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VE für Besuch nicht EU Ehefrau z. dt. Ehemann? (Gelesen: 2.009 mal)
Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.06.2007 um 15:45:16
 
@ Mod.: Bitte nach Ehe und Familie verschieben, wenns dort besser passt.

Frage an die ABH und Konsulatsexperten:

Dt.-russ. Ehepaar mit 1 gemeinsamem Kind lebt in einer Fern- bzw. Pedelbeziehung.
Dt. Ehemann lebt in Bayern und besuct regelmäßig seine Familie in Moskau.
Nun ist aber mal ein Besuch von Frau und kleiner Tochter in D geplant, aber kein Daueraufenthalt (FZF) der beiden (IMHO aus Jobgründen) vorgesehen.

Muss der Mann je für seine Frau und seine Tochter eine VE abgeben? Wenn ja, warum?

Danke, Zeppelin
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Mick
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Antwort #1 - 12.06.2007 um 17:21:29
 
Hoi,
Zeppelin bat darum, den Fred zu löschen, da der Sach-
verhalt sich im Nachhinein anders darstellt. Da aber schon
gelesen wurde, verzichte ich aufs Löschen und close statt-
dessen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Mick
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Antwort #2 - 12.06.2007 um 18:47:40
 
Und nun hat sich derjenige gemeldet, für den angefragt
wurde. Er bat darum, den Fred wieder zu öffnen. Vielleicht
wird ja der Sachverhalt noch näher erläutert.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.06.2007 um 19:00:47
 
Danke Mick für die Wiederöffnung  Cool

Also, der sachverhalt ist schon so wie es Zeppelin beschrieben hatte, nur handelt es sich bei dem Kind nicht um ein Kleinkind, sondern um meine Stieftochter und die ist mittlerweile schon 19 Jahre alt, um die geht es aber nicht. Mir wurde gesagt, dass ich für meine Frau eine Verpflichtungserklärung zur Beantragung eines Besuchervisums brauche, aber genau wussten sie es auch nicht  Augenrollen Meine Frau lebt nach wie vor in Moskau und wir Pendeln hin und her, wobei ich öffters nach Moskau fliege als meine Frau zu mir (Arbeitsbedingt).

Gruss und Danke
Wolf
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inge
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Antwort #4 - 12.06.2007 um 19:48:52
 
Zitat:
Mir wurde gesagt, dass ich für meine Frau eine Verpflichtungserklärung zur Beantragung eines Besuchervisums brauche

VE ist mE nicht nötig, weil deine Frau genügend eigenes Einkommen haben dürfte - weil du ja unterhaltspflichtig bist. Die VE des Einladenden ist ja nur nötig, um den LU des Ausländers in D sicherzustellen - das muss der Ehemann aber ja schon Kraft Gesetz tun. Eine zusätzliche VE wäre dann ja wohl eher sinnlos.
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