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Hilfe!!! Belgier in Detschland (Gelesen: 8.547 mal)
1belgier
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21.04.2007 um 18:32:58
 
Hallo, ich bin Belgier (Eltern Belgier nd in Belgien geboren) und lebe seit 2004 in Deutschland. Kurz nach meiner Einreise in Deutschland lernte ich meine Frendin kennen. Sie wohnt in einer anderen Stadt. Ich bin schnell zu sie gezogen. Ich habe vergessen mich bei der Stadt abzumelden und jetzt habe ich Angst, mich hier anzumelden, weil man wird mich fragen, wann ich hier lebe nd warum ich nicht mit Fristen gemacht habe. Was soll ich denn tun?
danke
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maki
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Antwort #1 - 21.04.2007 um 18:50:44
 
Ummelden musst du dich so oder so, je eher, umso besser.

Bist du Freizügigkeitsberechtigt?

Ansonsten denke ich nicht das du ein Problem haben wirst.

Gruß,

maki
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1belgier
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Antwort #2 - 21.04.2007 um 20:11:07
 
Ja ich habe die Freizügigkeitsbescheinigung
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maki
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Antwort #3 - 22.04.2007 um 02:46:17
 
Nach dem Meldegesetz hättest du dich innerhalb einer Woche ummelden müssen.

Naja, es ist zwar nicht in Ordnung, aber auch nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit, in der U-Bahn Schwarzfahren wäre u. U. schlimmer.

Alles halb so wild Zwinkernd

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Zeppelin
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Antwort #4 - 22.04.2007 um 09:05:37
 
maki schrieb am 22.04.2007 um 02:46:17:
Nach dem Meldegesetz hättest du dich innerhalb einer Woche ummelden müssen.

Naja, es ist zwar nicht in Ordnung, aber auch nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit, in der U-Bahn Schwarzfahren wäre u. U. schlimmer.

Alles halb so wild Zwinkernd


Stimme maki voll und ganz zu. Wenn sonst nichts weiter zu beanstanden ist, darf man mit einer unwirschen Belehrung rechnen. Das dürfte es gewesens ein.
(Es kommt etwas auf das Bundesland an, wo man sich nicht pünktlich angemeldet hat. - Wenn man sich nicht abmeldet, ist die ehemalige Kommune sowieso nicht böse.)

Zeppelin
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1belgier
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Antwort #5 - 22.04.2007 um 13:01:09
 
was ist denn eine "Ordnungswidrigkeit"?
Bekomme ich eine Strafe? wenn ja, welche?
Zeppelin, du schreibst von "einer unwirschen Belehrung"; Maki von "eine Ordnungswidrigkeit". Was wird nun passieren? und "wenn sonst nichts weiter zu beanstanden ist" was bedeutet das?
Was könnte das sein?
Danke für Antworte
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trixie
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Antwort #6 - 22.04.2007 um 13:19:17
 
Zeppelin schrieb am 22.04.2007 um 09:05:37:
Wenn man sich nicht abmeldet, ist die ehemalige Kommune sowieso nicht böse.)


Es geht nicht um die alte Kommune, sondern um die neue, bei der er sich nicht rechtzeitig angemeldet hat. Diese hat dadurch einen Nachteil und diese wird eine Ordungswidrigkeitsanzeige in die Wege leiten.

Zitat:
was ist denn eine "Ordnungswidrigkeit"?
Bekomme ich eine Strafe? wenn ja, welche?


Ist wie ein Strafzettel wegen Falschparken. Die Höhe hängt davon ab, um wieviel Tage du die Ummeldefrist übersehen hast. Kulanz gibt es hier aber nicht.

Aber einmal ehrlich! Denkst du wirklich, daß die Behörde nachprüft, wann du von A nach B gezogen bist.  Zwinkernd Ich hoffe, du weißt was ich meine? Augenrollen

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Antwort #7 - 22.04.2007 um 13:42:45
 
trixie schrieb am 22.04.2007 um 13:19:17:

Aber einmal ehrlich! Denkst du wirklich, daß die Behörde nachprüft, wann du von A nach B gezogen bist.  Zwinkernd Ich hoffe, du weißt was ich meine? Augenrollen


Wenn die Abmeldung in der alten Stadt durch z.B. den Vermieter erfolgt ist, sieht das auch die neue Behörde. Dann nutzt die ganze Lügerei auch nix. Also besser bei der Wahrheit bleiben.
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trixie
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Antwort #8 - 22.04.2007 um 13:55:15
 
Zitat:
Wenn die Abmeldung in der alten Stadt durch z.B. den Vermieter erfolgt ist, sieht das auch die neue Behörde. Dann nutzt die ganze Lügerei auch nix.


