HSV-Friedi schrieb am 14.04.2007 um 21:44:42:Danke für eure Tips,
Also habe ich meine Mutter beauftragt solch eine Einladung als Gastgeber zu schreiben, aus der der Grund ihres Besuches hervorgeht. Sollte diese Einladung dann an meinen Gast oder besser an die Botschaft gerichtet werden?
Ich würde das Schreiben an die Eingeladene richten und in der Betreffzeile vermerken, dass Du sie um Vorlage dieses Schreibens im Zshg. mit dem Visumantrag beim Konsulat in Minsk bittest. (Nur eine Empfehlung.)
Zitat:Meine Freundin weiß doch warum ich Sie einlade...sieht doch blöde aus wenn ich ihr das auch noch schriftlich gebe, oder?
Das schreiben ist ja dazu da, sie in ihrer Argumentation von Deiner / Eurer Seite her zu unterstützen.
Zitat:Sollte man in der Einladung nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, das kein Visamissbrauch (Heirat,Schwarzarbeit) stattfinden wird oder ist das zuviel des guten.
Das halte ich in der Tat für kontrafunktional. Sie sollte sich besser auf ihr Studium berufen, wie ich es schon sinngemäß angedeutet hatte. Bzw. in dem Einladungsschreiben sollte klar benannt werden, dass es sich allein um einen Besuch handelt, der im beantragten Zeitraum stattfindet und nur in diesem!
Zitat:Wie sieht denn so ein Gespräch in der Botschaft aus? Bekommt man sofort mitgeteilt ob man das Visa erhält bzw. aus welchen Gründen nicht?
Das kann ich nur aus Sicht der mir bekannten Betroffenen beantworten: Man gibt den Antrag ab und bekommt ggf's einige Fragen gestellt, die man möglichst sinnvoll und plausibel beantwortet, ohne in größere Emotionsausbrüche zu verfallen.
Dann bekommt man einen (zeitnahen) Termin, wann und wo man sich die Entscheidung abholen kann. Aber am gleichen Tag dürfte dies kaum möglich sein.
Falls Ablehnung, bekommt man zunächst keine Begründung. Diese erfordert eine
Remonstration.
Zitat:Irgendwie ist das doch eh alles Schwachsinn, an der Grenze zu Polen wird doch sowieso nur durchgewunken. Wenn Sie ein Dauervisa für Polen hat, gehe ich mal davon aus das sich die deutsche Botschaft auch nicht querstellt.
Polen ist (noch) nicht Schengen!
Und von Passanten der polnischen EU-Außengrenze ist in letzter Zeit zu vernehmen, dass dort "Dienst nach Vorschrift" gemacht wird.
Zitat:@Zeppelin
mit dem selbstbewußtem auftreten wird das leider nichts. Im Urlaub hat sie sich nichtmal allein an die Kasse vom Schwimmbad getraut.
[/quote]
Da kann man dann nicht viel tun. Ein Konsulat ist keine Anstalt für Psychotherapie, obwohl man dort gewiss Rücksicht auf das jugendliche Alter nehmen wird.
Aber
sie beantragt das Visum, und niemand anderes. Sie wird nicht (kaum) umhin kommen, die Angaben in ihrem Antrag auch mit eigenen Worten zu wiederholen.
Einen Mentalitätsbonus gibt es
IMHO nicht. Und offenbar gibt es doch gute Gründe für Ihre Rückkehr.
Sei nicht sauer, wenn ich hier Tacheles rede. Aber es bringt nicht das Geringste auf persönliche Sensibilitäten zu hoffen.
Euer Fall ist doch "so klar wie Klosbrühe", wenn ich korrekt mitgelesen habe. Wo ist das Problem?
Grz.
Zeppelin