
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.05.2007 um 12:21:37
 
Hallo Schweitzer, vielen Dank für deine Antwort!

Ich weiß, dass gerade die Tatsache dass er dort nicht wirklich wohnt für uns eine gefährliche Aussage sein kann.
Dennoch kann ich bezeugen, dass er in jener Nacht als das passiert ist bei mir war- ich denke mal sie können nichts dagegen sagen wenn er bei seiner Freundin schläft.
Es macht mich nur stutzig, dass keine Voruntersuchung, ein Gespräch mit der Polizei oder eine Gegenüberstellung stattgefunden hat.
Das Opfer kann doch ganz einfach bestätigen, dass er nicht der täter ist.
Wieso muss es gleich zu einem Prozess kommen?
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Antwort #4 - 30.05.2007 um 12:42:01
 
Zitat:
ich denke mal sie können nichts dagegen sagen wenn er bei seiner Freundin schläft.

Grundsätzlich nein, je nach konkretem Einzelfall schon.

- Wohnsitzauflage?
- Meldepflicht?
- Leistungsbezug du und/oder er? Stichwort "eheähnliche Geminschaft"

Insbesondere "offiziell" irgendwo wohnen, aber "inoffiziell" schon seit längerem mit einem LAG in häuslicher Gemeinschaft leben, kann schnell mal Rückforderungen des Sozialamts nach sich ziehen (wenn Leistungen gewährt wurden, natürlich nur)
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Bommel
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Antwort #5 - 30.05.2007 um 12:46:22
 
Zitat:
Wieso muss es gleich zu einem Prozess kommen?

wenn es zu eiem Prozess kommt wurde dein Freund sicherlich von der Staatsanwaltschaft angeklagt. In der Regel wird eine Anklage nicht erhoben wenn keine Beweise vorliegen würden.
In D gilt aber: Solange unschuldig bis die Schuld erwiesen wurde.
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sweettinchen1986
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.05.2007 um 12:54:08
 
naja- da er keine leistungen vom Sozialamt bezieht und ich das Geld ins haus bringe können die auch nix zurückfordern!

als Beweis wird nur die Aussage des Geschädigten aufgeführt.
Deshalb verstehe ich die ganze Sache nicht- es hätte doch eine Voruntersuchung stattfinden müssen!
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schweitzer
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Antwort #7 - 30.05.2007 um 13:05:00
 
Hallo sweetinchen -

wendet Euch an einen Anwalt, das ist in diesem Falle wirklich der beste Rat - hier im Forum können wir letztlich bei der Sachlage auch nur spekulieren. Versteh das bitte nicht falsch - aber wir wollen hier wirklich helfen, aber wenn sich abzeichnet, dass wir das nicht können, dann sagen wir das eben auch ehrlich - okay?

Zitat:
naja- da er keine leistungen vom Sozialamt bezieht und ich das Geld ins haus bringe können die auch nix zurückfordern!


Dazu doch noch eine Warnung:

Da der Platz im Asylheim für ihn offensichtlich vorgehalten wird (und auch vorgehalten muss, da der Grundsatz der zentralen Unterbringung besteht - es sei denn er hat dezentrale Unterbringung beantragt und bewilligt bekommen), entstehen dadurch auch Kosten (auch die Miete muss bezahlt werden, egal ob man im Urlaub ist oder nicht).

Ich wäre da nicht so sicher, ob da nicht irgendwann eine Forderung auf Euch zukommt ...  hä?

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Antwort #8 - 30.05.2007 um 13:05:24
 
Genau genommen könnten natürlich Unterkunftsgebühren als Sozialhilfe gewährt worden sein, da er ja offiziell dort wohnhaft ist... das nur nebenbei.

Normalerweise hätte wirklich eine Befragung bei der Polizei stattfinden sollen.

Aber er ist wirklich als Angeklagter aufgeführt und nicht z.B. als Zeuge weil ihm das gleiche Zimmer zugewiesen ist/war?

