Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Hilfe!!! Belgier in Detschland (Gelesen: 8.435 mal)
1belgier
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Belgien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe!!! Belgier in Detschland
21.04.2007 um 18:32:58
 
Hallo, ich bin Belgier (Eltern Belgier nd in Belgien geboren) und lebe seit 2004 in Deutschland. Kurz nach meiner Einreise in Deutschland lernte ich meine Frendin kennen. Sie wohnt in einer anderen Stadt. Ich bin schnell zu sie gezogen. Ich habe vergessen mich bei der Stadt abzumelden und jetzt habe ich Angst, mich hier anzumelden, weil man wird mich fragen, wann ich hier lebe nd warum ich nicht mit Fristen gemacht habe. Was soll ich denn tun?
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #1 - 21.04.2007 um 18:50:44
 
Ummelden musst du dich so oder so, je eher, umso besser.

Bist du Freizügigkeitsberechtigt?

Ansonsten denke ich nicht das du ein Problem haben wirst.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1belgier
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Belgien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #2 - 21.04.2007 um 20:11:07
 
Ja ich habe die Freizügigkeitsbescheinigung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #3 - 22.04.2007 um 02:46:17
 
Nach dem Meldegesetz hättest du dich innerhalb einer Woche ummelden müssen.

Naja, es ist zwar nicht in Ordnung, aber auch nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit, in der U-Bahn Schwarzfahren wäre u. U. schlimmer.

Alles halb so wild Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #4 - 22.04.2007 um 09:05:37
 
maki schrieb am 22.04.2007 um 02:46:17:
Nach dem Meldegesetz hättest du dich innerhalb einer Woche ummelden müssen.

Naja, es ist zwar nicht in Ordnung, aber auch nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit, in der U-Bahn Schwarzfahren wäre u. U. schlimmer.

Alles halb so wild Zwinkernd


Stimme maki voll und ganz zu. Wenn sonst nichts weiter zu beanstanden ist, darf man mit einer unwirschen Belehrung rechnen. Das dürfte es gewesens ein.
(Es kommt etwas auf das Bundesland an, wo man sich nicht pünktlich angemeldet hat. - Wenn man sich nicht abmeldet, ist die ehemalige Kommune sowieso nicht böse.)

Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1belgier
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Belgien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #5 - 22.04.2007 um 13:01:09
 
was ist denn eine "Ordnungswidrigkeit"?
Bekomme ich eine Strafe? wenn ja, welche?
Zeppelin, du schreibst von "einer unwirschen Belehrung"; Maki von "eine Ordnungswidrigkeit". Was wird nun passieren? und "wenn sonst nichts weiter zu beanstanden ist" was bedeutet das?
Was könnte das sein?
Danke für Antworte
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #6 - 22.04.2007 um 13:19:17
 
Zeppelin schrieb am 22.04.2007 um 09:05:37:
Wenn man sich nicht abmeldet, ist die ehemalige Kommune sowieso nicht böse.)


Es geht nicht um die alte Kommune, sondern um die neue, bei der er sich nicht rechtzeitig angemeldet hat. Diese hat dadurch einen Nachteil und diese wird eine Ordungswidrigkeitsanzeige in die Wege leiten.

Zitat:
was ist denn eine "Ordnungswidrigkeit"?
Bekomme ich eine Strafe? wenn ja, welche?


Ist wie ein Strafzettel wegen Falschparken. Die Höhe hängt davon ab, um wieviel Tage du die Ummeldefrist übersehen hast. Kulanz gibt es hier aber nicht.

Aber einmal ehrlich! Denkst du wirklich, daß die Behörde nachprüft, wann du von A nach B gezogen bist.  Zwinkernd Ich hoffe, du weißt was ich meine? Augenrollen

trixie

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janey
Expertin
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #7 - 22.04.2007 um 13:42:45
 
trixie schrieb am 22.04.2007 um 13:19:17:

Aber einmal ehrlich! Denkst du wirklich, daß die Behörde nachprüft, wann du von A nach B gezogen bist.  Zwinkernd Ich hoffe, du weißt was ich meine? Augenrollen


Wenn die Abmeldung in der alten Stadt durch z.B. den Vermieter erfolgt ist, sieht das auch die neue Behörde. Dann nutzt die ganze Lügerei auch nix. Also besser bei der Wahrheit bleiben.
Zum Seitenanfang
  

Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #8 - 22.04.2007 um 13:55:15
 
Zitat:
Wenn die Abmeldung in der alten Stadt durch z.B. den Vermieter erfolgt ist, sieht das auch die neue Behörde. Dann nutzt die ganze Lügerei auch nix.


