Hallo kenan,
darf ich fragen wie alt du bist?
Zitat:§ 37 Recht auf Wiederkehr
(1) Einem Ausländer, der als Minderjähriger rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat,
2. sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat, und
3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt wird.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Wenn du älter als 21 Jahre alt bist, gibt es nur noch dir Möglichkeit dir eine
AE nach §37 zu erteilen wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte dient, diese Vorraussetzung lässt sich so gut wie nie erfüllen, da eine besondere Härte sehr sehr selten ist.
Zitat:(2) Zur Vermeidung einer besonderen Härte kann von den in Absatz 1 Nr. 1 und 3 bezeichneten Voraussetzungen abgewichen werden. Von den in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn der Ausländer im Bundesgebiet einen anerkannten Schulabschluss erworben hat.
Dann wäre da noch die Tatsache, dass du wegen verstoss gegen das BTMG ausgewiesen und abgeschoben worden bist:
Zitat:(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann versagt werden,
1. wenn der Ausländer ausgewiesen worden war oder ausgewiesen werden konnte, als er das Bundesgebiet verließ,
2. wenn ein Ausweisungsgrund vorliegt oder
3. solange der Ausländer minderjährig und seine persönliche Betreuung im Bundesgebiet nicht gewährleistet ist.
...
Dazu kommt noch, dass BTM vergehen vom Gesetzgeber besonders schwer gewertet werden.
Tut mir leid für die schlechten Nachrichten, aber aus meiner (Nicht-Experten) Sicht sind deine Chancen über den §37 eine
AE zu erlangen sehr gering, falls überhaupt vorhanden.
Gruß,
maki