Das heißt aber immer noch nicht, daß er seit dem in der neuen Stadt in Deutschland wohnt; könnte auch zwischenzeitlich wieder in Belgien gewohnt haben.

Zitat:
Also besser bei der Wahrheit bleiben.


Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Aber ist einfach hart, daß man dafür eine Strafe bekommt und es hier m. W. nach keinen Ermessensspielraum gibt. Für die Aussage "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" habe ich in diesem Fall kein Verständnis.

trixie
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Ulf
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Antwort #9 - 22.04.2007 um 17:58:32
 
trixie schrieb am 22.04.2007 um 13:55:15:
Aber ist einfach hart, daß man dafür eine Strafe bekommt und es hier m. W. nach keinen Ermessensspielraum gibt.



Doch, es gibt. Opportunitätsgrundsatz.

Gruß, ULF
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Antwort #10 - 22.04.2007 um 18:20:18
 
ulf schrieb am 22.04.2007 um 17:58:32:
Doch, es gibt. Opportunitätsgrundsatz


Und was besagt dieser?

trixie
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Antwort #11 - 22.04.2007 um 18:27:10
 
trixie schrieb am 22.04.2007 um 18:20:18:


Und was besagt dieser?

trixie


http://strafzettel.de/index.html?/content/65.htm
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Antwort #12 - 26.04.2007 um 21:37:23
 
Danke für die Antworten. Ich hoffe, ihr habt mich richtig verstanden. Ich lebe schon fast 3 Jahre in einer anderen Stadt. Ich dachte, wenn ich einmal angemeldet bin, ist das ok.

TRIXIE, warum hat denn die neue Kommune einen Nachteil, dass ich so spät mich anmelde?

Wird die Polizei involviert?

Ist eine Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Werde ich sofort mit der "Strafe" konfrontiert oder man sendet mich die "Überraschung" Zeit nachdem ich mich hier angemeldet habe.

Ich denke, lügen ist nicht gut und ich muss die Wahrheit sagen. Noch viel mehr schlimm, wenn z.B. Vermieter mich abgemeldet hat und ich spiele, dass es jetzt ist.


Kann man das "Opportunitätsgrundsatz" auch auf Melderecht applizieren und wie?

Bitte helft und antwortet!! Ich habe so Angst!!!!!!!!!!

Danke!
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Antwort #13 - 26.04.2007 um 21:51:36
 
1belgier schrieb am 26.04.2007 um 21:37:23:
TRIXIE, warum hat denn die neue Kommune einen Nachteil, dass ich so spät mich anmelde? 


Viele Gelder vom Land und Bund werden ja nach Einwohnerzahl verteilt, wobei allerdings ein Zweitwohnsitz nicht gilt. Deshalb kämpfen die Kommunen auch darum, das z.B. Studenten sich mit ihren Hauptwohnsitz bei ihnen anmelden und nicht als Zweitwohnsitz.

Melde Dich einfach an. Ob eine Trickserei mit dem Datum etwas bringt, weiss ich nicht. Aber Du wirst sicher nicht gehängt werden, maximal eine Geldstrafe. Wird meines Wissens aber nur selten angewandt.




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Antwort #14 - 26.04.2007 um 22:05:26
 
OlafK schrieb am 26.04.2007 um 21:51:36:
maximal eine Geldstrafe. Wird meines Wissens aber nur selten angewandt.  


Das kann ich mir bei einem so langen Meldeversäumnis nur schwer vorstellen. Zu den anderen Fragen lies meine PN.

trixie
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Antwort #15 - 26.04.2007 um 22:23:10
 

In welchem Bundesland wohnst Du denn jetzt?

Die Höhe der Strafe kann stark variieren. NRW habe ich gelesen max. 1000 Euro.

Am besten, Du findest erstmal raus, ob Du in der alten Stadt überhaupt abgemeldet bist.

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Antwort #16 - 28.04.2007 um 18:54:13
 
Hallo,

kommt eine Ordnungswidrigkeit in den Bundeszentralregister?

