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Ausweisung trotz einer Psychose (Gelesen: 7.309 mal)
Mick
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Antwort #15 - 23.04.2007 um 10:58:30
 
Zitat:
bisher  wurde seitens des BAMF noch nichts festgestellt, oder ?


Ne, ist mir schon klar. Es ging mir um diese Feststellungen,
bei denen eine "Anerkennung" ja theoretisch angenommen
wurde:

Zitat:
I.d.R. ist es so, dass die Entscheidung des BAMF die ABH für 3 Monate bindet, d.h. keine Abschiebung. Danach prüft die ABH, ob weiter der Aufenthalt erlaub wird oder
nicht, weil eine Behandlung im Heimatland gewährleistet ist oder kann.


Zitat:
Anders bei Feststellung nach § 60 Abs. 2-7 AufenthG durch das Bundesamt. An diese Feststellungen sind die ABH'en allerdings nur 3 Monate gebunden. Danach wird die Reisefähigkeit und Behandlungsmöglichkeit im Heimatland wieder geprüft werden.
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« Zuletzt geändert: 23.04.2007 um 12:23:53 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Sondra
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Antwort #16 - 23.04.2007 um 11:34:32
 
Animal Rationale schrieb am 23.04.2007 um 09:04:09:
Die Person wurde zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik im Heimatland  behandelt. Die Behandlung wurde durch die Sicherheitsbehörden in Gang gesetzt ...

Ist das belegbar? Welche / welche Art von Sicherheitsbehörden haben das aus welchem Grund veranlasst? Unter welchen Voraussetzungen ist die zwangweise Unterbringung im Heimatland möglich (im Vergleich zu D)?

Animal Rationale schrieb am 23.04.2007 um 09:04:09:
dabei wurde die Person mit bestimmten Medikamenten behandelt,die eine katastrophale Auswirkung ausüben ...

Mit welcher Diagnose, welche konkrete Psychoseart wurde therapiert? Wie lange und mit welchen Medikamente? Kann das belegt werden? Gerade bei Psychosen und Psychopharmaka / Neuroleptika ist die Palette sehr umfangreich. Die Medikation erfolgt auch ein wenig experimentell, weil nicht alle Patienten gleichmäßig auf das gleiche Medikament reagieren. Man kann / muss über einen längeren Zeitraum eventuell verschiedene Medikamente probieren und die Wirkung beobachten. Verfügt das Heimatland über ausreichend neue Erkenntnisse und Behandlungsmöglichkeiten? Wurde bereits in D ein Spezialist konsultiert?

Animal Rationale schrieb am 23.04.2007 um 09:04:09:
Darüber wurde auch nichts während der Anhörung wegen des Asylantrages geschildert.

Wäre "nachzuholen". Möglicherweise ein Grund für ein Asylfolgeantrag. Würde aber erst mit fundierte Gutachten und gute anwaltliche Vertretung eventuell etwas bewirken.

Zitat:
Ergo ist dort auch eine Behandlung möglich. ... Diesem kann aber abgeholfen werden, wenn ausreichend Medikamente ins Heimatland mitgegeben werden.

Das kann nicht pauschalisiert werden. Psychische Erkrankungen und die Reaktion auf Behandlungen sind sehr individuell. "Verfestigte" Psychosen müssen das ganze Leben medikamentös behandelt werden. Gegebenenfalls mit neue Rezepturen. Wie kann man dabei einschätzen, was "ausreichend" in dem Zusammenhang wäre?

@ Animal Rationale - hier einige Institutionen, die weiter helfen könnten

das Ethno-Medizinische Zentrum Hannover

das Bayrische Zentrum für Transkulturelle Medizin

das Zentrum für Psychosoziale Medizin im UKE, Hamburg

Arbeiterwohlfahrt (Psychologischer Dienst für Ausländer)

Caritas (Psychologischer Dienst für Ausländer)

Viel Glück, S.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 23.04.2007 um 11:52:30
 
Sondra schrieb am 23.04.2007 um 11:34:32:
Das kann nicht pauschalisiert werden.


In dem Fall schon, denn im Heimatland wurde bereits eine Behandlung begonnen.
Die Methode und Medikation allein rechtfertigt nicht, dass Gefahr für Leib und Leben im Heimatland bestehen werden.
Du hast natürlich Recht, es müssen präzise Diagnosen vorgebracht werden.


DC
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Animal Rationale
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 25.04.2007 um 20:08:21
 
Sondra schrieb am 23.04.2007 um 11:34:32:

Ist das belegbar? Welche / welche Art von Sicherheitsbehörden haben das aus welchem Grund veranlasst? Unter welchen Voraussetzungen ist die zwangweise Unterbringung im Heimatland möglich (im Vergleich zu D)?


Mit welcher Diagnose, welche konkrete Psychoseart wurde therapiert? Wie lange und mit welchen Medikamente? Kann das belegt werden? Gerade bei Psychosen und Psychopharmaka / Neuroleptika ist die Palette sehr umfangreich. Die Medikation erfolgt auch ein wenig experimentell, weil nicht alle Patienten gleichmäßig auf das gleiche Medikament reagieren. Man kann / muss über einen längeren Zeitraum eventuell verschiedene Medikamente probieren und die Wirkung beobachten. Verfügt das Heimatland über ausreichend neue Erkenntnisse und Behandlungsmöglichkeiten? Wurde bereits in D ein Spezialist konsultiert?


Wäre "nachzuholen". Möglicherweise ein Grund für ein Asylfolgeantrag. Würde aber erst mit fundierte Gutachten und gute anwaltliche Vertretung eventuell etwas bewirken.


Das kann nicht pauschalisiert werden. Psychische Erkrankungen und die Reaktion auf Behandlungen sind sehr individuell. "Verfestigte" Psychosen müssen das ganze Leben medikamentös behandelt werden. Gegebenenfalls mit neue Rezepturen. Wie kann man dabei einschätzen, was "ausreichend" in dem Zusammenhang wäre?

@ Animal Rationale - hier einige Institutionen, die weiter helfen könnten

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Viel Glück, S.

Danke dir!
Ich weiß das leider nicht,ob das belegbar ist,denke nicht,allerdings war die Diagnose Schizophrene Psychose.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 25.04.2007 um 21:11:43
 
Animal Rationale schrieb am 25.04.2007 um 20:08:21:
Diagnose Schizophrene Psychose. 


Von wem wurde die Diagnose gestellt und welche Therapie eingeleitet ?

BTW
Die Behandlung (die Richtige!) kann auch im Heimatland erfolgen ?


DC
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