inge schrieb am 07.07.2007 um 12:10:29:Nö!
"Ein EU-Bürger, der sich in einem Land aufhält, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt ..."
Und jetzt finde bitte solche Formulierung in DIESEM Abkommen.
Viel Spass beim Suchen!!
Die Inländerdiskriminierung ensteht erst dann, wenn
tatsächlich die
EU-Ausländer ( d.h die Ausländer aus EU-Staaten ) z.B. in D
mehr Rechte haben bzw. weniger Einschrankungen haben als Deutsche. Also die
EU-Ausländer [/b] sind im Inland besser gestellt werden als Inländer aufgrund
EU-Rechts.
Ein wohl bekanntes Beispiel:
"In Deutschland kann sich als selbständiger Handwerker nur niederlassen, wer Meister ist oder bestimmte andere umfangreiche Kriterien erfüllt. Ein spanischer Handwerker, der nach spanischem Recht keinen Meistertitel für die Niederlassung braucht, kann sich aufgrund der Niederlassungsfreiheit in Deutschland ohne weiteres niederlassen. Damit wird der Deutsche als Inländer diskriminiert."Was haben wir in dem Fall? Von einer Seite reder man über die nicht-EU-Bürger ( also die Angehorige der Russischer Föderation ) Von anderer Seite stehen u.a. EU-Bürger (und natürlich auch die Deutsche zählen in DIESEM Fall dazu!!!) Sprich, die Verwandten fast aller EU-Bürger (mit der Ausnhame England u. Da.) Visaerleichterungen genissen.
Zitat:Wer Deutscher ist, ist in jedem Land der EU ein EU-Bürger ... AUSSER in Deutschland
Doch.
Wer eine/er Deutsche/r ist, ist in
jedem Land der EU ein EU-Bürger. Auch in D. Nur das EU-Recht führt manchmal zu " Inländerdiskriminierung".