Olaf, wie soll ich herausfinden erstmal, ob ich in der alten Stadt abgemeldet bin? Wenn ich dort gehe und frage, werden die dort fragen, was los ist und alles beginnt...
Ein Bekannter sagte, ich sollte auch versuchen mit Datum "tricksen". Wenn aber die Stadt entdeckte, dass ich lüge, was passiert dann? (ich bin da gegen. Gleichzeitig, aber ich denke, wenn ich so viel Ärger sparen kann... aach, ich weiss nicht, was tun.)

Danke für eure Antworten
lG
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Antwort #17 - 28.04.2007 um 19:38:47
 
1belgier schrieb am 28.04.2007 um 18:54:13:
kommt eine Ordnungswidrigkeit in den Bundeszentralregister


Ich bin da kein Fachmann. Ein Eintrag erfolgt dort auf jeden Fall ab 3 Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen, gibt aber auch noch eine Menge andere Sachen (wegen denen aber normalerweise auch keiner Auskunft bekommt)

Aber da kann Dir letztlich nur ein Fachmann genaues sagen.

Welche Strafe Du max. bekommen kannst, hängt ja von Deinem Bundesland ab. In welchem ist denn der neue Wohnsitz?

Auskunft solltest Du bzgl. Abmeldung ganz einfach bekommen. Fahre hin zu der dortigen Meldebehörde und Frage einfach, wann der Vermieter Dich abgemeldet hat (kümmern manche sich nämlich nicht drum). So würde ich das zumindest machen.
Wenn das noch nicht passiert ist, dann würde ich das gleich machen und mit der Abmeldung dann zur Anmeldung im neuen Wohnsitz.


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Antwort #18 - 28.04.2007 um 19:48:30
 
Aus dem BZRG:
Zitat:
§ 3
[Inhalt des Registers]

In das Register werden eingetragen

   1. strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8),

   2. (aufgehoben)

   3. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),

   4. Vermerke über Schuldunfähigkeit (§ 11),

   5. gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs.2, § 18,

   6. nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs.1).

Ordnungswidrigkeiten kommen da nicht rein Zwinkernd

Also, ab zum Meldeamt und Hosen runter! (im übertragenen Sinn natürlich)

Du kannst dich sicher auf eine Belehrung gefasst machen, wenn du aber einsiehst dass du falsch gehandelt hast und einsichtig bist, sollte diese nicht allzu schlimm ausfallen.
Ob's ein Bußgeld geben wir, keiner dir hier keiner genau sagen können.

Gruß,

maki
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Antwort #19 - 28.04.2007 um 19:53:48
 


Aber wieso ist Dir das erst so spät aufgefallen?

Spätestens bzgl. Lohnsteuererklärung und Lohnsteuerkarte hätte doch etwas auffallen müssen, oder?

Olaf
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Antwort #20 - 28.04.2007 um 20:45:16
 
nein, denn als Student ich brauche das nicht. Was kannst du mich raten? was würdest du tun?
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Antwort #21 - 28.04.2007 um 21:22:08
 
1belgier schrieb am 28.04.2007 um 20:45:16:
Was kannst du mich raten? was würdest du tun? 


Was sollen wir noch sagen - zig Möglichkeiten haben ja verschiedene Leute schon vorgeschlagen.

In welchem Bundesland wohnst Du nun - davon hängt die theoretische Höchststrafe ab ...
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1belgier
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Antwort #22 - 14.05.2007 um 15:40:02
 
Hallo
Olafk
Zitat:
In welchem Bundesland wohnst Du nun


ich bin jetzt in NRW
Maki du schreibst:
Zitat:
Ordnungswidrigkeiten kommen da nicht rein 

aber beim Auszug aus dem BZRG steht §3.3 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden  (ist die Ordnungswidrigkeit keine Entscheidung vom Verwaltungsbehörde?)
Was heißt, man wird von Amtswegen abgemeldet?
Meine Fragen bleiben: soll ich lügen oder nicht? Opportunitätsgrundsatz im Melderecht applizieren möglich (wie?)

Danke

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Mick
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Antwort #23 - 14.05.2007 um 15:45:19
 
1belgier schrieb am 14.05.2007 um 15:40:02:
Meine Fragen bleiben: soll ich lügen oder nicht?

Hierbei erwartest Du doch nicht ernsthaft Unter-
stützung, oder?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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