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Hilfe!!! Belgier in Detschland (Gelesen: 8.436 mal)
OlafK
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Antwort #15 - 26.04.2007 um 22:23:10
 

In welchem Bundesland wohnst Du denn jetzt?

Die Höhe der Strafe kann stark variieren. NRW habe ich gelesen max. 1000 Euro.

Am besten, Du findest erstmal raus, ob Du in der alten Stadt überhaupt abgemeldet bist.

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1belgier
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Antwort #16 - 28.04.2007 um 18:54:13
 
Hallo,

kommt eine Ordnungswidrigkeit in den Bundeszentralregister?

Olaf, wie soll ich herausfinden erstmal, ob ich in der alten Stadt abgemeldet bin? Wenn ich dort gehe und frage, werden die dort fragen, was los ist und alles beginnt...
Ein Bekannter sagte, ich sollte auch versuchen mit Datum "tricksen". Wenn aber die Stadt entdeckte, dass ich lüge, was passiert dann? (ich bin da gegen. Gleichzeitig, aber ich denke, wenn ich so viel Ärger sparen kann... aach, ich weiss nicht, was tun.)

Danke für eure Antworten
lG
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OlafK
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Antwort #17 - 28.04.2007 um 19:38:47
 
1belgier schrieb am 28.04.2007 um 18:54:13:
kommt eine Ordnungswidrigkeit in den Bundeszentralregister


Ich bin da kein Fachmann. Ein Eintrag erfolgt dort auf jeden Fall ab 3 Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen, gibt aber auch noch eine Menge andere Sachen (wegen denen aber normalerweise auch keiner Auskunft bekommt)

Aber da kann Dir letztlich nur ein Fachmann genaues sagen.

Welche Strafe Du max. bekommen kannst, hängt ja von Deinem Bundesland ab. In welchem ist denn der neue Wohnsitz?

Auskunft solltest Du bzgl. Abmeldung ganz einfach bekommen. Fahre hin zu der dortigen Meldebehörde und Frage einfach, wann der Vermieter Dich abgemeldet hat (kümmern manche sich nämlich nicht drum). So würde ich das zumindest machen.
Wenn das noch nicht passiert ist, dann würde ich das gleich machen und mit der Abmeldung dann zur Anmeldung im neuen Wohnsitz.


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maki
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Antwort #18 - 28.04.2007 um 19:48:30
 
Aus dem BZRG:
Zitat:
§ 3
[Inhalt des Registers]

In das Register werden eingetragen

   1. strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8),

   2. (aufgehoben)

   3. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),

   4. Vermerke über Schuldunfähigkeit (§ 11),

   5. gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs.2, § 18,

   6. nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs.1).

Ordnungswidrigkeiten kommen da nicht rein Zwinkernd

Also, ab zum Meldeamt und Hosen runter! (im übertragenen Sinn natürlich)

Du kannst dich sicher auf eine Belehrung gefasst machen, wenn du aber einsiehst dass du falsch gehandelt hast und einsichtig bist, sollte diese nicht allzu schlimm ausfallen.
Ob's ein Bußgeld geben wir, keiner dir hier keiner genau sagen können.

Gruß,

maki
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OlafK
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Antwort #19 - 28.04.2007 um 19:53:48
 


Aber wieso ist Dir das erst so spät aufgefallen?

Spätestens bzgl. Lohnsteuererklärung und Lohnsteuerkarte hätte doch etwas auffallen müssen, oder?

Olaf
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1belgier
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Antwort #20 - 28.04.2007 um 20:45:16
 
nein, denn als Student ich brauche das nicht. Was kannst du mich raten? was würdest du tun?
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OlafK
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Antwort #21 - 28.04.2007 um 21:22:08
 
1belgier schrieb am 28.04.2007 um 20:45:16:
Was kannst du mich raten? was würdest du tun? 


Was sollen wir noch sagen - zig Möglichkeiten haben ja verschiedene Leute schon vorgeschlagen.

In welchem Bundesland wohnst Du nun - davon hängt die theoretische Höchststrafe ab ...
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1belgier
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Antwort #22 - 14.05.2007 um 15:40:02
 
Hallo
Olafk
Zitat:
In welchem Bundesland wohnst Du nun


ich bin jetzt in NRW
Maki du schreibst:
Zitat:
Ordnungswidrigkeiten kommen da nicht rein 

aber beim Auszug aus dem BZRG steht §3.3 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden  (ist die Ordnungswidrigkeit keine Entscheidung vom Verwaltungsbehörde?)
Was heißt, man wird von Amtswegen abgemeldet?
Meine Fragen bleiben: soll ich lügen oder nicht? Opportunitätsgrundsatz im Melderecht applizieren möglich (wie?)

Danke

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Mick
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Antwort #23 - 14.05.2007 um 15:45:19
 
1belgier schrieb am 14.05.2007 um 15:40:02:
Meine Fragen bleiben: soll ich lügen oder nicht?

Hierbei erwartest Du doch nicht ernsthaft Unter-
stützung, oder?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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