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Fragen über Fragen (Gelesen: 1.163 mal)
latina6610
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.06.2007 um 13:07:27
 
sorry aber ich hab mal wieder einige Fragen...
da ich perönlich meinen Freund keine Einladung schicken kann, macht das nun der Mann meiner Freundin für mich.Nun was müßen wir alles beachten und was wird wo beantragt.Der Mann meiner Freundin wird die Verpflichtungserklärung übernehmen.Es soll dort auch ein Grund angegeben werden aus welchem Grund er die Person einläd,reicht es wenn man dort angibt das man sich einmal revangieren möchte für die Freundlichkeit und die vielen Einladungen für die Zeit die man bei seiner Familie verbringen konnte.
Wohin muß sich mein Freund(Tunesier) wenden, und welche Unterlagen braucht er um alles in die Wege zu leiten...oder besser gesagt wie und was läuft überhaupt....
sorry aber mir steht der Kopf man wieder überall...danke für die hilfe Tina
Wahrscheinlich steht es mal wieder irgentwo aber .....
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 12.06.2007 um 13:16:21
 
Wie wär's, wenn er sich an die deutsche Botschaft wendet ...
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/pdf__tourist__...

Wenn dein "Freund" ledig, jung und schlecht bezahlt ist, sollte er allerdings gute Gründe angeben können, die eine Rückkehr nach Ablauf des Visums wahrscheinlich erscheinen lassen. Sollte er arbeitslos sein, ist das schon mal nicht so gut. Sollte er Arbeit haben, sollte er keinen zu langen Zeitraum beantragen, da die wenigsten Leute 3 Monate Urlaub im Jahr haben.

BTW:
latina6610 schrieb am 30.05.2007 um 13:41:29:
Nun zu meiner Frage, ich möchte im November meinen Tunsesichen Freund heiraten.Danach möchten wir in Deutschland leben.Ich bin zwar am Arbeiten bekomme aber zusätzliche Hilfe zum Lebensunterhalt.Weiß jemand wie das ist ob ich, da ich ja dann vorerst bis mein künftiger Mann eine Arbeitsstelle gefunden hat ,für seinen Unterhalt zuständig bin auch weiterhin Hilfe zum Lebensunterhalt bekomme und diesen gebenenfalls auch für ihn beantragen kann.
Für eure Antworten wäre ich euch sehr dankbar, Tina

Hat sich das erledigt? Oder ist ggfs. eine "dänische Blitzehe" geplant?

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latina6610
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.06.2007 um 13:38:14
 
HALLO; ja danke für deine Antwort, ich habe das auch schon gefunden.Nein es ist keine Blitzehe geplant,und im November das ist auch noch nicht 100 %.Er ist ledig und 25 Jahre alt, er arbeitet als Industrie-Wartungs-Techniker und verdient 370 Dinar im Monat, hat sein Diplom . Kein allzu schlechte Einkommen denke ich und er möchte für ca. 14 Tage herkommen.Es soll nur ein Besuch sein,er möchte meine Familie kennen lernen und zudem noch ein befreundetes älteres Ehepaar besuchen.Wie könnte man diesen einfachen Urlaubswunsch am besten beschreiben.
Tina
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #3 - 12.06.2007 um 15:58:46
 
Ich würde mal sagen, am besten genau so beschreiben, wie hier und beim Visaantrag, Arbeitsvertrag und Einkmmensnachweise beifügen.
Die Einladung zu einem Gegenbesuch für erwiesene Gastfreundschaft für auch noch nur 14 Tage ist doch ganz plausibel.
Eventuelle noch ein persönlichen Einladungsbrief schreiben, den er ebenfalls dem Konsulat vorlegen kann.
(Ist ein Kann, aber kein Muss.)

Zeppelin
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