Hallo,
also Deine Frage hat erstmal nichts mit Ausländerrecht zu tun, abgesehen davon,
Zitat:Inoffiziell wohnt er sowieso bei mir -er hat noch keine Nacht dort verbracht.
,
und da solltet Ihr aufpassen, dass ihm das nicht irgendwann zum "Stolperstein" wird.
Zu der anderen Geschichte lässt sich nur soviel sagen:
Offenbar ist ihm jetzt die Möglichkeit auf rechtliches Gehör eingeräumt worden. Die sollte er nutzen. Wenn die sachlage tatsächlich so ist, wie Du sie schilderst, sollte er überlegen, sich einen Anwalt zu Rate zu ziehen. (zunächst eine Konsultation über Beratungshilfe - Formulare gibts beim Amtsgericht) Wenn er wirklich unschuldig ist und mit der Sache nichts zu tun hat, der Anwalt nach der Konsultation gute Chancen sieht, dass das Ganze gut für ihn ausgeht - sollte er sich ggf. durch den Anwalt vertreten lassen (Vertretungsvollmacht) - es sollte dann möglich sein, erfolgreich Prozesskostenhilfe zu bekommen.
Wenn er nichts getan hat, macht Euch nicht verrückt - eine Schuld müsste auch Deinem Freund erstmal
bewiesen werden - eine bloße Beschuldigung führt noch nicht zu einer Verurteilung.
=schweitzer=