Ansonsten kanns natürlich eine Verwechslung sein.
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sweettinchen1986
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 30.05.2007 um 13:20:51
 
Nein -er ist definitiv als Angeklagter aufgeführt.

Bzgl. des Zusammenwohnens: wir haben schon öfters versucht, dass er offiziell zu mir zieht- aber das Landratsamt legt uns da steine in den weg weil er keinen Job hat.
Dass ich alles zahle is denen dabei schnuppe.
Wir wären auf die sogenannten "Unterhaltszahlungen" die das Sozialamt wegen dem Asylheim aufbringt nicht angewiesen.
Ausserdem ist sein Zimmer längst mit einer anderen Person belegt- selbst wenn er dort schlafen wollte würde es dort gar keinen platz geben. Das ist so üblich in den Asylheimen -er ist nicht der einzige der dort nicht schläft sonder nur angemeldet ist.

Ich vermute, es ist eine Verwechslung aufgrund des namens -der Name tritt sehr häufig auf. Früher oder später muss es sich ja aufklären.
Es ist nur sehr ärgerlich -dass es sich nicht sofort vor der Verhandlung klären lässt - mein Verlobter hat gerade ein Asylverfahren am Laufen -dafür ist das sicherlich auch nicht gerade von Vorteil.
Ich verstehe nicht, warum die Leute nicht mit sich reden lassen, wieso wir keine Informationen bekommen und sich keiner in diesem Gericht dafür zuständig fühlt.
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sweettinchen1986
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 30.05.2007 um 13:22:23
 
Vielen Dank an alle Antworter!

Wir werden uns damit sofort an einen Anwalt wenden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 30.05.2007 um 14:40:13
 
sweettinchen1986 schrieb am 30.05.2007 um 13:22:23:
Vielen Dank an alle Antworter!

Wir werden uns damit sofort an einen Anwalt wenden.


Hallo süßes Tinchen,

kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten, wie die Sache weiter gegangen ist.
Viel Glück!
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sweettinchen1986
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 30.05.2007 um 16:15:08
 
Hallo!
es hat sich vielleicht schon aufgeklärt!
Mein Verlobter war heute bei seiner Sozialarbeiterin -Ihr ist der Fall bekannt.
sie hat mit dem Polizisten gesprochen, der den Fall bearbeitet.
Der Vorfall ist wohl in dem Zimmer passiert in dem mein Verlobter offiziell untergebracht ist. Der Geschädigte kennt ausserdem nur die Vornamen der Täter.
Wie schon vermutet, hat der Täter den gleichen Vornamen -allerdings einen anderen Nachnamen (den der Geschädigte aber wiegesagt nicht kennt)
Nur aus diesem Grund wurde mein Verlobter verdächtigt und angeklagt.
Toll ermittelt, Staatsanwaltschaft!!

Trotzdem müssen wir uns jetzt nen Anwalt nehmen und da durch -aber die Sozialarbeiterin meinte, wir kommen da sauber raus.
Hauptsache, das Asylverfahren in dem wir gerade stecken wird dadurch nicht negativ beeinflusst.
Es ist zu hoffen!

Danke für eure Unerstützung- ich halt euch weiterhin auf dem laufenden!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 04.06.2007 um 19:56:49
 
sweettinchen1986 schrieb am 30.05.2007 um 16:15:08:
Der Vorfall ist wohl in dem Zimmer passiert in dem mein Verlobter offiziell untergebracht ist. Der Geschädigte kennt ausserdem nur die Vornamen der Täter.
Wie schon vermutet, hat der Täter den gleichen Vornamen -allerdings einen anderen Nachnamen (den der Geschädigte aber wiegesagt nicht kennt)
Nur aus diesem Grund wurde mein Verlobter verdächtigt und angeklagt.
Toll ermittelt, Staatsanwaltschaft!!


Nicht jede Anklage wird bei Gericht auch zugelassen. Hier hilft der freundliche Strafverteidiger - es muß gar nicht zur Hauptverhandlung kommen.

Gruß, ULF
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