Das heißt aber immer noch nicht, daß er seit dem in der neuen Stadt in Deutschland wohnt; könnte auch zwischenzeitlich wieder in Belgien gewohnt haben.

Zitat:
Also besser bei der Wahrheit bleiben.


Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Aber ist einfach hart, daß man dafür eine Strafe bekommt und es hier m. W. nach keinen Ermessensspielraum gibt. Für die Aussage "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" habe ich in diesem Fall kein Verständnis.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #9 - 22.04.2007 um 17:58:32
 
trixie schrieb am 22.04.2007 um 13:55:15:
Aber ist einfach hart, daß man dafür eine Strafe bekommt und es hier m. W. nach keinen Ermessensspielraum gibt.



Doch, es gibt. Opportunitätsgrundsatz.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #10 - 22.04.2007 um 18:20:18
 
ulf schrieb am 22.04.2007 um 17:58:32:
Doch, es gibt. Opportunitätsgrundsatz


Und was besagt dieser?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janey
Expertin
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #11 - 22.04.2007 um 18:27:10
 
trixie schrieb am 22.04.2007 um 18:20:18:


Und was besagt dieser?

trixie


http://strafzettel.de/index.html?/content/65.htm
Zum Seitenanfang
  

Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
IP gespeichert
 
1belgier
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Belgien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #12 - 26.04.2007 um 21:37:23
 
Danke für die Antworten. Ich hoffe, ihr habt mich richtig verstanden. Ich lebe schon fast 3 Jahre in einer anderen Stadt. Ich dachte, wenn ich einmal angemeldet bin, ist das ok.

TRIXIE, warum hat denn die neue Kommune einen Nachteil, dass ich so spät mich anmelde?

Wird die Polizei involviert?

Ist eine Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Werde ich sofort mit der "Strafe" konfrontiert oder man sendet mich die "Überraschung" Zeit nachdem ich mich hier angemeldet habe.

Ich denke, lügen ist nicht gut und ich muss die Wahrheit sagen. Noch viel mehr schlimm, wenn z.B. Vermieter mich abgemeldet hat und ich spiele, dass es jetzt ist.


Kann man das "Opportunitätsgrundsatz" auch auf Melderecht applizieren und wie?

Bitte helft und antwortet!! Ich habe so Angst!!!!!!!!!!

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
OlafK
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 110
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #13 - 26.04.2007 um 21:51:36
 
1belgier schrieb am 26.04.2007 um 21:37:23:
TRIXIE, warum hat denn die neue Kommune einen Nachteil, dass ich so spät mich anmelde? 


Viele Gelder vom Land und Bund werden ja nach Einwohnerzahl verteilt, wobei allerdings ein Zweitwohnsitz nicht gilt. Deshalb kämpfen die Kommunen auch darum, das z.B. Studenten sich mit ihren Hauptwohnsitz bei ihnen anmelden und nicht als Zweitwohnsitz.

Melde Dich einfach an. Ob eine Trickserei mit dem Datum etwas bringt, weiss ich nicht. Aber Du wirst sicher nicht gehängt werden, maximal eine Geldstrafe. Wird meines Wissens aber nur selten angewandt.




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe!!! Belgier in Detschland
Antwort #14 - 26.04.2007 um 22:05:26
 
OlafK schrieb am 26.04.2007 um 21:51:36:
maximal eine Geldstrafe. Wird meines Wissens aber nur selten angewandt.  


Das kann ich mir bei einem so langen Meldeversäumnis nur schwer vorstellen. Zu den anderen Fragen lies meine PN.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema